vonHans Cousto 24.04.2010

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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Seit Jahrhunderten wird Stevia von der Urbevölkerung im Dreiländereck Paraguay, Brasilien und Argentinien, den Guaranís (Guarani Indianer), als Heilpflanze und zum Süßen von Mate-Tee (ein Stechpalmengewächs) gebraucht. Die Europäer kamen erst im Jahr 1887 in näheren Kontakt mit der süßen Pflanze Stevia – und ein gutes Jahrhundert später Verbot die Europäische Union die Nutzung dieser süßen Pflanze als Nahrungsmittel respektive als Nahrungsmittelzusatz. Da in den letzten Jahren die Patente für diverse Süßstoffe ausliefen (Aspartam 1992, Sucralose 2005), braucht die auf Rendite ausgerichtete Süßstoffindustrie neue Produkte. Also kam man auf eine geniale Idee, wie der Spiegel am 22. April 2010 berichtete: »Man gewinnt einen der Stevia-Süßstoffe, Rebaudiosid A, auf chemischem Weg und meldet auf diese Methode sowie auf die chemisch behandelten Substanzen eine Reihe von Patenten an. Die reine Pflanze bleibt als Lebensmittel verboten, der chemisch gewonnene Bestandteil hingegen wird zugelassen – und man kann Millionen mit den neuen patentierten Süßstoffen verdienen. Perfide, aber real.«

Die Pflanze – Geschichte und Botanik

Stevia wurde zum ersten Mal von Moisés Giacomo Bertoni klassifiziert. Er entdeckte die Pflanze im Nordosten Paraguays. Mosé Giacomo Bertoni (1857-1929) – oder wie er in Paraguay genannt wurde: Moisés Santiago Bertoni – war ein angesehener und vielseitig begabter Tessiner Wissenschafter. Seine Forscherneugierde trieb ihn dazu, sich nebst rein naturwissenschaftlichen Fragen auch mit dem damaligen sozialen und politischen Umfeld auseinanderzusetzen und 1884 nach Südamerika auszuwandern. Da er seine Utopien in Argentinien nicht verwirklichen konnte, gründete er 1894 am paraguayischen Ufer des Paraná-Flusses die Colonia Guillermo Tell, in einem 10.000 ha großen, von den Mbyá-Guaraní-Indianern bewohnten Stück Urwald im heutigen Gebiet der Distrikte Presidente Franco und Cedrales.

Bertoni hinterließ einen naturhistorisch und wissenschaftlich wertvollen Schatz. Sein Wohnhaus ist heute Bestandteil eines geschützten Naturparks (Monumento Científico Moisés S. Bertoni), der mit dem Rest des ehemaligen von Bertoni bewirtschafteten Grundstücks von noch 199 ha identisch ist und von der Dirección de Parques Nacionales y Vida Silvestre (DPNVS), einer Abteilung des paraguayischen Landwirtschaftsministeriums, verwaltet wird. Im Park und in der Pufferzone leben außerdem immer noch einige Gruppen der heute marginalisierten Mbyá-Indianer.

Seit Jahrhunderten wird Stevia von der Urbevölkerung im Dreiländereck Paraguay, Brasilien und  Argentinien, den Guaranís (Guarani Indianer), als Heilpflanze und zum Süßen von Mate-Tee (ein Stechpalmengewächs) genutzt und ist dort unter dem Namen Caá-heé (Honigblatt) oder Yerba dulce bekannt. Die Europäer kamen erst 1887 in näheren Kontakt mit der süßen Pflanze Stevia – ein gutes Jahrhundert später Verbot die Europäische Union die Nutzung der Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni als Nahrungsmittel respektive als Nahrungsmittelzusatz.

Getrocknete Blätter können jahrelang aufbewahrt werden. Erst in jüngster Zeit erkannten Forscher den süßen Inhaltsstoff als ein Glykosid oder genauer als ein Steviosid, das aus dem Alkohol Steviol und drei Molekülen Glucose besteht. Steviosid besitzt die 300-fache Wirkung der Saccharose und enthält keinen Stickstoff.

Historisches zu Stevia rebaudiana Bertoni

Die Guaraní, die Urbevölkerung im Osten Südamerikas, verwenden die Stevia schon seit Jahrhunderten zum Süßen von Speisen und Getränken, längst bevor Spanier und Portugiesen sich in Südamerika ansiedelten. 1887 entdeckte der Tessiner Naturwissenschaftler Moisés Giacomo Bertoni die Pflanze an den Sumpfrändern Ost-Paraguays. 1905 ordnete er sie der Gattung Stevia zu. In den milden Gegenden Englands wurde ab 1941 Stevia angebaut, um die Zuckerknappheit während des Krieges zu lindern. In den 80er Jahren versuchten Drogisten in der Schweiz Stevia bekannt zu machen, ohne großen Erfolg. In Deutschland erreichte Stevia einen etwas höheren Bekanntheitsgrad.

Stevia als Süßstofff in den USA

Monsanto, Hersteller von Aspartam (synthetischer Süßstoff) finanzierte 1984 eine wissenschaftliche Untersuchung, die an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Stevia Zweifel auftat. [Pezutto J. et al.: Metabolically activated steviol, the aglycone of stevioside, is mutagenic; Proc. Natl. Acad. Sci. USA 82 (1985) p. 2478-2488]

Danach sollte ein Abbauprodukt des Steviosids (Steviosid ist der süß schmeckende Inhaltsstoff von Stevia) mutagen (die Gene verändernd) wirken. Der inhaltliche Wert dieser wissenschaftlichen Untersuchung ist sehr umstritten. Trotzdem setzte Monsanto die amerikanische Gesundheitsbehörde weiter unter Druck. So kam es 1998 sogar zur öffentlichen Verbrennung von Rezeptbüchern mit Rezepten und Rezepturen, die Stevia als Komponente enthielten. Aufgrund dieser und weiterer Studien in den USA wurden 1991 Steviaprodukte und ihre Einfuhr in die USA von der Food and Drug Administration (FDA) verboten. Seit 1995 ist dieses Verbot teilweise aufgehoben, so dass Stevia-Produkte als diätetische Lebensmittelergänzungen verwendet werden dürfen, nicht aber allgemein als Lebensmittelzusätze.

Die bekanntesten Süßstoffe sind Saccharin, Aspartam und Cyclamat, welche synthetisch hergestellt werden. Diese synthetischen Süßstoffe haben jedoch Fragen hinsichtlich ihrer Nebenwirkungen aufgeworfen, so gilt Saccharin seit 1980 als ein Harnblasenkarzinogen- und Tumorförderer bei weiblichen Mäusen und Ratten. Aspartam verursacht Kopfschmerzen und Gleichgewichtsstörungen. Cyclamat, das in den Jahren 1950-1969 der weitverbreitete Süßstoff war, ist von der Food and Drug Administration (FDA) in den USA 1970 als Karzinogen von der Liste der absolut sicheren Lebensmittel (GRAS) gestrichen worden. Im gleichen Jahr erfolgte das Verbot in Japan.

Stevia als Süßstofff in der Europäischen Union (EU)

Am 5.11.1997 reichte Prof. Geuns vom Pflanzenphysiologischen Labor in Heverlee, Belgien, einen Zulassungsantrag für Stevia rebaudiana und Steviosid als neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten an die EU ein. Am 17.6.1999 wurde dieser Antrag vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU abgelehnt. Am 22.2.2000 veröffentlichte die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L61/1 ihren Entscheid über die Zulassungsverweigerung von Stevia rebaudiana Bertoni als Pflanze und den getrockneten Blättern als neuartige Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten gemäß der Verordnung Nr. 258/97.

Das von der EU verhängte Verbot bezieht sich auf Stevia rebaudiana (Blätter und alle daraus hergestellten Produkte inklusive Steviosid) als neuartiges Lebensmittel oder neuartigen Lebensmittelzusatz (Novel-Food-Verordnung Nr. 258/97). Die Begründung der EU lautet: Die gegenwärtige Informationslage sei nicht ausreichend, um eine umfassende gesundheitliche Unbedenklichkeit zu garantieren. Vorliegende wissenschaftliche Untersuchungen seien widersprüchlich und/oder entsprächen in ihrer Durchführung keinem derzeitig geltenden Standard.

Die vom wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss angeführten wissenschaftlichen Arbeiten belegen jedoch in ihrer gesamten Aussage die Vermutung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit. In den letzten fünfzig Jahren wurden in der ganzen Welt keinerlei Fälle einer Überdosis oder Toxizität von Stevia beim Menschen gemeldet.

Dass Stevia bis heute als natürliches Mittel zu Süßen in der EU noch nicht zugelassen worden ist, hat folgende Ursachen:

1.  Stevia kann als Naturprodukt nicht monopolisiert werden. Entsprechend findet sich keine finanzkräftige Lobby, die eine Zulassung anstrebt.

2.  Die EU möchte den Binnenmarkt für Produkte aus Südamerika, China und Japan nicht eher öffnen, bis eigene Anbau- und Verarbeitungskapazitäten aufgebaut sind.

3.  Süßstoff- und Zuckerindustrie scheinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung der zuständigen Kommissionen zu nehmen.

Am 14. April 2010 wurde jedoch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) eine positive Bewertung zur Sicherheit von Stevia veröffentlicht, die eine baldige Zulassung in der EU höchstwahrscheinlich macht. Zugelassen werden soll jedoch nur das synthetisch hergestellte Diterpenglykosid Steviosid, nicht aber die Pflanze selbst und deren natürlichen Stoffe. Somit wird einer Selbstversorgung der Bürger ein Riegel vorgeschoben um den Konzernen ihre Rendite zu sichern.

Zucker und andere Süßstoffe

Zuckerkonsum lässt nicht nur Karies entstehen, sondern führt auch zu einer Entmineralisierung von Zähnen und Knochen, da zu seiner Verarbeitung im Stoffwechsel Kalzium benötigt wird. Häufiger und regelmäßiger Zuckerkonsum – die Deutschen verzehren durchschnittlich ein Kilogramm pro Woche und Kopf – ist daneben auch (mit-)verantwortlich für Blutzucker-Schwankungen, Altersdiabetes, Entzündungen der Magenschleimhaut, Vitamin-B-Mangel, Hyperaktivität bei Kindern, Schwächung des Immunsystems, Fettleber, Übergewicht, Krebs, Akne, Depressionen, Herzinfarkt, Colitis und Kinderlähmung.

Zucker ist ein isoliertes Kohlenhydrat und braucht zu seiner Verarbeitung im Stoffwechsel Vitamine der B-Gruppe, Zucker ist also ein Vitamin-B-Räuber. Die B-Vitamine sind aber für eine ausgeglichene Stimmung und ein stabiles Nervensystem unentbehrlich. Nur zwei Teelöffel Zucker vermindern die Aktivität der weißen Blutkörperchen für einen halben Tag um die Hälfte und schwächen damit das Immunsystem.

Viele Menschen sind sich der negativen Folgen des Zuckerkonsums für Gesundheit und Gewicht bewusst und greifen zu künstlichen Süßstoffen als einer scheinbar gesunden Alternative. Die Süßstoffindustrie lobt ihre Produkte als moderne, geschmacklich attraktive und gesunde Lebensmittel. Weltweit hat der Süßstoff-Markt ein Volumen von mehreren Milliarden Dollar. Eine Selbstversorgung der Menschen mit Stevia rebaudiana Bertoni würde die Geldausgaben für den einzelnen Menschen mindern und seine Gesundheit fördern – doch so bürgernah sind die europäischen Behörden nicht, um dies zuzulassen, dies verbietet ihnen die Nähe zu Konzernen und Lobbyisten.

Quellen: Eve & Rave Berlin: Pressemitteilung vom 24. November 2003: Die süße Pflanze Stevia. Das seltsame Verbot der Stevia rebaudiana Bertoni; Wikipedia: Stevia rebaudiana; Wikipedia: Stevia (Süßstoff); Wikipedia: Steviosid; Wikipedia: Moisés Santiago Bertoni

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https://blogs.taz.de/drogerie/2010/04/24/das_seltsame_verbot_der_stevia_rebaudiana_bertoni/

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kommentare

  • ich lebe seit 1996 in Paraguay. Kenne die Produkt Palette von Stevia.
    Ich habe dieses Verbot nie verstanden. Gelesen habe ich sehr viel von
    dieser Pflanze. Erst in Paraguay habe ich sie richtig kennen gelernt.
    Wenn alle Vorwürfe über Stevia stimmen würden,wäre Paraguay entvölkert.
    Gruß aus Lambare,PY

  • Ich habe heute das Starterpaket mit Buch zugesandt bekommen. Das Buch „STEVIA sündhaft süß und urgesund“ ist sehr aufschlußreich und interessant. Die Tabletten habe ich gleich für meinen Abendtee ausprobiert. Ich bin ein ziemlich alter „junger, aber intensiver Diabetiker“. Nun möchte ich gerne wissen, wie und wozu ich die Stevia-Tropfen verwenden kann. Könnt ihr mir helfen? E-mail Adresse siehe oben. Vielen Dank für eure Mühe.

  • Ich verwende Stevia seit 8 Jahren mit BESTEN Erfolg, ich bin Diabetiker und kann DANK Stevia auch süsse Sachen essen, Nebenwirkungen habe ich keine festgestellt, im Gegenteil, gem. Krankenhaus sollte ich unbedingt Insulin spritzen – das konnte ich DANK Stevia verhindern und meine Krankenkasse damit viele Kosten ersparen.

  • 2 Angaben in diesem sehr guten Artikel bedürfen der Korrektur:

    >> Das von der EU verhängte Verbot bezieht sich auf Stevia rebaudiana (Blätter und alle daraus hergestellten Produkte inklusive Steviosid) als neuartiges Lebensmittel oder neuartigen Lebensmittelzusatz (Novel-Food-Verordnung Nr. 258/97).

    In der Entscheidung steht: „Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter“ sind als neuartige Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten in der Gemeinschaft nicht zugelassen.“ Es bezieht sich also nicht auf Steviosid, und zwar deshalb, weil dafür eine andere Rechtsgrundlage angewandt wird, und zwar das LebensmittelZUSATZSTOFF-Recht.

    Die für die obige Entscheidung massgebliche Rechtsschiene betrifft ausschliesslich Lebensmittel und LebensmittelZUTATEN, wozu alle unextrahierten und unraffinierten Steviaprodukte gezählt werden. Diese Unterscheidung ist sogar in Juristenkreisen nach meiner persönlichen Erfahrung überwiegend unbekannt und auch kaum begründbar und nachvollziehbar. Die Mensch und Natur AG dürfte also genauso wie alle anderen kein Steviosid für ihre Tees verwenden, obwohl dieses ja in den von ihr verwendeten Steviablättern enthalten ist.

    >> Steviosid besitzt die 300-fache Wirkung der Saccharose…

    Das ist die pauschale Angabe, wie man sie tausendfach findet. Das stimmt so aber nicht, da die Süsskraft nämlich bei allen Süssmitteln inkl. Zucker von 3 Faktoren abhängt:
    1. Konzentration (z. B. ist halb so viel Süssmittel im Rezept nicht halb so süss, sondern mehr)
    2. Temperatur (bei Erhitzung sinkt meist die Süsskraft)
    3. pH-Wert
    Die verschiedenen Süssmittel verhalten sich unter Einfluss dieser Faktoren jeweils anders. Bei reinem Steviosid gibt es eine enorme Bandbreite bei der Süsskraft vom ca. 60-fachen bis zum ca. 450-fachen von Zucker bezogen auf die Bandbreite aller in Haushalten vorkommenden Süssungszwecke und Geschmackspräferenzen.

  • Hallo, ich kann ebenfalls nur sagen, toller Artikel. Ich bin schon länger ein Stevia anhänger. Man sollte diesen Zuckerersatz wirklich stärker auf den Markt bringen und viele Süßigkeiten damit herstellen.
    Ich habe in meinem Blog ebenfalls etwas darüber berichtet.

  • Hallo Herr Causto,

    toller Artikel zu Stevia.

    Folgende Ergänzung: die Mensch & Natur ist nach Einführung der novel Food Verordnung gegen die EU Entscheidung vorgegangen – und hat Recht bekommen.

    Die bayrische Verwaltungsgerichte haben festgestellt, daß Tee mit Stevia von uns (http://www.Menschundnatur.de) KEIN Novel Food ist.

    Auf dieser Basis bieten wir seit 13.07.2010 ein neues Produkt: Bio-Fertigtee mit dem süßen Aroma der Stevia. Traditionell aufgebrüht und nur aus Bio-Zutaten.
    Mehr über unseren „Kampf“ und die Produkte unter http://ww.paratea.de.

    Wir als kleines Unternehmen haben erfolgreich für unser Recht gekämpft, Tee mit Stevia weiterverkaufen zu können. EIn sehr harter, dennoch erfolgreicher Weg.

    Wie ich hoffe, eine interessante Info!
    grüße
    Oliver Germek

  • Hier in Paraguay kann man das Verbot überhaupt nicht verstehen. Wir nutzen Stevia bereits seit Jahrhunderten – nicht nur zum süßen sondern auch als sehr potentes Heilkraut.

    Übrigens handelt es sich bei dem Verbot um eine Händlerbeschränkung!! Der Verbraucher kann – vollkommen legal – seinen Bedarf an Stevia im Ausland decken.
    Warum also nicht direkt aus Paraguay beziehen?

    Wir haben Erfahrung im Anbau und in der Verarbeitung. Unser Stevia ist sonnenverwöhnt und wird bei http://www.yerbabuena-shop.net in mehrfach ausgezeichneter Qualität angeboten.

    Einfach mal reinschauen !

    Sonnengrüße aus Paraguay
    Yerbabuena-shop

  • Der Anbau und der Besitz von Stevia sind doch nicht verboten, also steht die Obrigkeit einer Selbstversorgung mit dem Süßkraut nicht entgegen. Eher schon das Klima.

  • Ich nutz schon seit Ewigkeiten Daforto Stevia, bessere Zuckeresatzprodukte könnte es gar nicht geben. Gut, daß jetzt bald die Freigabe des Marktes kommt.

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