Der Schildower Kreis hat in einer Pressemitteilung zum Tag der Menschenrechte einmal mehr die kopflose Drogenpolitik, wie sie derzeit praktiziert wird, angeprangert. Der Schildower Kreis will auf die schädlichen Folgen der Drogenprohibition aufmerksam machen und legale Alternativen zur repressiven Drogenpolitik aufzeigen. Der Schildower Kreis fordert von den Verantwortlichen eine alternative Drogenpolitik und eine ideologiefreie und wissenschaftliche Überprüfung von Schaden und Nutzen der aktuellen Drogenpolitik.
In der Pressemitteilung heißt es: „Systematische Menschenrechtsverletzungen werden global mit dem Kampf gegen Drogen legitimiert. […] Im Jahre 2014 wurden ungezählte Menschen von einer Justiz umgebracht, die für die Menschenrechte derjenigen, die mit kriminalisierten Drogen handeln, kein Gespür hat. Am Tag der Menschenrechte 2014 sollte es erlaubt sein zu fragen, warum die Menschenrechts-Deklarationen nicht verhindern konnten, dass zwei Brüderpaare in Saudi-Arabien wegen der Einfuhr „großer Mengen“ Cannabis ganz formgerecht und öffentlich die Köpfe abgeschlagen wurden. Derlei war, wenn man den Historikern glauben darf, im Osmanischen Reich bei Tabak-Händlern und Tabak-Rauchern üblich gewesen. Manchmal aber scheint die Zeit stehen geblieben: 500 Jahre vergehen – und immer noch wird Menschen der Kopf abgeschlagen, weil sie mit Substanzen handeln, die andere Menschen ganz einfach für ihren eigenen Genuss erwerben wollen. Man muss nicht Drogengenuss gut finden, um es richtig zu finden, dass auch für Drogengebrauchende die Menschenrechte gelten.
Saudi-Arabien ist ein Land der „westlichen Welt“, auf das der Westen großen Einfluss haben sollte. Wer, wenn nicht die Hauptstädte der westlichen Welt, wäre in der Lage, den Herrschern in Saudi-Arabien einen Dialog über die Menschenrechte anzubieten? Ein solcher Rechtsstaatsdialog wäre freilich auch andernorts vonnöten. Etwa im Iran, in Vietnam und natürlich in China. Zu dem ganz offiziellen Töten kommen noch zahllose Fälle von extralegalen Hinrichtungen, bei denen Menschen als vermeintliche Drogenkonsumenten oder Dealer von Polizei, Militär oder Kriminellen getötet werden. Thailand, Mexiko und Kolumbien sind dabei nur die Spitzenreiter von zielgerichteten Morden im Namen eines irrationalen Krieges gegen „das Böse“.
Eine Untersuchung der internationalen Menschenrechtsorganisation Koordinationsstelle Kolumbien-Europa-USA (CCEEU) kam zu dem Schluss, dass die US-Militärhilfe zur Drogenbekämpfung in Kolumbien einen signifikanten Anstieg von statistisch erfassten außergerichtlichen Hinrichtungen bewirkt. Wo im Namen der Drogenbekämpfung nicht getötet wird, da raubt ein regelrechter Narco-Gulag Freiheit, Gesundheit und Würde ungezählter Menschen. Unerwünschte Personen werden in Drogenzentren interniert und misshandelt. Oft verschwinden sie ohne Rechtsgrundlage auf Grund willkürlicher Verhaftungen und sind für Monate oder Jahre Folter und Zwangsarbeit ausgesetzt. In speziellen Haftzentren für Drogenabhängige, wie es sie in China, Laos, Kambodscha und Vietnam gibt, kommt es regelmäßig zu physischen Misshandlungen und Zwangsarbeit ist die Regel. Derlei Arbeitslager werden vom freien Westen nicht nur geduldet. Die Regierung der USA, das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und andere internationale Geldgeber sind zum Teil direkt beteiligt.
Die UNO befindet sich mit ihrer deutlichen Festlegung auf eine Politik der Prohibition in einem Dilemma. Einerseits will sie Drogenmissbrauch bekämpfen, andererseits unterstützt sie mit ihrer Position weltweit Krieg, massive Menschenrechtsverletzungen, Rassismus und ganz generell den Abbau demokratischer Rechte. Dies wird besonders deutlich bei der Betrachtung der Haltung des International Narcotics Control Boards (INCB), welches Liberalisierungen der Drogenpolitik in Mitgliedsländern generell kritisiert und dazu auch seine vertraglich festgelegten Kompetenzen überschreitet, sich aber gleichzeitig einer deutlichen Ablehnung der Todesstrafe verweigert.
Das erklärte Ziel der UN und der demokratischen Staaten, die Todesstrafe zu ächten, wird durch eine Drogenpolitik ad absurdum geführt, die andererseits systematische und grausamste Menschenrechtsverletzungen legitimiert.
Menschenrechte gehören in die Drogenpolitik – in Europa und in allen Staaten unserer Erde. EU-Parlament und UN müssen endlich in diese Richtung handeln und auch in bilateralem Kontakt mit den entsprechenden Staaten Auf eine Änderung drängen. Alle demokratischen Staaten, die EU und alle Einrichtungen der UN müssen jegliche finanzielle, polizeiliche und logistische Unterstützung von Staaten einstellen, die bei der sog. Drogenbekämpfung die Menschenrechte missachten.
Bei der internationalen Beobachtung der globalen Drogensituation, durch EU oder dem UNODC, müssen Menschenrechtsaspekte künftig eine wesentliche Rolle spielen. Todesstrafe, Folter und Internierung dürfen als Formen der Drogenpolitik nicht länger akzeptiert werden. Letztlich führt kein Weg daran vorbei, das System der Prohibition zu überwinden, wenn man effektiv und nachhaltig die globale Menschenrechtssituation verbessern will.
Beenden wir die kopflose Drogenpolitik: jetzt!“
Bis in dieses Jahrzehnt hinein hat es die UNO, insbesondere der UN-Drogenbehörde UNODC nicht gestört, wenn im Zusammenhang mit angeblicher Drogenbekämpfung Bürgerkriege, systematische Menschenrechtsverletzungen und ökologische Zerstörung zugenommen haben. Noch 2012 hat die UNO den Kampf des Iran gegen den Drogenschmuggel ausdrücklich gewürdigt, obwohl hinreichend bekannt war, dass dieses Land bei der Drogenbekämpfung rechtsstaatliche Standards vermissen lässt. Geständnisse werden durchaus mit Folter erpresst, politischen Gegnern schon mal Drogen untergeschoben. Die Anwendung der Todessstrafe bei Drogendelikten hat nicht nur im Iran, sondern auch in Ländern wie Vietnam oder Saudi-Arabien eine Dimension erreicht, die an Staatsterror grenzt.
Systematische staatliche Gewalt gegen die Beteiligten des illegalisierten Drogenmarktes nimmt global Züge von „Säuberungsaktionen“ an, wie wir sie aus dem Bereich ethnischer, religiöser, politischer oder homophober „Säuberungen“ kennen.
Inzwischen hört man von den UN-Drogenbehörden neue, früher kaum vorstellbare, Töne. Während des 57. Treffens der Suchtstoffkommission, das vom 13. bis 21. März 2014 in Wien stattfand, hat der UNODC Frontmann Yury Fedotov (Leiter des UN-Ministeriums für Drogen und Kriminalität) verkündet: „Die Vereinten Nationen sollen für ihre Mitgliedsstaaten keine Zwangsjacke sein, und Abkommen zur Drogenkontrolle stellen keine Sanktionen bereit. Sie sind auf den Prinzipien des guten Willens und des Einverständnisses mit internationalen Gesetzen aufgebaut. Es liegt an jeder Regierung selbst, zu entscheiden, ob sie Festlegungen internationaler Gesetze folgen oder nicht folgen wollen.“
Am 14. März 2014 hat eine Arbeitsgruppe des UNO-Büros zur Drogen und Verbrechensbekämpfung angekündigt, grundlegend neue Empfehlungen auszusprechen, welche die Strafverfolgung für Drogengebrauch in Frage stellt. Die wissenschaftliche Beratergruppe zu Drogenpolitik, Gesundheit und Menschenrechte des UNODC – unter anderem Nora Volkow, Vorsitzende des Nationalen Instituts gegen Drogenmissbrauch (NIDA) der USA – haben ihre Empfehlungen auf dem High Level Meeting der 57. Internationalen Suchtstoffkonferenz vorgestellt. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sagen, dass strafrechtliche Verfolgung nicht hilfreich sei.
Am 26. Juni 2014, als der Weltdrogenbericht (2014 World Drug Report) in Wien der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, mahnte Yury Fedotov in der an diesem Tag veröffentlichten Pressemitteilung an, einen stärkeren Fokus auf die Gesundheit und die Menschenrechte von Drogengebrauchern zu richten. Ebenso forderte er, dass kontrollierte Substanzen (in Deutschland Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes) vermehrt für den medizinischen Gebrauch verfügbar gemacht werden sollten. Und zum heutigen Tag der Menschenrechte erklärte das UNODC in einer Pressemitteilung, dass man sich in den eigenen Aktivitäten weiterhin dafür einsetzen werde, dass jedes Individuum mit Respekt und im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards behandelt wird.
In Sachen Drogenpolitik ist Deutschland derzeit eine Festung der Ignoranz. Dies stellte Wolfgang Nešković, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, anlässlich einer Podiumsdiskusion am 6. Dezember 2014 im Hanf Museum in Berlin fest. Er begründete dies unter anderem mit der Tatsache, dass die Parteien der großen Koalition, CDU, CSU und SPD, sich einer Evaluierung ihrer Drogenpolitik verweigern.
In einer Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und –professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wurde die Notwendigkeit der Überprüfung der Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes festgestellt. In der von inzwischen 130 Strafrechtsprofessorinnen und –professoren unterzeichneten Resolution heißt es: „Die Unterzeichnenden wollen den Gesetzgeber auf die unbeabsichtigten schädlichen Nebenwirkungen und Folgen der Kriminalisierung bestimmter Drogen aufmerksam machen. Sie wollen das Parlament anregen, bezüglich dieser Thematik seinem verfassungsrechtlichen Auftrag im Allgemeinen und den wissenschaftlich begründeten Prinzipien von Strafgesetzgebung und Kriminalpolitik im Besonderen durch die Einrichtung einer Enquête-Kommission Rechnung zu tragen.“
Im Juni 2014 wurde der Antrag „Beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts überprüfen“ durch die Fraktionen der Linken und der Grünen im Deutschen Bundestag eingebracht. Er greift die Resolution an den Bundestag auf, die von der Hälfte aller deutschen Strafrechtsprofessorinnen und -professoren getragen wird. Sie stellen die Eignung der Drogenprohibition und damit die Verfassungsmäßigkeit der heutigen Drogenpolitik in frage. Deswegen wird eine Überprüfung der Wirksamkeit und der Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts eingefordert. Nach der Debatte im Bundestag fand am 5. November 2014 eine öffentliche Sitzung des Bundestagsausschusses für Gesundheit zum besagten Antrag statt. Die meisten der geladenen Experten unterstützten den Antrag. Doch CDU, CSU und SPD zeigen nicht das geringste Interesse an der Einsetzung einer Enquête-Kommission zur Evaluierung ihrer Drogenpolitik.
Vergl. hierzu in diesem Blog den Artikel vom 15.04.2014
Menschenrechte, Drogen und die UNO
und den Artikel vom 15.02.2014
UNODC finanziert Irans blutigen War on Drugs
LEGALIZE ERDBEEREIS – STOPP THE WAR OF FROGS
Businessplan
der HEILHANF tec GbR
Wir teilen guten Stoff mit unseren besten Freunden
HEILHANF tec – Die neue Kraft am grünen Markt
Fassung vom 17.12.2014 für das Fachgespräch der Bundestagsfraktion der Linken „Cannabis als Medizin“
Mary Carsten (Mediengestalterin), Geschäftsführerin
Robert Wenzel (Diplomkriminologe und Volljurist), Geschäftsführer
Chrysanderstrasse 155
21029 Hamburg-Bergedorf
Telefon: 0176 31 05 42 03
e-mail: heilhanf@aol.com
Homepage: http://www.heilhanf.info
Patientencommunity: http://www.heilhanf.mixxt.at
Gliederung des Businessplans:
1. Geschäftsidee der HEILHANF tec
2. Disruptives und gemeinwohlorientiertes Konzept der HEILHANF tec
3. GründerInnen der HEILHANF tec
4. Marktübersicht des Hanfmarktes – Nachfrage und Wettbewerb
a. Pharmamarkt
b. Internationaler arznelicher Hanfmarkt
c. Deutschsprachiger arzneicher Hanfmarkt
5. Die Arzneipflanze HEILHANF
a. Symbiose der Arzneipflanze mit dem Endocannabinoidsystems der Wirbeltiere
b. THC
c. CBD
d. CBR
e. Weitere arzneilich wirksame Stoffe der Arzneipflanze
f. Breitbandarzneimittel durch natürlichen Wirkstoffmix
g. Neuronenbiologie als Neutronentechnologie
h. THC-Derivate – Legal Highs
6. Geschichte der Legalisierung des Nutzhanfs
7. Legalisierung des Arzneihanfs
8. Legalisierung des Genuss- resp. des Rauschhanfs
9. Mögliche Standorte der HEILHANF tec
a. Petitionsverfahren in allen Bundesländern zur Förderung der HEILHANF tec
b. Hamburg
c. Itzehoe – Kreis Steinburg
d. Augsburg – Region Oberschwaben
e. Lüneburg
f. Frankfurt a. M.
g. Stralsund
h. Jena
i. Präferenz von Lüneburg als Gründungsstandort
j. Diversifikation der Standorte in der Wachstumsphase
10. Anbau
11. Sorten
12. Zucht
13. Fertigung
14. Trocknung
15. Extraktion mit Butangas
16. Verpackung
17. Entsorgung
18. Lager
19. Energie
20. Sicherheit
21. Rohstoffe der HEILHANF tec
a. Produktvielfalt als Prävention der Toleranzbildung
b. HEILHANF Speed
c. HEILHANF Rave
d. HEILHANF Chill
22. Produkte und Applikationen der HEILHANF tec
a. Cannabis Flows – Traditionell pflanzliches Arzneimittel
b. Ätherische Hanföle
c. Heilsspender und Peace Heil – Heilpiece
d. Rezepturarzneimittel
e. Salben und Pflaster
f. Zäpfchen
g. Depotspritzen
h. Trockenextrakt
i. Honig
j. Gelee Royal
k. Homöopathische Arzneimittel
l. Antroposophische Arzneimittel
m. Fertigarzneimittel
n. Zellhanf – Bakterien resp. Einzeller als Zellfabriken
o. Schwerpunktsetzungen
23. Vertrieb der HEILHANF tec
a. Apotheken
b. E-Zigarettenfachhandel
c. Kommunale Träger der Aidshilfe
d. Cannabisapotheke
e. Genossenschaft Schillo/Weiglein/Kotzian
f. Thc4All
g. CSC – Cannabis Social Clubs
h. SCHABE e.V. (SCHizophrenie Als Begabung e.V.) – KIFFBAR Cafe Psycho
i. Beteiligungsmodelle
j. Pharmareferenten
24. Preisgestaltung
a. Preisgestaltung des Wettbewerbs
b. Preisgestaltung von Cannabis Flows
c. Preisgestaltung von Ölen
d. Preisgestaltung Medizingeräte
e. Diversifikation des Preises nach Produktlinie und Applikation
25. Forschung & Entwicklung
a. Forschung im Bereich Fertigung (Chemielaboristik)
b. Medizinische Anwendungsforschung
aa. Forschungsfragen
bb. Selbstversuch der Gründer von 06.- 07. Dezember 2014
cc. Fazit des Selbstversuchs
dd. Stand der Forschung
ee. Ausschreibung der Forschung
ff. Kalkulation der Forschung
gg. Refinanzierung der Forschung
c. Medizinische Grundlagenforschung –
aa. HEILHANF zur Suppression von Viren
bb. HEILHANF zur Supstitution von Suchtmitteln wie Heroin, Kokain und Alkohol
d. Phytopharmazeutische Forschung
e. Medizingeräteforschung
f. Zuchtforschung
g. Gentechnikmoratorium
h. Forschung im Straßenverkehr
i. Stiftungsprofessur – Lehrstuhl für PNB – Pharmazeutische Neurobiologie – Lehre im Lehramt Biologie und Chemie
j. NOKRIM AINIOS gemeinnützige Stiftung für transhumanistische Bildung und Forschung zur Prävention von Xenophobie
26. Versicherungen – hoffentlich Allianz versichert!
27. Rechtsberatung
a. Arbeitsrecht
b. Sozialrecht und Verwaltungsrecht
c. Strafrecht und Ordnungswidigkeitenrecht
d. Immaterialgüterrechte und Wettbewerbsrecht
e. Gesellschaftsrecht
f. Straßenverkehrsrecht
g. kUSS – kANZLEI für uRHEBERRECHT, sOZIALRECHT und sTIFTUNGSRECHT
28. Steuerberatung
29. Unternehmensberatung – Coaching
30. Erlaubnisantrag bei der Bundesopiumstelle des BfArM der HEILHANF tec
a. Vorhergehende Anträge des Gründers Robert Wenzel
b. Bisheriger Lauf des Antragsverfahrens der HEILHANF tec
c. Völkerrecht
d. TTIP und Europäische Harmonisierung
e. Cannabisstelle
f. Öffentliches Interesse
g. Stiftung als gemeinwohlorientiertes Marktzugangshemmnis
h. Wissenschaftliches Interesse
i. Forschungsdesign
j. Sachkundige Person nach BtMG
k. Ermessen
l. Klagverfahren im Gebührenvorschußverfahren – Besonderes öffentliches Interesse
31. Zulassung nach Arzneimittelgesetz von Produkten der HEILHANF tec
32. Gesetzliche und private Krankenkassen als Kostenträger des Arzneimittels
33. Schutzrechte der HEILHANF tec
a. Markenrecht
b. Firmenrecht
c. Urheberrecht
d. Sortenrechte
e. Patentrechte
f. Gebrauchs- und Geschmackmusterrechte
g. Arzneimittelgesetz
h. Betäubungsmittelgesetz
34. Marketing der HEILHANF tec
a. Homepage http://www.heilhanf.info
b. Patientencommunity http://www.heilhanf.mixxt.at
c. Social Media – faebook, you tube, whats app, twitter
d. Public Relation
e. Werbung
f. Messen und Konferenzen
g. Kino
h. Merchandising
i. The Hemp Rescue Call und http://www.kifferanwalt.de
j. Leserreporter im Gesundheitswesen
k. NOKRIM AINIOS – Darstellende Kunst und Literatur
35. Politisches Marketing der HEILHANF tec
a. Fraktionsgespräche
b. Drogenbeauftragte
c. Bundestags- & Landtagsabgeordnete
d. Wirtschaftsförderungen
e. Petitionen
36. Headhunting und Personalbedarf der HEILHANF tec
37. Flache Hierarchien versus strikter Hierarchien und Mitarbeiterbeteiligung – Kaizen
38. Etwaige Tarifvertragsbindung und zusätzliche Vergütung wie betriebliche Altersversorgung
39. HEILHANF tec als Tendenzbetrieb
40. HEILHANF tec als Inklusionsbetrieb
41. Kalkulation der Gründungsphase der HEILHANF tec
42. Kalkulation der Pilotphase (Patientenstudie) der HEILHANF tec
43. Wachstumsplan der HEILHANF tec – Wachstumsfaktor 3 mit Degression 0.1
44. Risiko und Option beschleunigtem Wachstums bis Wachstumsfaktor 10 ggf. mit exponentiellen Wachstumsphasen
45. Wachstumsziel der HEILHANF tec – Lineares Wachstum in steigender Sinuskurve
46. Break Even Point der HEILHANF tec
47. Value at Risk der HEILHANF tec
48. Kalkulation der Wachstumsphase der HEILHANF tec
49. Bonität (Einkommen und liquide Mittel) und Eigenkapital der GründerInnen der HEILHANF tec
50. Finanzierung des Projektes der HEILHANF tec
a. Kapitalbedarf in Gründungsphase bis 31.12.2015
b. Kreditanfrage KfW – Startgeld bei der Commerzbank
c. Antrag an Grundsicherungsamt
d. Antrag an Deutsche Rente Bund
e. Antrag an Hamburger Integrationsamt
f. Kapitalbedarf in der Studienphase
g. Kapitalbedarf in der Wachstumsphase
51. HEILHANF tec Aktiengesellschaft und NOKRIM AINIOS Stiftung
52. Aktienvertrieb der Aktien der HEILHANF tec am Grauen Markt (MLM)
53. Börsengang der HEILHANF tec
54. Venture Kapital Anfrage an die Allianz der HEILHANF tec
55. Weitere Venture Kapital und Business Angel Anfragen der HEILHANF tec
56. Öffentliches Venture Kapital
57. Subventionen für die HEILHANF tec
a. Exist – Forschungstransfer
b. Exist – Invest
c. Fachagentur nachwachsende Rohstoffe
d. Rentenbank´
e. EU-Subventionen
58. Diversifikation der HEILHANF tec
a. Handelsvertretungen – HEILHANF trade
b. Internethandel – HEILHANF trade
c. Gesundheitsmedien in Apotheken und Drogerien und Internet (Leserreporter) – HEILHANF med
d. Drogenfilm – HEILHANF film
e. Biotec Drogen – Biochemie und Neurophysik – HEILHANF tec
f. Heilcoca, Heilmohn, Heilkorn und Heilmushroom – HEILHANF tec
g. Biotec Kloning – http://www.kloning.de und http://www.kyrogen.de
h. Vision – Instellarer Raumflug/Neutronentechnologie
i. Funktion der NOKRIM AINIOS Stiftung
59. Verbandsmitgliedschaften
a. European Hemp Association e.V. – http://www.eiha.org
b. Hanfverband (Einzelfirma Georg Wurth)
c. Bayerischer Hanfverband e.V.
d. Hanfparade (Einzelfirma Steffen Geyer)
e. Phytotherapeutische Gesellschaft e.V.
f. Bundesverband der forschenden Arzneimittelhersteller e.V.
60. Existenzgründungseminare
61. Planung der Teilnahme an Businessplanwettbewerben der HEILHANF tec
62. Steuerrechtliche Anmeldung, IHK und Handelsregister der HEILHANF tec
63. Geschäftskonten der HEILHANF tec und des SCHABE e.V. – Commerzbank und Postbank
64. Kapitalanlagestrategie der HEILHANF tec in der Gründungs- und Studienphase
65. Kapitalanlagestrategie der HEILHANF tec in der Wachstumsphase, Förderung der Volalität – Erwerb von Puts und Calls unter Berücksichtigung des Kapitalmarktrechtes und des Insiderhandelsverbotes durch die NOKRIM AINIOS Stiftung
Anlage I: Public Relation der HEILHANF tec im Oktober 2014
Anlage II: Gesellschaftsvertrag der HEILHANF tec GbR
Anlage III: Widerspruchsbescheid der Bundesopiumstelle Gebührenvorschußverfahren – besonderes öffentliches Interesse
Anlage IV: Klagschrift der HEILHANF tec im Gebührenverfahren hinsichtlich des besonderen öffentlichen Interesses (Bundesopiumstelle)
GESELLSCHAFTSVERTRAG der HEILHANF tec GbR (HEILHANF tec AG i. Gr., KYROGEN kloning AG i. Gr., NOKRIM AINIOS Verlags-, Kinofilm-, Verlags- und Bildungs- AG i. Gr. , SCHABE e.V- SCHizophrenie Als BEgabung e.V., NOKRIM AINIOS KYROGEN HEILHANF – Gemeinnützige Familienstiftung für Transhumanismus und Bildung i. Gr. – NAKH)
Hiermit gründen Mary Carsten, Mediengestalterin, und Robert Wenzel, Volljurist und Diplomkriminologe, die christlich-kommunitaristische forschende Gesellschaft HEILHANF tec GbR als außeruniversitäres Forschungsinstitut für pharmazeuthische, biologische, medizinische und Sozialforschung auf den Feldern der Bildungsgesellschaft, der Urproduktionsgesellschaft, der Biotechnologiegesellschaft, der Rechtsberatungsgesellschaft, der Verlagsgesellschaft, der Filmproduktionsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft, der Vermögensverwaltungsgesellschaft und der Stiftungsverwaltungsgesellschaft als eine gemeinnützige Gesellschaft des Social Entrepeneurships mit dem folgendem Gesellschaftszweck:
„Um gemeinnützig und mildtätig einen deutschsprachigen Raum der Regionen, dessen Ausweitung, dessen deutsche Sprache und dessen deutschen Kultur unter Achtung und Förderung der der Minoritätensprachen und- kulturen (Deutsche Leitkultur der Multikulturalität) in der atlantischen und pazifischen Europäischen Union zu fördern, um europäische und transeuropäische Verfassungen mit Gottesbezug und Bekenntnis zur christlichen Familie in der Präambel zu fördern und um somit heteroamorelle statt homosexuelle Ehen und Familien mit leiblichen Kindern und ggf. Pflegschaft statt Adoption zu fördern, um somit Andersbegabung mit der Innovation der Kreativität und der Kreativität der Innovation im Sinne der Bibel, der Nag Hamadi und somit des Kreationismus der Evolution und der Evolution des Kreationismus (Kreaevolution und Evokreationismus, somit christlich-kommunitaristisch-diskordianischer-dromologischer Transhumanismus) zu fördern und somit Toleranz, Antidiskriminierung, Sinn und Sinnlichkeit und gesellschaftlichen und kulturellen Frieden auch in Form von avataristischen und plasmatischen Utopien und Visionen der Raumfahrt, der Zeitreise und der Teilchenphysik zu fördern
ist der Gesellschaftszweck des christlich-kommunitaritischen forschenden außeruniversitären Forschungsinstituts HEILHANF tec GbR und somit der HEILHANF tec AG i. Gr. als außeruniversitäres Forschungsinstitut auf den Feldern der Urproduktionsgesellschaften, der Verlagsgesellschaften, der Filmproduktionsgesellschaften und der Bildungsgesellschaft, die in ihrer Gesamtheit biologisch-dynamisch, fair trade, ressourcenschonend und koinzident als Konzern tätig ist, dass die HEILHANF tec GbR
1) im Wege der Urproduktion Heil- und Arzneipflanzen wie Hanf und andere Kräuter sowie Pilze selbst züchten, anbauen, auch um Sorten anzumelden, um aus ihnen oder ihren Wirkstoffen oder den zu patentierenden Derivaten Arzneimittel und schmackhafte, gesunde und gesundheitsfördernde Lebensmittelzusätze, Lebensmittel, Genussmittel und Rauschmittel herzustellen oder herstellen zu lassen, um diese ggf. mittelfristig als traditionelles pflanzliches Arzneimittel nach AMG registrieren zu lassen, um diese zunächst über Wochenmärkte und dann über Apotheken, Drogerien und gemeinnützige Begegnungsstätten sui generis und an weitere Erlaubnisinhaber, somit Verbrauchern, dem Handel, und dem Großhandel nach den einschlägigen Gesetzen insbesondere dem BtMG und dem AMG in der Europäischen Union im Wesentlichem aber im deutschsprachigen Raum zu vertreiben,
2) Im Wege der Rechtsberatung und Rechtsvertretung im deutschsprachigen Raum die Erlaubniserteilungen für Patienten und Verbraucher, gewerblichen und gemeinnützigen Gesellschaften und Kostenübernahmen von Krankenkassen rechtlich selbst befördern,
3) Im Wege der Biotechnologie im deutschsprachigen Raum das transhumanistische reproduktive Kloning selbst befördern und zu betreiben,
4) Im Wege des Verlags und der Filmproduktion im deutschsprachigen Raum hierfür Marketing- und Merchandising der Harm Reduction, der akzeptierenden Drogenarbeit, des christlich-dromologischen-diskordianischen Transhumanismus und des Empowerment (Kunst, Literatur, Journalismus, Theater und (Kino-) Film) als Verlags- und Filmgesellschaft betrieben und dieses und affine Produkte Dritter global selbst oder mit Hilfe Dritter zu vertreiben, verleihen, verlegen und lizensieren,
5) Im Wege der Beteiligung sich im deutschsprachigen Raum an außeruniversitären Forschungsinstituten, Urproduktionsgesellschaften, Verlagsgesellschaften, Filmproduktionsgesellschaften und Trägern der Fort- und Weiterbildung mit Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen und sich im deutschsprachigem Raum an Gesellschaften des Handels und Großhandels von Arznei- und Lebensmitteln mit Minderheitsbeteiligungen beteiligen,
6) Im Wege des Social Entrepeneurships sowohl im deutschsprachigen Raum gemeinnützige Vereine , die inklusive Begegnungsstätten der Begleitung und Betreuung für Schwerbehindere und ihnen Gleichgestellte im Sinne der UN-Behinderten-Konvention unterhalten, als auch die Aktion Mensch und die gemeinnützigen Institutionen und Kommunen am Sitz des Unternehmens fördern,
7) im Wege der Stiftungs- und der Vermögensverwaltung im deutschsprachigen Raum gemeinnützige Familienstiftungen, die sich mit der Bildung des reproduktivem Kloning und dessen christlicher, transhumanistischer, komunitaristischer , dromologischer und diskordianistischer Bioethik im Sinne von Timothy Leary, William Burroughs, Xavier Naidoo, Heiner Geissler, Hans Koschnick, Louk Hulsmann, Nils Christie, Margarete Adwood, Pittigrilli, Kurt Tucholsky, Carl von Ossietzky, Dietrich Bonhöfer, Sophie Scholl, Kurt Schwitters, Gilles Deleuze, Claude Levi Strauss, Amitai Etzioni, Ferdinand Tönnies, Wittgenstein, Julius Cäsar Lagalla, Aristoteles und Robert Anton Wilson (Operation Mindfuck) befassen, und deren Ausgründung von Gesellschaften und Institutionen (Außeruniversitäre Forschungsinstitute und Bildungsstätten – somit Fachhochschulen) und deren Gründung fördern und für diese nachhaltige Vermögensberatung und Vermögensverwaltung und Investmentbanking, durch Betreibung von Venture Kapital Gesellschaften und Anlagefonds leisten,
8) und hierfür im Wege des außeruniversitären Forschungsinstituts und im Wege der außeruniversitären Bildungsstätte zu diesen gemeinnützigen erkenntnisorientierten Gesellschaftszwecken unter 1) bis 7) im deutschsprachigen Raum und global gemeinnützige Grundlagen- und Anwendungsforschung sowie gemeinnützige Evaluation und Supervision selbst leisten, fördern und in Auftrag geben und im deutschsprachigen Raum gemeinnützige forschende Bildungsstätten (Gymnasien und Fachhochschulen) unterhalten und fördern soll (außeruniversitäre Forschungseinrichtung)
soll.
Die beiden Gesellschafter, Mary Carsten und Robert Wenzel, sind gleichberechtigt, alleinvertretungsberechtigt und haften Dritten als Gesamtschuldner und unterliegen dem Verbot der Selbstkontraktion gemäß § 166 BGB. Im Innenverhältnis sind sie zum Haftungsausgleich zum gleichen Teil verpflichtet. Die Umwandlung der HEILHANF tec GbR in eine HEILHANF tec AG ist darüber hinaus angedacht. Als Tochtergesellschaften der HEILHANF tec GbR (AG i. Gr.) sollen die KYROGEN kloning AG (www.kloning.de und http://www.kloning.eu) und die NOKRIM AINIOS Verlags-, Kinofilm- und Bildungs- AG, http://www.nokrim-ainios.de, gegründet werden. Es soll die NOKRIM AINIOS KYROGEN HEILHANF gemeinnützige Familienstiftung für Transhumanismus und Bildung gegründet werden, http://www.nokrim-ainios.de, die 50,1 % des Aktienkapitals der zukünftigen Aktiengesellschaften halten wird. Die Marktkapitalisierung der Aktiengesellschaften darf 24.9 % nicht übersteigen. Der Konzern NOKRIM AINIOS fördert den SCHABE e.V. (SCHizophernie Als Begabung e.V), http://www.culture-psycho.de. Über den zukünftigen Sitz der HEILHANF tec GbR (vorläufiger Sitz, Hamburg-Bergedorf, Chrysanderstraße 155) wurde von der Gesellschafterversammlung noch nicht entschieden. Um den Sitz des zukünftigen Konzerns festzulegen sollen Gespräche mit Wirtschaftsförderungen, Bürgermeistern, Landesregierungen und Beteiligungsgesellschaften in Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern geführt werden. Ein Förderantrag mit dem Fördervolumen von € 700.000.- soll bis zum 31. Dezember 2014 bei http://www.exist.de, Programm Forschungstransfer, (Forschungszentrum Jülich) gestellt werden. Den Gründern stehen hierfür 150.000.- € Eigenkapital zur Verfügung (selbstgenutztes Immobilieneigentum in Hamburg-Bergedorf)
Mary Carsten Robert Wenzel
Hamburg-Bergedorf, den 25 Oktober 2014
Erläuterung des Gesellschaftsvertrages der HEILHANF tec GbR
(Hamburg-Bergedorf) 5000 Patienten als Studienteilnehmer gesucht – Die HEILHANF tec GbR hat bei der Bundesopiumstelle den Antrag gestellt, Heilhanf für 5000 Patienten anbauen zu dürfen. Anmeldung der Studienteilnehmer unter http://www.heilhanf.mixxt.at
Die HEILHANF tec GbR, die in die Aktiengesellschaft HEILHANF tec AG umgewandelt werden soll, die beiden Gesellschafter und Geschäftsführer: Robert Wenzel – Volljurist und Diplomkriminologe und Mary Carsten – Mediengestalterin, hat bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Antrag gestellt, auf 10.000 qm 1200 Kilo Hanfblüten anbauen zu dürfen, um mindestens 5000 Patienten mit Schmerzmitteln, Antispastika und Substitutionsmitteln versorgen zu können. Die Patienten bekommen in der multizentrischen Studie unentgeltlich ein Vaporizer (VK ca. € 500.-) gestellt. Für die ca. 60-minütige Eingangsuntersuchung -Anamnese und Dokumentation- des HEILHANF tec Arztes werden € 299.- nach GOÄ liquidiert. Hiervon werden 100.- € an den SCHABE e.V., SCHizophrenie Als BEgabung e.V., für den Aufbau von KIFFBAR CULTURE PSYCHO, inklusive Begegnungsstätten von Patienten, http://www.culture-psycho.de gespendet.
Der Antrag ist im öffentlichen Interesse gestellt, denn Patienten dürfen laut VG Köln Hanf zur Selbstmedikation anbauen. Wenn Patienten zur Selbstversorgung Hanf anbauen dürfen, liegt der Anbau von Heilhanf durch die HEILHANF tec GbR, die Verschreibung von Heilhanf durch Ärzte und der Vertrieb von Heilhanf über Apotheken und deren Konsumräume (KIFFBAR – CULTURE PSYCHO APO OPA CHILL OUT) erst Recht im öffentlichen Interesse. Anträge für den Aufbau und Betrieb von Konsumräumen von Apothekern, Sozialpädagogen und Erziehern zunächst in Hamburg-Bergedorf werden bei der Aktion Mensch, Förderprogramm Inklusion, Fördervolumen 250.000.- gestellt werden – http://www.culture-psycho.de. Die HEILHANF tec GbR startet ihre landwirtschaftliche Urproduktion zunächst für den Vertrieb von biologisch-dynamischen Kräutersäften, Kräuterpesto und Würzwein (Fair Trade) auf Basis von Apfelwein im Sinne von Hildegard von Bingen zur Würzung von Speisen und zur Gesundheitsförderung aus den Kräutern Baldrian, Bärlauch, Estragon, Johanniskraut, Koriander, Kerbel, Lavendel, Oregano, Rauke, Rosmarin, Salbei, Thymian und Zitronenvabene auf Hamburger Wochenmärkten und im Internet.
Zudem ist der Antrag der HEILHANF tec GbR bei der Bundesopiumstelle, Heilhanf anbauen zu dürfen, im wissenschaftlichen Interesse gestellt, denn die HEILHANF tec plant die Begleitforschung der Anwendung von Heilhanf in einer multizentrischen Studie nach VOL an Universitäten im Volumen von 8 Mio. € auszuschreiben. Es soll erforscht werden, bei welchen Krankheiten die Sorten Heilhanf, Medizinalhanf, Drogenhanf, Growhanf und Rauschhanf am besten wirken und ob bei Schmerz- und Spastikpatienten Toleranzbildungen einsetzen. Hanf der HEILHANF tec GbR soll nicht, wie im Anbau illegaler Drogen aus Setzlingen einer Mutterpflanze, sondern aus Hanfsamen gezogen werden, um die Biodiversität zu fördern und einer Toleranzbildung aufgrund der Standardisierung des Anbaus aus Setzlingen entgegen zu wirken. Hanfsorten der HEILHANF tec GbR wirken deshalb besser als Dronabinol, der Monowirkstoff THC aus der Hanfpflanze, und Bedrocan Hanfblüten aus den Niederlanden (Aufzucht aus Setzlingen). Als weiteres soll Sozialforschung in Auftrag gegeben werden, das Modell Israel, wo Hanf aufgrund von Verschreibung von Ärzten über Apotheken vertrieben wird, dahingehend zu erforschen, ob es auf europäische Verhältnisse übertragen werden kann. Unregulierte Modelle, wie in den US-Staaten Colorado und Washington, die gegen das Völkerrecht der Single Convention verstoßen, lehnen die beiden Gründer deshalb ab. Die beiden Gründer Robert Wenzel und Mary Carsten halten aber das gesetzliche Legalisierungsmodell Uruguays für erstrebenswert, welches durch europäische Sozialforscher untersucht werden soll, was die HEILHANF tec zu fördern beabsichtigt. Zudem soll phytopharmazeutische Forschung der Universität Kiel und Fachbereiche der Biotechnologie von Fachhochschulen in Hamburg und Schleswig Holstein gefördert werden, um die Wirkstoffe der Arzneipflanzen von Heilhanf zu analysieren und zu dokumentieren und THC-Derivate für die Patentierung abzuleiten, um die klinische Forschung von Mono-, Duo- und Triowirkstoffpräparaten zu ermöglichen. Aufgrund der Forschungsvorhaben sollen die Sorten Heilhanf, Medizinalhanf, Growhanf, Drogenhanf und Rauchhanf sortenrechtlich geschützt werden und als traditionelles, pflanzliches Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes registriert werden. Der Anbau und das Forschungsprojekt soll unmittelbar nach der Bundestagswahl 2017 starten, wodurch ca. 50 Arbeitsplätze, TvöD 13 – analog, und höher dotiert geschaffen werden. Im Falle des Erfolgs des Forschungsprojektes wird die HEILHANF tec jährlich um mindestens 100 % wachsen, bis das Wachstumsziel von 256 Produktionsstätten a 10.000 qm erreicht ist, was ca. 2700 Arbeitsplätze am Standort und ca. 100 weitere bundesweit im Vertrieb schafft. Die HEILHANF tec GbR wird ihren Mitarbeitern Betriebskindergärten, Nachmittagsbetreuung für Schulkinder und eine betriebliche Altersversorgung bieten, den Betriebsrat stärken und Mitarbeiter motivieren, in die Kirchen und die Gewerkschaft einzutreten.
Das Startkapital der HEILHANF tec von 20 bis 30 Mio. € in 2018 soll aus Agrarsubventionen gespeist werden, da der Betrieb der HEILHANF tec GbR im öffentlichen, wissenschaftlichen und agrarischem Interesse ist, so dass die Gründer Business Angel bitten, Anfragen, Venture Kapital zur Verfügung zu stellen, zu an die Geschäftsführung der HEILHANF tec zu stellen. Die HEILHANF tec GbR bemüht sich 20 % Zuschuss für Venture Kapital von der Bundesinitiative INVEST von EXIST hierfür einzuwerben. Die HEILHANF tec GbR plant die Umstrukturierung als GmbH und den Börsengang nach Abschluss der dreijährigen Forschung an 5000 Patienten. Die HEILHANF tec soll zu 50 % von der NOKRIM AINIOS KYROGEN HEILHANF – Gemeinnützige Familienstiftung für Transhumanismus und Bildung i. Gr. (NAKH) getragen werden, http://www.nokrim-ainios.de, die in Forschung und Bildung auf den Feldern reproduktives Kloning, Kyrogenisierung und Neurophysik (Erinnerungstransfer) mit der Firma KYROGEN kloning AG i. Gr. (www.kyrogen.de, http://www.kloning.de und http://www.kloning.eu) transhumanistisch in Hamburg, Bremen und Schleswig Holstein investiert. Die Tochter der HEILHANF tec GbR, die NOKRIM AINIOS Kinofilm AG i. Gr., http://www.nokrim-ainios.de, beantragt beim Kuratorium Junger Deutscher Film € 150.000.- Filmförderung, um in einem Theater binnen 3 Tagen die dromologische Lower Low Budget Produktion „KIFFEN – Die Castingshow“ drehen zu können. Der Künstler NOKRIM AINIOS der HEILHANF tec GbR, Mitglied der inklusiven Künstlergruppe MÖGLICHKEITSRÄUME im Hamburger Gängeviertel, verbreitet in Kürze zwei diskordianische Romane, „Psychose der Liebe“ und „Psychose der politischen Verfolgung“ und DIN A 3 Poster seiner neoexpressionistische Wachszeichnungen und Collagen auf dem Shop der HEILHANF tec GbR.
Unsterblichkeit verkaufen wir, die Gründer Mary Carsten und Robert Wenzel, an autopoetische (Niklas Luhmann) Deviduen (Gilles Deleuze) der Dromologie (Paul Virilio), die eine gemeinnützige Familienstiftung mit einem Kapital von mindestens 10 Mio. € nachweisen, die 10 % ihrer Kapitalerträge an die NOKRIM AINIOS KYROGEN HEILHANF – Gemeinnützige Familienstiftung für Transhumanismus und Bildung i. Gr. (NAKH), http://www.nokrim-ainios.de, für Bildungs- und Forschungszwecke abführt. Bei der Erstellung einer Stiftungssatzung, der Gründung der Stiftung und der Vermögensverwaltung (Investionen in nachwachsene Rohstoffe und Mehrgenerationenhäuser) hilft gerne die kUSS (kanzlei für Urheberecht, Sozialrecht und Strafrecht) von Rechtsanwalt (Zulassung bei der Hamburgischen Anwaltskammer beantragt) Robert Wenzel.
Patienten, die ab dem 02.01.2018 unentgeltlich an der Studie der HEILHANF tec GbR teilnehmen wollen, können sich in der Community der HEILHANF tec GbR unter http://www.heilhanf.mixxt.at bewerben. Patienten, die Unterstützung bei der Stellung eines Antrages des Anbaus von Hanf zur Selbstmedikation stellen wollen, und für Dronabinol oder Hanfblüten von der Firma Bedrocan Kostendeckung durch ihre gesetzliche Krankenkasse erstreben, können sich an den Gründer Robert Wenzel wenden, der anbietet auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe und somit kostenlos nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für den Patienten zu vertreten und abzurechnen.
Am 09. Mai führt die HEILHANF tec GbR ihren ersten Workshop „HIGH NOON 1 – HEILHANF, KIFFBAR – CAFE PSYCHO und KYROGEN kloning“ durch; weiter HIGH NOON Workshops werden folgen, http://www.heilhanf.info.de.
Contact:
HEILHANF tec GbR . – Robert Wenzel, Kanzlei kUSS, Volljurist und Diplomkriminologe, http://www.kifferanwalt.de, Mary Carsten, Mediengestalterin, http://www.filmdesign.hamburg, Chrysanderstrasse 155, 21029 Hamburg – Bergedorf, http://www.heilhanf.mixxt.at
THE HEMP RESCUE CALL – 24h – Hotline: 0176 31 05 42 03
Hamburg – Bergedorf, den 25. Oktober 2014
Mary Carsten und Robert Wenzel