vonHans Cousto 11.05.2010

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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Erstmals haben Forschende der Schweizerischen HIV-Kohortenstudie auf molekularer Ebene rekonstruiert, wie sich der AIDS-Erreger HIV in den letzten 30 Jahren in der Schweiz ausgebreitet hat. Die Daten zeigen, dass die 1986 eingeführte Abgabe von sterilen Spritzen an Drogenabhängige auch viele Menschen vor der Krankheit bewahrt hat, die keine Drogen konsumiert haben. Eine Botschaft, die insbesondere auch für Länder wichtig ist, wo die Abgabe von sterilen Spritzen noch nicht eingeführt ist und für Länder wie u.a. Deutschland, wo in Justizvollzugsanstalten Spritzenautomaten wieder entfernt wurden. Spritzenaustauschprogramme schützten also die gesamte Gesellschaft. Dies ist eine international wichtige Botschaft. Denn obwohl Spritzenabgabe-Programme weltweit inzwischen in 77 Ländern vorhanden sind, bleibt sie in vielen Ländern umstritten und wurde etwa in Island, in der Türkei und im Kosovo immer noch nicht eingeführt. Zudem muss hier bedacht werden, dass auch Hepatitis durch unsauberes Spritzbesteck übertragen wird und in Gefängnispopulationen Hepatitis C um ein vielfaches mehr verbreitet ist als im Durchschnitt der Bevölkerung.

Im Widerspruch zu jeder Vernunft durften in Zürich bis September 1986 keine Spritzen an Heroinabhängige abgegeben werden. Im Jahr 1985 drohte der damals noch amtierende Kantonsarzt Gonzague Kistler, unterstützt vom kantonalen Gesundheitsdirektor Peter Wiederkehr, Ärzten und Apothekern mit „patentrechtlichen Maßnahmen bis hin zum Bewilligungsentzug“, falls sie sich nicht an das Verbot der Spritzenabgabe halten würden. Erst im September 1986 änderte der Zürcher Regierungsrat die Heilmittelverordnung und gab den Spritzenverkauf frei.

Schon lange vor dem Aufkommen von AIDS war bekannt, dass durch den Gebrauch von unsterilen und verunreinigten Spritzen tödliche Infektionskrankheiten wie Hepatitis C sehr leicht übertragen werden können, doch erst AIDS hat die Tragweite der Problematik des absurden Verbotes der Spritzenabgabe in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerufen. Noch heute löst die Weigerung des Zürcher Kantonsarztes Mitte der achtziger Jahre, die Spritzen zur AIDS-Prävention freizugeben, Wut und Ärger aus. Seine Argumente gegen die Spritzen waren die Argumente der Drogenprohibition: mit dieser Maßnahme setze man „falsche Zeichen“ und Leute würden durch die Erhältlichkeit von Spritzen zum Drogenkonsum aufgefordert. Diese Argumente wirken, beachtet man die günstige Entwicklung auf die Verbreitung von HIV durch Spritzenaustauschprogramme, zynisch. Glücklicherweise wurde die Politik geändert.

Vom Standpunkt der Ethik aus betrachtet war das Verhalten des Kantonsarztes Gonzague Kistler und des kantonalen Gesundheitsdirektors Peter Wiederkehr in jeder Beziehung inakzeptabel und vom medizinischen Standpunkt aus stand es im krassen Widerspruch zur ärztlichen Verpflichtung, Gesundheit zu fördern und Leben zu erhalten. Vom sozialen und gesellschaftspolitischen Standpunkt aus betrachtet kann so ein uneinsichtiges Verhalten nur als kriminell bezeichnet werden, denn wohl niemand in der Schweiz hat billigend so viele Menschenleben aufgrund eines abstrakten Abstinenzparadigmas geopfert wie diese fundamentalistischen Amtspersonen.

Im Oktober 1984 betrug der Anteil intravenös drogenkonsumierender Personen an der Gesamtzahl der gemeldeten AIDS-Erkrankungen in Europa gerade einmal 2% aller Fälle. Nach einem Jahr, im Oktober 1985 betrug dieser Anteil bereits 8%. Innerhalb eines Jahres wuchs dieser Anteil um 6% an. Die Schweiz hatte Mitte der achtziger Jahre die höchste Häufigkeitszahl an AIDS-Erkrankungen in Europa zu verzeichnen. Mit 11,8 Fällen pro Million Einwohner lag die Schweiz im Herbst 1985 vor Dänemark (11,2) und Frankreich (8,5). Ein Jahr später, im Herbst 1986 hatte die Schweiz mit 21,2 Fällen pro Million Einwohner wiederum den höchsten Wert aller Staaten Europas. Die Gründe für diesen hohen Wert seien nicht bekannt, vermeldete seinerzeit das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) in Bern. In Zürich erkannten jedoch mehr als 300 Ärzte die Gründe für die rasche Ausbreitung von AIDS in der Schweiz. Nachdem der Regierungsrat des Kantons Zürich sich hinter den Kantonsarzt stellte und eine Aufsichtsbeschwerde gegen ihn ablehnten, unterzeichneten sie 1985 eine Erklärung, wonach sie auch weiterhin Spritzen abgeben würden. Engagiert für die ethischen Grundsätze der Ärzteschaft und mit Zivilcourage setzten sie sich über das Verbot hinweg und gaben weiterhin sterile Spritzen an Fixer ab und retteten so vielen von ihnen das Leben.

Erst im September 1986 änderte der Regierungsrat die Heilmittelverordnung und gab den Spritzenverkauf frei. Eine prohibitive Maßnahme wie das Verbot der Spritzenabgabe führt unweigerlich zu einer Schadensmaximierung mit unabsehbaren Schäden für betroffene Individuen und die Gesellschaft.

Die Zahl der AIDS bedingten Todesfälle von drogeninjizierenden Personen hat sich innerhalb von fünf Jahren mehr als verzehnfacht. 1985 wurden 13 Fälle registriert, 1990 waren es 158. Bis 1994 musste eine zunehmende Tendenz festgestellt werden, danach setzte glücklicherweise ein Abwärtstrend ein. Mit Sicherheit wären es weniger Opfer gewesen, hätte man in Zürich eher auf den Rat der Ärzte gehört und schon früher das Abgabeverbot für sterile Spritzen an Fixer aufgehoben.

Die Übertragung von Viren über unsteriles Spritzbesteck ist ein vermeidbarer Infektionsweg. Stetiger Gebrauch steriler Spritzen mindert die Wahrscheinlichkeit einer Infektion bei der intravenösen Applikation gegen Null. Allein in den Jahren 1989 bis 1996 hätte durch vernünftiges Handeln in der ersten Hälfte der achtziger Jahre das frühzeitige (vorzeitige) Ableben von mehr als 1.400 Menschen zu großen Teilen vermieden werden können. Anders ausgedrückt: etwa 40 Prozent der „AIDS-Toten“ in der ersten Hälfte der neunziger Jahre waren in der Schweiz gemäß Ursachenprinzip „Prohibitionstote“.

In der Medienmitteilung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) heißt es u.a.: „Seit dem Auftreten der ersten Fälle in den frühen 1980er-Jahren rollt eine Infektionswelle über die Schweiz. Jahr für Jahr stecken sich mehrere hundert Menschen mit dem HI-Virus an, das die Immunschwächekrankheit Aids auslöst. Folgt diese Ausbreitung irgendwelchen Mustern? Unterscheiden sich diese Muster zwischen verschiedenen Übertragungsgruppen wie Drogensüchtigen, Homo- oder Heterosexuellen?

Diesen Fragen gingen vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) unterstützte Forschende mit Hilfe modernster molekularer Methoden nach. Bei ihrer soeben im Fachmagazin «The Journal of Infectious Diseases» publizierten Untersuchung konzentrierten sie sich auf den HIV-1 Subtyp B, der in der Schweiz etwa 70 Prozent aller Fälle ausmacht. Sie bestimmten das HIV-Erbgut bei 5.700 anonymisierten Menschen, die sich zwischen 1981 und 2007 mit dem Erreger infiziert hatten. Ihre Idee: Je ähnlicher die Viren von zwei Patienten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese sich beieinander angesteckt haben. So bestimmten die Forschenden in Zusammenarbeit mit Kollegen der ETH Zürich so genannte Übertragungsketten, in denen das Virus von einem Patienten auf den nächsten weitergegeben wurde.

Insgesamt fanden die Forschenden 60 verschiedene Übertragungsketten, in denen sich mindestens je zehn Menschen mit HIV angesteckt hatten. Doch alle diese Ketten gehörten einem von nur zwei Kettentypen an: Einerseits Übertragungsketten, die sich hauptsächlich aus suchtkranken Menschen, die sich Heroin oder andere Drogen in die Blutgefäße spritzen, und aus Heterosexuellen zusammensetzen; und andererseits der Kettentyp, in dem sich das Virus vorwiegend unter homosexuellen Männern verbreitet. Die Ketten mit Drogensüchtigen und Heterosexuellen umfassten im Schnitt 144 Patienten; in der größten Übertragungsgruppe infizierten sich sogar 1.051 Menschen. Studienleiter Huldrych Günthard vom Universitätsspital Zürich führt dies vor allem auf die einfachere Verbreitung im Drogenmilieu zu Beginn der Epidemie zurück: «Das Virus gelangte durch den Austausch verseuchter Spritzen von ein paar anfänglich infizierten Personen rasch vom Blut eines Drogensüchtigen in das des nächsten», sagt er. Bei Homosexuellen dagegen, wo das Virus durch Geschlechtsverkehr übertragen wird, erfolgt die Ausbreitung in viel kleineren Ketten: In den Übertragungsketten der Homosexuellen steckten sich weniger Partner – durchschnittlich 29 Menschen – an“.

Vergleiche hierzu auch: Daten und Fakten zur Drogenpolitik um die Jahrtausendwende – Drogenstatistiken einmal genauer betrachtet. Eine Auswertung und Zusammenstellung von Hans Cousto. Herausgeber: Eve & Rave e.V. Berlin

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