von 07.12.2011

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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Nachdem Österreich schon ein Konzept erarbeitet hat,  hat nun auch die Schweiz ganze Substanzgruppen verboten. Auerßdem wurden 51 Einzelsubstanzen ins Betäubungsmittelgesetz aufgenommen. Diese stehen mit den  7 verbotenen Verbindungsklassen im sogenannten Verzeichnis e, das „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ auflistet. Es reicht also schon die Vermutung eine Substanz könne psychoaktiv wirken, um sie zu verbieten. Auch wenn die Substanz noch gar nicht existiert. Das Verbot von Substanzgruppen schließt nämlich auch Substanzen ein, die aus einer bestimmten Grundstruktur abgeleitet werden könnten. Auch wenn dies noch nicht geschehen ist.  Die Unschuldsvermutung gilt vielleicht für Menschen, aber nicht für Moleküle.
Mit diesem Gesetz „ist die Schweiz wieder in der Lage, der Geschwindigkeit des Designer-Drogen-Marktes wirkungsvoll entgegen zu treten.“ Weniger beliebte Substanzen werden sicherlich fast verschwinden von einem Markt, der sich durch Gewaltlosigkeit auszeichnet. Substanzen mit großer Nachfrage werden weiter gehandelt werden – von organisisierten Kriminellen.
So gesehen stimmt die Behauptung, man wird den einen Markt wirkungsvoll beschneiden. Und den anderen dafür bereichern.

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https://blogs.taz.de/drogerie/2011/12/07/keine-unschuldsvermutung-fur-molekule/

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kommentare

  • P. Watzlawik hat gut bekannt schon geschrieben, dass ein ‚Mehr desselben‘ von bereits als nutz-/wirkungslos bekanntem/erfahrenem Handeln erst recht nutz-/wirkungslos bleibt.
    Daher auch kein ‚Mehr desselben‘ an Kommentar.
    Idiotisch bleibt das Ganze natürlich dennoch.
    Boroviczeny, AG Drogen der Piratenpartei Deutschland

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