vonHans Cousto 08.03.2010

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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Trotz der aufwendigen und teuren Repression boomt das Hanfrauchen, das im Gegensatz zu Deutschland in der Eidgenossenschaft verboten ist, unter den jungen Schweizerinnen und Schweizern: Jeder Dritte der 16- bis 20-jährigen konsumiert laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) Cannabis-Produkte, acht Prozent sogar täglich.

Die politische Diskussion um die Strafbarkeit des Cannabiskonsums erhält in der Schweiz einen neuen Schub. Nach dem Willen der Gesundheitskommissionen von National- und Ständerat (Nationalrat = große Kammer des Parlaments = Volkskammer; Ständerat = kleine Kammer des Parlaments = Länderkammer) soll der Cannabiskonsum künftig mit Ordnungsbußen geahndet werden. Ein strafrechtliches Verfahren würde somit wegfallen. Die zuständige nationalrätliche Subkommission entwirft nun einen Erlass.

St. Gallen als Vorbild

Am Anfang stand der Gedanke, dass die Polizeibeamten entlastet werden sollten. Bis vor einigen Jahren musste in St. Gallen, wie in jedem anderen Kanton, jeweils ein aufwendiges Verfahren aufgenommen werden, wenn die Polizei jemanden beim Kiffen oder mit einer Ecstasy-Pille in der Tasche erwischte. Das war für die Beamten mit viel Schreibkram verbunden – wenn sie es nicht vorzogen, der Einfachheit halber auf die andere Seite zu schauen um sich diese Arbeit zu ersparen.

Seit 2003 kennt der Ostschweizer Kanton ein einfacheres Verfahren. In den meisten Fällen kommen Personen, die mit einer geringen Menge illegaler Substanzen erwischt werden, mit einer Ordnungsbuße davon. Der von der Polizei ertappte Kiffer bezahlt den Betrag gegen Quittung an Ort und Stelle. Seine Personalien werden nicht aufgenommen. »Cannabiskonsum ist vom Gesetz her eine Übertretung, wie wenn jemand zu lange parkiert«, erklärt Eugen Rentsch, Leiter der Dienststelle Betäubungsmitteldelikte bei der St. Galler Kantonspolizei. Und aus polizeilicher Sicht sei der Systemwechsel ein Erfolg: »Unsere Arbeit ist einfacher geworden, und die Kosten sind geringer.« Gleichzeitig sei die Zahl verhängter Bußen mit 60 bis 90 pro Monat in etwa gleich geblieben – »obwohl das Kiffen billiger geworden ist und von der Buße niemand etwas erfährt.«

Im Kanton St. Gallen gelten gemäß einer Mitteilung vom 1. März 2010 der Schweizerischen Fachstellen für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) folgende Richtlinien:

>>> Das Ordnungsbußensystem kommt nur bei Ersttätern über 15 Jahren, die mit einer geringfügigen Menge Suchtmittel zum Eigenkonsum erwischt wurden, zum Tragen. Als geringfügig gelten etwa fünf Gramm Cannabis, ein Gramm Heroin oder Kokain, zwei Gramm Ecstasy oder zwei LSD-Trips.

>>> Bei Kindern unter 15 Jahren erfolgt in jedem Fall ein Rapport an die Jugendanwaltschaft, die über weitere Maßnahmen entscheidet.

>>> Jugendliche von 15 bis 18 Jahren: Sofern der oder die Polizeibeamte keinen Verdacht auf problematischen Konsum vermutet, wird eine Ordnungsbuße von 50 Franken (ca. 33 Euro) erhoben. Sonst erfolgt eine Gefahrenanzeige an die Jugendanwaltschaft. Diese kann beispielsweise anordnen, dass sich der oder die Jugendliche mit den Eltern bei einer Suchtfachstelle beraten lassen müssen.

>>> Erwachsene über 18 Jahre: Ordnungsbuße von 50 Franken (ca. 33 Euro).

>>> Diese Regeln gelten für Personen, die erstmals mit geringen Mengen der illegalen Substanz bzw. bei deren Konsum erwischt werden und die mit der Beschlagnahmung der Drogen einverstanden sind. Bei größeren Mengen, bei Wiederholungstätern oder wenn weitere Delikte vorliegen, erfolgt eine Verzeigung.

Der Erste Staatsanwalt im Kanton St. Gallen und Mitglied der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen, Thomas Hansjakob, stellte hierzu in einem Interview mit der SFA am 1. März 2010 fest: »Das Ordnungsbußen-Verfahren geht viel schneller, darum sind die Polizisten eher bereit, zu reagieren. Einen Bußzettel auszustellen ist eine Sache von drei Minuten, eine Verzeigung (Strafanzeige) hingegen ist mit großem Aufwand verbunden. Zudem ist eine Buße auch für die betroffene Person von Vorteil, weil sie nicht registriert wird. Der Nachteil ist allerdings, dass Mehrfach-Täter nicht mehr ohne Weiteres erkannt werden.«

Hier offenbart sich ein Widerspruch in den Mitteilungen der SFA. Wenn Bußen von betroffenen Personen nicht regestriert werden, ist es nicht möglich, in gerichtstauglicher weise festzustellen, ob jemand erstmals mit geringen Mengen der illegalen Substanz bzw. bei deren Konsum erwischt wird. Somit gilt die Regelung mit der Buße wohl wahrscheinlich auch für Wiederholungstäter. Bemerkenswert erscheint zudem, dass gemäß Mitteilung der SFA zwei Gramm Ecstasy (das sind 16 Portionen à 125 mg) genauso als geringfügige Menge eingestuft werden wie zwei LSD-Trips. Glauben die zuständigen Fachleute wirklich, dass LSD so viel gefährlicher sei als Ecstasy???

Zürich: Hochburg der Repression

Wer sich in Zürich beim Kiffen von der Polizei erwischen lässt, muss mit Kosten rechnen, die um mehr als das Fünfache höher sind als in St. Gallen. Wenn ein Kiffer auf der Straße aufgegriffen wird, muss er ein so genanntes Abhörprotokoll ausfüllen und unterschreiben. Daraufhin kommt es zu einer Strafanzeige. Beim ersten Mal sind dann 100 Franken Buße zuzüglich 158 Franken Schreib- und Spruchgebühren zu bezahlen, zusammen also 258 Franken (ca. 172 Euro).

Generell gilt Zürich als Hochburg der Repression. Die Stadt Zürich (380.000 Einwohner) hat mit Abstand den höchsten Repressionskoeffizienten in der Schweiz. Im Jahr 2008 wurden in Zürich 9.656 Betäubungsmitteldelikte registriert (2007: 11.327). Somit lag der Repressionskoeffizient (Deliktzahl pro 100.000 Einwohner) im Jahr 2008 bei 2.540, im Jahr 2007 sogar bei 2.980. Zum Vergleich Berlin (3.430.000 Einwohner): Im Jahr 2008 wurden in Berlin 11.631 Betäubungsmitteldelikte registriert (2007: 11.236). Somit lag der Repressionskoeffizient in Berlin im Jahr 2008 bei 339, im Jahr 2007 bei 328. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Drogengebraucher in Zürich von der Polizei erwischt wird, ist etwa sieben bis neun Mal so groß wie in Berlin. Trotz dieses vielfach höheren Repressionskoeffizienten hat Zürich nicht weniger »Drogenprobleme« respektive weniger Probleme mit Gewalt in den Ausgehmeilen als Berlin, eher im Gegenteil. Offenbar scheint die Repression nicht schadensmindernd zu wirken.

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