Der VideoBlog „Tagesrausch“ von Steffen Geyer ist vor allem den Themen Cannabis, Drogenpolitik und Legalisierung gewidmet. Steffen Geyer (a.k.a. UsualRedAnt), der in unregelmäßigen Abständen bisher gut 60 Videos für seinen Blog „Tagesrausch“ produziert hat, wohnt in Berlin. Geboren wurde er am 13. Mai 1979 in Suhl in Thüringen. Seit 1998 beschäftigt er sich intensiv mit Drogenpolitik. Insbesondere die alte Kultur- und Rauschpflanze Cannabis sativa L. hat es ihm angetan.
Die Organisation der Hanfparade und des Hanftages (Global Marijuana March in Berlin) liegt ihm sehr am Herzen, weshalb er viel seiner Freizeit diesen beiden Veranstaltungen widmet. Von 2004 bis 2009 arbeitete er für den Deutschen Hanf Verband. Nicht zuletzt durch einen Auftritt in der ARD-Sendung „Menschen bei Maischberger“ im Mai 2007 wurde er auch über die Grenzen der Hanfszene hinaus als Befürworter der Legalisierung von Cannabis bekannt. Im Mai 2008 hat er mit Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes, das Buch „Rauschzeichen – Cannabis: Alles was man wissen muss“ im Verlag Kiepenheuer & Witsch veröffentlicht.
Jeweils vor dem Hanftag wie auch vor der Hanfparade veröffentlicht Steffen Geyer Videos, die Menchen animieren sollen, sich an diesen Demonstrationen zu beteiligen. Zu den Videos findet man auf seiner Website immer auch ausführliche Erklärungen. So schreibt er am Montag, 27. Juni 2011, zum Video „Aufklärung, Widerstand, Legalisierung“, dass die Legalisierung kein kurzer Akt sei, wo mal irgendwas geschieht und dann alles anders werde, ja die Legalisierung sei ein langer, komplizierter Prozess, bei dem es darum geht, dass die Gesellschaft, dass die Menschen anders werden müssen. Wörtlich heißt es dann: „Der Weg zu diesem Bewusstsein sind aufklärerische Aktionen wie die Hanfparade. Nur mit ihnen ist eine Legalisierung möglich. Dabei ist es wichtig, dass “ihr da draußen” versteht, dass “wir Aktivisten” ohne euch keine Chance haben.
Wir sind keine Propheten und wir wollen keine Anführer sein. Wir gehören nicht zu denen, die allen anderen sagen wollen, was los ist. Wir sind lediglich Menschen, die ein gesellschaftliches Problem erkannt haben und denen sich die Chance bot, zu versuchen, etwas dagegen zu tun. Ob wir damit Erfolg haben oder scheitern liegt jedoch in eurer Hand.
Die Legalisierung ist die Selbstbefreiung der Menschen von der (unerkannten) Knechtschaft der Prohibitionsideologie. Aufklärung ist der Weg, Nichtkonsumierenden zu zeigen, dass das Cannabisverbot auch ihre Freiheit beschneidet. Die Hanfparade ist der Versuch, ein Bewusstsein dieses Missstandes zu schaffen. Sie gibt nicht die Antworten, sie zeigt, dass offene Fragen existieren.“
Im VideoBlog „Tagesrausch“ werden Menschen nicht nur aufgerufen, sich an den besagten Demonstrationen zu beteiligen, sondern ihnen werden hierzu auch die entsprechenden Rechtsinformationen vermittelt. Diese richten sich übrigens nicht nur an die potenziellen Teilnehmer der Demonstrationen, sondern auch an die Polizeibeamten, die die Demonstration begleiten. In dem BlogEintrag zum „Demorecht für Polizisten“ werden nicht nur drei Videos mit den Titelen „Vorkontrollen sind Verfassungswidrig“, „Ausweispflicht für BeamtInnen“ und „Durchsuchungen richtig dokumentieren“ vorgestellt, sondern auch ein Flyer mit Informationen zu diesbezüglich relevanten Gerichtsurteilen. Es sei hier angemerkt, dass die gegebenen Informationen nur für das Land Berlin gelten. Das Polizeiwesen ist in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache – in Bayern oder in Sachsen können durchaus andere Regeln gelten. Obwohl der Hanftag erst am 4. Mai und die Hanfparade erst am 10. August 2013 stattfinden werden, wurden die Videos zum Demorecht in der letzten Woche 118 mal angeschaut.
Rechtsinformationen, die jeden Tag im Jahr von Bedeutung sein können, sind Informationen zu Polizeikontrollen im Straßenverkehr. Dazu hat Steffen Geyer im Februar 2010 drei Interviews mit dem Spezialisten in Sachen Drogen und Fahrerlaubnis, Theo Pütz, aufgenommen. Die drei Videos „Polizeikontrolle und Schnelltest“, „Blutprobe und Trunkenheitsfahrt“ und „MPU und Führerscheinentzug“ wurden insgesamt weit über 100.000 mal angeschaut, alleine in der letzten Woche 777 mal. Diese Videos sind ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung bezüglich der rechtlichen Gegebenheiten bei Polizeikontrollen im Straßenverkehr.
Der Spitzenreiter bezüglich der Views auf dem VideoBlog „Tagesrausch“ ist ein Video vom 18. Dezember 2008. Die Polizei in Viersen hat einen „Anti-Kiffer-Flyer“ veröffentlicht, bei dessen Lektüre Steffen Geyer die Haare zu Berge standen. Die Polizei des Landkreises Viersen (direkt an der niederländischen Grenze gelegen) behauptet doch glatt, dass sich jeder strafbar machen würde, der in einem niederländischen Coffeeshop einen Joint genießt. Dabei ist es in Wirklichkeit so, dass es selbst in Deutschland nicht verboten ist, Betäubungsmittel zu konsumieren. Deshalb heißt das Video „ Straffrei kiffen in Viersen“. Steffen Geyer erklärt in dem Video insbesondere für interessierte Beamte die Gesetzeslage. Der „Anti-Kiffer-Flyer“ der Kreispolizeibehörde Viersen beweist, dass dies dringend von Nöten ist.
Die Tatsache, dass es in Deutschland nicht verboten ist, Betäubungsmittel zu konsumieren, ist von praktischer Bedeutung, weil aus diesem Grund aus einem positiven Drogentest nicht auf eine strafbare Handlung geschlossen werden kann – solange keine anderen strafbaren Umstände wie die berauschte Teilnahme am Straßenverkehr vorliegen.
Zu dem Video „Straffrei kiffen in Viersen“ kann Steffen Geyer nette Anekdoten erzählen. Aufgrund des Videos wurde er von der Polizei in Viersen wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln angezeigt. Das Beweismittel war eine CD mit dem besagten Video. Die Staatsanwaltschaft konnte die CD jedoch nicht abspielen, da die CD (das Beweismittel) mit einem Siegel versehen war. Im Internet konnte die Staatsanwaltschaft das Video in ihren Amtsstuben nicht anschauen – mangels Internetzugang. Erst nachdem der Staatsanwalt das Video auf einem Rechner einer Privatperson im Netz aufrufen konnte, war er in der Lage zu sehen, was der Inhalt des Beweismittels war. Nach der Kenntnisnahme des Inhaltes des Videos stellte der Staatsanwalt das Verfahren sofort ein. Die Polizei in Viersen ließ jedoch nicht locker und erstattete eine weitere Anzeige wegen Verstoßes gegen § 29 Abs. 1 Nr. 10 BtMG, der da lautet: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet.“ Auch mit dieser zweiten Anzeige hatte die Polizei in Viersen kein Glück, die Staatsanwaltschaft stellte auch dieses Verfahren sofort ein. Die Polizei in Viersen verteilte jedoch wider besseren Wissens den „Anti-Kiffer-Flyer“ auch nach den Klarstellungen durch die Staatsanwaltschaft weiter an die Bewohner und Passanten in ihrem Landkreis.
Das Video „Straffrei kiffen in Viersen“ wurde insgesamt über 175.000 mal angeschaut. Auch in der letzten Woche war dieses Video mit 592 Views das am häufigsten angeschaute Video im VideoBlog „Tagesrausch“. Auf Rang zwei lag letzte Woche das oben schon erwähnte Video „Polizeikontrolle und Schnelltest“ mit Theo Pütz (570 Views) und auf Rang drei ein Video zum Thema „Goa, Musik und Drogen“ mit 402 Views.
Eine Übersicht der „Tagesräusche“ auf YouTube ist hier zu finden.
[…] dann in fünf Städten in Deutschland Demonstrationen statt. Gleich nach dem GMM 2012 begann dann Steffen Geyer, Mitorganisator der Hanfparade, eine mehrere Monate dauernde Tour durch Deutschland, der […]