Am Mittwoch, 29. Januar 2014, bekundete die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer ersten Regierungserklärung ihrer dritten Amtsperiode vor dem Deutschen Bundestag in Berlin mehrfach die menschliche Ausprägung der Bundesregierung. Wörtlich verkündete Merkel:
„Eine Politik, die nicht den Staat, nicht Verbände, nicht Partikularinteressen, sondern den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt, eine solche Politik kann die Grundlagen für ein gutes Leben in Deutschland und Europa schaffen.“
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„Im Zweifel handeln wir für den Menschen. Bei jeder Abwägung von großen und kleinen Interessen, bei jedem Ermessen: Die Entscheidung fällt für den Menschen.“
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„Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich vor allem an ihrem Umgang mit Schwachen. Sie zeigt sich in den Situationen, in denen Menschen auf Schutz und Hilfe angewiesen sind: wenn sie alt sind und wenn sie krank sind. Der medizinische Fortschritt ermöglicht immer neue Heilungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Unsere Lebenserwartung steigt stetig an, und gleichzeitig sind immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen. Jeder muss die medizinische Versorgung bekommen, die er braucht, und jeder Mensch muss in Würde sterben können. Das sind die zentralen Aufgaben der Politik für unser Gesundheits- und Pflegesystem.“
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„Herr Präsident, meine Damen und Herren, nicht Partikularinteressen stehen im Mittelpunkt unseres Handelns, sondern der Mensch steht im Mittelpunkt.“
Wie weit diese Aussagen von der Realität entfernt sind, wissen vor allem Patienten in Deutschland, die Cannabis als Medizin benötigen, denn sie bekommen zumeist nicht die Medizin, die sie brauchen. Bei diesen auf medizinische Hilfe angewiesenen Menschen fällt offenbar die Entscheidung nicht für den Menschen, sondern für die Partikularinteressen der fundamentalistischen Prohibitionisten.
Am 27. November 2003 erhielt ein Patient mit Morbus Crohn die richterliche Erlaubnis zum Anbau und zur Verwendung von Cannabis. Richter Michael Zimmermann vom Berliner Amtsgericht urteilte, dass sich der Angeklagte Michael Große in einer Notstandslage befunden habe und die medizinische Verwendung von Cannabis daher gerechtfertigt sei. Der Staatsanwalt verzichtete darauf, Berufung einzulegen. Damit war das Urteil rechtskräftig und zum ersten Mal seit mehr als 40 Jahren durfte ein Patient in Deutschland Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen und konsumieren. Damit wurde aus dem Berliner Fall eine Art von Präzedenzfall. Doch innerhalb von zehn Jahren wurden nur 241 Ausnahmeerlaubnisse vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Verwendung von Cannabis als Medizin erteilt. Das BfArM weiß um die Leiden der Patienten. Dennoch hält das BfArM an seiner restriktiven Erlaubnispraxis fest und tut immer erst etwas im Sinne der Patienten, wenn es hierzu durch Gerichte verurteilt wurde. Gegen diese schon fast sadistisch anmutende Praxis muss man seine Stimme erheben, damit Menschen, die krank und auf Schutz und Hilfe angewiesen sind, die medizinische Versorgung bekommen, die sie brauchen.
Angela Merkel hat noch nie ihre Stimme gegen diese unmenschliche Praxis erhoben und zeigt erhebliche Merkmale kognitiver Dissonanz, wenn es um die Einschätzung der Realität bezüglich Menschlichkeit in Deutschland geht. Für Patienten, die Cannabis als Medizin benötigen, sind die Aussagen der Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung der blanke Hohn. Die Diskrepanz zwischen den Aussagen der Kanzlerin und der Realität kann man am besten mit den Worten „echt krass“ beschreiben.
Vergl. hierzu in diesem Blog:
Artikel vom 28.01.2014: „Bundesbehörde lässt Leute leiden“
„Merkels krasse Märchenstunde“
Der Tag hat 24 Stunden. Dr. Merkels Märchenstunde findet jeden Tag 24 mal statt!
Wer wählt diese Märchentante eigentlich immer? Deutsclands beliebteste Politikerin? Dass ich nicht lache…