Der Senat will zum Ende kommen in dem fast zwei Jahre dauernden Verfahren.
Am Donnerstag den 10.2. ließ die Anklage den Vorwurf der Rädelsführerschaft nach §129b auch offiziell fallen. Es bleibt als Haputanklagepunkt zweifacher Mord in mittelbarer Täterschaft an Polizeibemten vor der Pamukbank in Istanbul. Die Verteidigung beantragte Aufschub der Sitzung, um sich auf die neue Sachlage vorbereiten zu können. Der Vorsitzende Klein will jetzt aber den Prozess endlich abschließen und verwies auf die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer. Ungehalten sagte er zu Peter Budde, dem Verteidiger: Wir hätten schon im Januar die Beweisaufnahme schließen können, das müsse ihm doch klar gewesen sein. Budde erklärte, es seien noch entlastende Beweise unterwegs, er wolle gern warten, bis die einträfen. Das Klima zwischen den beiden ist mehr ziemlich frostig.
Um das Ergebnis dieses Tages vorweg zu nehmen: Die Tatsache, dass die Anklage jetzt nur noch auf Mord in mittelbarer Täterschaft lautet, bedeutet für Faruk E ab sofort, dass er nicht mehr in U-Haft unter erschwerten Bedingungen sein muß. Aus die Plädoyers der GBA werde ich später noch eingehen. Jedenfalls ging ließ der Vorsitzende ihn erst mal aus dem Glaskäfig raus. Der Justizwachtmeister schloss die Türe auf, Berthold Klein sagte: “Herr E, Sie können jetzt herauskommen, wenn Sie möchten.” Etwas unisicher erhob Faruk sich, und ließ sich neben seinen Verteidigern nieder.