Der „Colorado Court of Appeals“, das Berufungsgericht des Bundesstaats, hat eine wichtige Entscheidung getroffen: nach der Legalisierung von Cannabis am 1. Januar 2014 muß zuvor Verurteilten, die nur wegen Besitzes geringer Mengen Marihuana bestraft wurden und Berufung dagegen eingelegt haben, eine neue Verhandlung gewährt werden. Die Entscheidung wurde anhand des Falles einer Frau getroffen, die zu vier Jahren auf Bewährung und 192 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden war, weil bei ihr eine geringe Menge Marihuana gefunden worden war. Ihre Anwälte hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt, über die aber vor der Legalisierung nicht mehr verhandelt wurde. Der Generalstaatsanwalt von Colorado hat angekündigt, gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen, obwohl der Effekt dieses Urteilsspruchs „sehr begrenzt“ sei, da es wegen des Besitzes von weniger als einer Unze Marihuana nur zu Geldstrafen von 100 $, nicht aber zu Haftstrafen gekommen sei.
Während Hanf-Aktivisten die Entscheidung einerseits als „großen Sieg“ feierten, kritisierten sie andererseits, dass sie nur wenige Verurteilte beträfe und keine wirkliche Amnestie bedeutete: „Es ist eine richtige rechtliche Entscheidung“, sagte ein Sprecher von NORML (National Organization for the Reform of Marijuana Laws), doch die meisten Verurteilten seien überdurchschnittlich arm und würden Minderheiten angehören, sie könnten sich die Kosten einer Berufungsverhandlung gar nicht leisten.
In Italien hatte schon Anfang des Jahres das höchste Gericht die von der Berlusconi-Regierung 2006 eingeführte Gleichsetzung der Strafen für Cannabis und Heroin oder Kokain als ungesetzlich zurückgewiesen – dort müssen nun etwa 10.000 Hanfverurteilte aus den Gefängnissen entlassen werden.
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