vonannette hauschild 11.06.2010

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Den Ageklagten im derzeit laufenden und bis weit in den August terminierten Prozess wird vorgeworfen, die türkische DHKP/C unterstützt zu haben. Die Anklage – deren Text weder vom Gericht, noch von der Bundesanwaltschaft oder der Verteidigung  zu bekommen war – stützt sich angeblich auf Geldüberweisungen an Mitglieder dieser Gruppierung. Mitglieder dieser Gruppe sollen in der Türkei Anschläge auf Polizeistationen und Parteibüros der AKP verübt haben. Grundlage für die Anklage ist der Paragraph 129 B  (Unterstützung einer kriminellen und  terroristischen Vereinigung im Ausland) sowie den Paragraphen 34 Außenwirtschaftsgesetz.
Den in Düsseldorf angeklagten Cengiz Obvan, Nurhan Erdem und Ahmet Istanbullu wird keine direkte Beteiligung an Anschlägen oder Attentaten vorgeworfen. Die Verteidigung argumentiert, die Angeklagten hätten in Deutschland bzw. Europa legale Vereine unterstützt. Alle drei werden seit
über einem Jahr in U-Haft und weitgehender Isolation gehalten. Die Vereinigung soll, zumindest bis 1999 für die DHKP/C, auch  unter Androhung oder Anwendung von Gewalt, Spenden eingetrieben haben.
In der Verhandlung am 3. Juni 2010 stand ein längerer Bericht des BKA im Mittelpunkt. Es ging um die Auswertung von Asservaten und Unterlagen aus der Türkei sowie aus Ermittlungen der niederländischen Polizei, die ebenfalls gegen Unterstützer der DHKP/C ermittelt hat und wo auch verschiedene Prozesse stattfanden.

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