Michael Kleim ist evangelischer Theologe und Seelsorger. Nach seinem Studium der Theologie auf der kirchlichen Hochschule Naumburg war er in der politischen und kulturellen Opposition in der DDR aktiv und veröffentlichte illegale Publikationen im Samisdat unter anderem zu Menschenrechtsfragen. Nach der Wende arbeitete er weiter an Drogenfragen, insbesonderen mit den Schwerpunkten kulturelle, religionsgeschichtliche und spirituelle Aspekte von Drogengebrauch sowie Menschenrechte und Drogenprohibition. Er ist Mitautor der Ausstellung und CD „Drogenkultur – Kulturdrogen“ der Heinrich- Böll- Stiftung Thüringen. Am 24. November 2014 hielt Michael Kleim zum 25-jährigen Jubiläum des Palette e.V. in Hamburg, das unter dem Motto „Ohne Legalisierung geht es nicht – Legal lebt es sich besser“ stattfand, einen erhellenden und bewegenden Vortrag. Sein Vortrag ist auf YouTube (ab Minute 4:30) zu sehen und zu hören. Passend zu Weihnachten sind hier Auszüge aus seinem Vortrag wiedergegeben. Die Zwischentitel wurden bei der redaktionellen Überarbeitung zur besseren Übersicht eingefügt und sind nicht Teil des Vortrags gewesen.
Religionsfreiheit
Es gab eine Zeit, als die Obrigkeit im Auftrag der Kirchen meinte, sie müsse durchsetzen, was Menschen glauben dürften und was nicht. Andersgläubigkeit oder gar Nichtgläubigkeit wurde kriminalisiert und verfolgt. Es gab Sondergesetze, Sonderermittlungsbehörden und Sondergerichte. Die Gewalt des Staates in Sachen Religion nahm Formen des Terrors an. Dann weichte die Sache schrittweise auf und es galt: „Cuius regio, eius religio“ (wessen Gebiet, dessen Religion) – wobei der jeweilige Landesherr bestimmte, welche Religion den Menschen zugestanden wurde. So gab es eben protestantische, katholische, sunnitische und schiitische Gebiete. Dagegen entstand eine zivile Oppositionsbewegung, die sich für eine umfassende Gewissensentscheidung jedes Einzelnen und jeder Einzelnen einsetzte. Die Niederlande unter Wilhelm I von Oranien (Willem van Oranje) waren übrigens eines der ersten Länder, in denen sich einstige Ketzer, Täufer als auch Juden ohne Angst vor Verfolgung niederlassen konnten. Die Religionsfreiheit wurde unter großen Anstrengungen den Herrschenden abgerungen und sie stellt eine bedeutende zivilisatorische Errungenschaft dar. Jeder Mensch entscheidet frei und selbst, welchen Glauben er wählen oder ob er keiner Religion angehören will. Die Religionsfreiheit wurde in den Kanon der Menschenrechte aufgenommen und ist in jeder demokratischen Verfassung verankert.
Mittelalterliche Zustände ohne Drogenfreiheit
Drogenpolitisch befinden wir uns noch in dem voraufklärerischen Zustand eines „Cuius regio, eius pharmaca“. Der bevormundende Staat will entscheiden, welche Drogen seine Untertanen nutzen dürfen und welche nicht. Dabei regeln dies Landesregierungen je nach Lust und Laune. So ist in den meisten muslimischen Ländern Alkohol kriminalisiert. In Bolivien wurde Koka relegalisiert, während ansonsten weltweit sogar der harmlose Mate de Coca strafbewehrt ist. Psychoaktiver Hanfgebrauch ist ohne Verfolgung unter anderem in Uruguay, Colorado und in den Niederlanden möglich, doch in Saudi- Arabien, Vietnam oder Iran können Menschen wegen Besitz größerer Mengen hingerichtet werden. Die Drogenverbote sollen in inquisitatorischer Tradition mit Sondergesetzen, Sonderermittlungsbehörden und Sondergerichten durchgesetzt werden. Die Gewalt des Staates in Sachen „Prohibition“ nimmt global Formen von Krieg und Terror an. Systematische Menschenrechtsverletzungen und eine Destabilisierung der Demokratie sind die Folge.
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Ich möchte es durchaus so formulieren: Wenn Menschen allein aus dem einen Grund, weil sie sich für eine bestimmte psychoaktive Substanz entschieden haben, ausgegrenzt und kriminalisiert werden, wenn Menschen allein aus dem einen Grund, weil Drogengebrauch zu ihrer Lebenskultur dazugehört, künstlich erzeugten Gesundheitsrisiken ausgesetzt oder gar in den Tod getrieben werden, dann haben wir es m.E. mit einer Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu tun. Dies sollten wir in der Diskussion vielleicht noch klarer herausstellen: Prohibition stellt eine Spielart gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit dar. Die zwei großen Argumente zur Verteidigung der Prohibition möchte ich dabei nicht ausblenden:
1. Das Verbot riskanter psychoaktiver Stoffe bedeute Gesundheitsschutz. Doch Gesundheitsschutz ist keine theoretische Formel, sondern muss sich an konkreten Problemen und Maßnahmen messen lassen. Wäre die aktuelle Drogenpolitik tatsächlich auf Gesundheitsschutz ausgerichtet, dann hätten wir die rechtlich geschützte Möglichkeit zum Drug-Checking. Mit dieser Methode könnten reale Gefahren von Konsumenten abgewehrt werden. Zum anderen gäbe es flächendeckend Drogengebrauchsräume, in der Gebraucher nicht nur risikoärmere Rahmenbedingungen für ihren Drogengebrauch, sondern auch Beratungsangebote und im Notfall umgehend erste Hilfe finden könnten.
2. Das Drogenverbot bedeute Jugendaschutz. Doch offensichtlich ist Jugendschutz im Schatten der Illegalität überhaupt nicht durchsetzbar. Jugendschutz hat tatsächlich nur in einem Modell kontrollierter Regulierung eine Chance. Das Drogenverbot verteidigt weder Gesundheits- noch Jugendschutz, sondern vertritt eine prinzipiell abwertende Ideologie gegenüber bestimmten, willkürlich festgelegten Formen des Drogengebrauchs.
Die Prohibition steht in der Tradition der Inquisition
Die Prohibition, ich wiederhole es, steht nicht in der Tradition der Aufklärung, sondern der Inquisition. Ihr liegen keine rationalen Entscheidungen, sondern vielmehr Irrationalität, Anmaßung und Angst zugrunde. Ich möchte hier, in Entsprechung anderer gesellschaftlicher Phänomene, von Drogenphobie sprechen. Systematische Menschenrechtsverletzungen und eine Destabilisierung der Demokratie sind wesentliche Folge einer Politik der Prohibition. Aus diesem Grund stellt die Frage nach der Überwindung der Prohibition keinen Nebenaspekt der Politik dar, sondern berührt wesentliche, existentielle Aspekte unserer Gesellschaft. Auch Menschen, denen die Frage nach Drogengebrauch nebensächlich erscheint, sollten anfangen, sich mit Drogenpolitik zu beschäftigen. Deshalb ist die Forderung nach Drogenfreiheit eine existentielle Forderung unserer Zeit.
Drogenfreiheit
Drogenfreiheit verstehe ich dabei im Bedeutungssinn analog zur Religionsfreiheit; das bedeutet, dass der Staat nicht zu entscheiden hat, welche Drogen seine Bürger nutzen. Die Menschen müssen als mündige Bürger diese Entscheidung selbst fällen dürfen. Die Dauerrepression des Staates in Richtung selektiver Abstinenz muss durch ein System geregelter, kontrollierter Abgabe unter Maßgabe von Jugend- und Konsumentenschutz ersetzt werden. In der Wahrnehmung von Drogengebrauch beherrschen juristische, politische, medizinische und problemfixierte Sichtweisen die öffentliche Auseinandersetzung. Eine entscheidende Möglichkeit, offener und kompetenter an die Sache heranzugehen, sehe ich darin, Drogengebrauch wieder als ein kulturelles Phänomen ernst zu nehmen.
Drogen kulturell einbinden
Der Gebrauch psychoaktiver Drogen durchzieht die gesamte Geschichte der Menschheit. Anwendung fanden sie vor allem innerhalb der Medizin, im religiösen Kontext und als Genussmittel. Welche Stellung und Rolle haben Drogen in Alltag, Religion und Ritus? Dabei war es geschichtlich und territorial unterschiedlich, wie der Umgang mit Rausch und Rauschmitteln konkret gestaltet wurde. Es wurden sehr differenzierte Verhaltensweisen, Regeln und Rituale entwickelt, um Drogen kulturell einbinden und somit potentielle Risiken und Gefahren reduzieren zu können. Eine solche kulturelle Integration führte dann zu einer Wechselwirkung zwischen Drogengebrauch und Kultur. Genau diesen kulturellen Aspekt, der in der aktuellen Diskussion oft übersehen wird, wieder mehr in den Blick zu bringen und damit einen Beitrag zum besseren Verständnis für das Phänomen Drogen zu leisten, fühlt sich die Ausstellung [sowie der Schildower Kreis] verpflichtet. Die Wahrnehmung von Drogengebrauch als einen Faktor menschlicher Kultur hilft dabei auf 4 Ebenen:
1. Wir können lernen, Drogengebrauch als Realität anzuerkennen und die Wirklichkeit so zu akzeptieren, wie sie ist. Das kann helfen, uns von der Illusion bzw. Ideologie einer rein abstinent orientierten Gesellschaft zu verabschieden. Das wiederum macht frei, unsere Energie darauf zu konzentrieren, vernünftige Formen einer schadensminimierenden Regulierung zu entwickeln.
2. Wir können lernen, Drogengebrauch besser zu verstehen. Weshalb nehmen Menschen Drogen? Was erwarten sie davon, was nicht? Welche Funktion nehmen Drogen ein? Welche Rolle spielen Drogen im Leben Einzelner oder Gruppen? Entscheidend wird auch sein, dass wir in der Gesellschaft nicht über, sondern vor allem mit Drogengebraucher reden. Ein solcher Dialog kann nur dann gelingen, wenn die Kriminalisierung beendet wird.
3. Ein besseres Verständnis für Drogengebrauch hilft, sachgerechter und gezielter mit dieser Wirklichkeit in unserer Gesellschaft umzugehen. Dann können wir auch neue Modelle finden, bei denen Drogengebrauch und Drogengebraucher sozial als auch kulturell integriert werden. Es können sich offen Formen des Gebrauchs entwickeln, die vorhandene Risiken minimieren. Und wenn Menschen mit sich und ihrem Drogengebrauch Probleme bekommen, dann erwartet sie keine Strafe, sondern Hilfe im geschützten Rahmen.
4. Ohne Kenntnis der kulturellen Bedeutung von Drogengebrauch ist auch keine qualifizierte Prävention möglich. Wenn wir nachvollziehen können, was hinter Drogengebrauch steckt, was Menschen damit verbinden, was er ihnen bedeutet, erst dann können wir auch professionell und gezielt notwendige, sinnvolle Prävention gestalten.
Vergleiche hierzu:
Ein drogenpolitisches Manifest „Das Weltkulturerbe Psychonautik“ mit der Zielsetzung, die Riten der Psychonautik als immaterielles Weltkulturerbe dem Schutz der UNESCO zu unterstellen, wobei die politische Verantwortung für den Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen von der WHO weg hin zur UNESCO durch die UNO übertragen werden soll.
Der Artikel berührt wesentliche Kernfrage leider nicht. Die Religionsfreiheit ist zwar ein hohes Gut. Aber ein noch höhreres Gut ist das ungeschriebene Recht, Vernunft zu erwerben und nicht vorsätzlich daran gehindert zu werden, partiell unfähig zum vernunftbezogenen Denken zu werden. Bereits in der frühen Kindheit implantierte Urängste (im Extremfall auch noch gepaart mit maximaler Unlogik) kann einen Menschen für den Rest des Lebens unfähig machen, partiell korrekt zu denken und zu handeln. Hier wäre also gefordert, daß es Religionsgemeinschaften generell verboten wird, offensichtliche Unlogik zu lehren und über den Umweg von geschürten Urängsten manipulativ in Menschen zu implantieren.
In bezug auf Drogen erübrigt sich spätestens dann jede weitere Debatte, wenn es offensichtlich wird, daß eine Drogenabhängigkeit verursacht wird, durch die entstehender gesellschaftlicher Schaden im Einzelfall vielleicht minimal ist, in der Summe der Konsumenten jedoch gewaltig groß wird.
Eine Diskussion, die unter der Mantisse geführt wird, daß begleitender gesamtgesellschaftlicher Schaden ausgeblendet bleibt, sollte nicht den Anspruch auf Ernsthaftigkeit erheben, denn was den gesamtgesellschaftlichen Aspekt ausblendet, ist schlichtweg antisozial.