BILD-Chefredakteur und taz-Genosse Kai Diekmann kennt sich offenbar mit der Satzung der Genossenschaft (PDF) nicht so gut aus. Er hat als Einzelperson seinen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Genossenschaftsversammlung gestellt, um dort über „die Umstände, Kosten, Folgen und die Zukunft“ des Penis-Reliefs an der Hauswand der taz zu diskutieren. Doch laut § 16 der Satzung kann eine außerordentliche Versammlung nur von 10 Prozent der Genossen verlangt werden. Damit es die Versammlung gibt, müsste Diekmann also zunächst dazu aufrufen, seinen Antrag zu unterstützen – und dann müsste er 892 Mitstreiter finden.
Hier der Wortlaut in der Satzung: „Eine Vertreterversammlung muss ferner ohne Verzug einberufen werden, wenn der zehnte Teil der Genossen oder der zehnte Teil der Vertreter oder die Versammlung der Mitarbeitenden in einer von ihnen unterschriebenen Eingabe unter Benennung des Zwecks und der Gründe für die Einberufung dies verlangt.“
PS: Die taz hat übrigens kein Geld für das Werk bezahlt.
Nachtrag 1. Dezember
Inzwischen hat auch der Vorstand der taz den Antrag von Diekmann abgelehnt. Hier das Ablehnungsschreiben, das Diekmann in seinem Blog veröffentlicht hat: