vonHans Cousto 26.04.2017

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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Noch nie wurden in Deutschland so viele Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) registriert wie im letzten Jahr. Delikte in Bezug auf das BtMG sind in erster Linie reine Kontrolldelikte, das heißt, die Zahl der registrierten Delikte hängt vor allem von der Fahndungsintensität seitens der Polizei ab. Dabei intensiviert die Polzei vor allem die Jagd auf Kiffer. Gemäß der Kriminalstatistik 2016 des Bundeskriminalamtes, die am 24. April 2017 veröffentlicht wurde, stieg im Jahr 2016 die Anzahl der polizeilich registrierten Delikte wegen Verstoßes gegen das BtMG im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 7,1%, bei den Delikten in Bezug auf Cannabis insgesamt um 7,9% und bei den allgemeinen Verstößen (auf den Konsum bezogene Delikte, Besitz kleiner Mengen zum Eigenverbrauch) in Bezug auf Cannabis um 9,9%. Der Anstieg ist deutlich stärker ausgefallen im Vergleich zum Vorjahr. Von allen registrierten Delikten im Jahr 2016 in Bezug auf Cannabis entfielen 80,0% auf den Konsum bezogene Delikte. Noch nie war dieser Anteil so hoch, dass heißt, noch nie zuvor wurden Kiffer so intensiv von der Polizei verfolgt wie im letzten Jahr.

Betäubungsmitteldelikte im Zeitvergleich

Im Jahr 1993, als zum ersten Mal nach dem Beitritt der sogenannten „neuen Bundesländer“ zur Bundesrepublik eine gesamtdeutsche Kriminalstatistik erschien, lag die Zahl der erfassten Verstöße gegen das BtMG nicht einmal halb so hoch wie heute. Im Jahr 1993 lag diese bei 122.240, im Jahr 2016 lag diese bei 302.594. Dies entspricht einem Anstieg um 147,5%. Bei den auf Cannabis bezogenen Delikte stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der erfassten Delikte sogar um mehr als das Dreifache, nämlich von 50.277 im Jahr 1993 auf 182.399 im Jahr 2016. Dies entspricht einem Anstieg um 262,8%.

Die Abbildung zeigt die Zeitreihe der polizeilich registrierten Delikte bezüglich Verstoßes gegen das BtMG von 1982 bis 2016 (blaue Linie) sowie der Delikte betreffend Cannabis (rote Linie). Datenquelle: BKA, Wiesbaden

Abbildung 1 zeigt die Zeitreihe der polizeilich registrierten Delikte bezüglich Verstoßes gegen das BtMG von 1982 bis 2016 (blaue Linie) sowie der Delikte betreffend Cannabis (rote Linie). Wegen der Änderung des staatlichen Bereiches sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen bis 1990 beinhalten die Delikte der alten Bundesländer einschließlich West-Berlin, die Zahlen der Jahre 1991 und 1992 beinhalten die Delikte der alten Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin, in den Zahlen ab 1993 sind die Delikte aller Bundesländer enthalten. Diese Angaben sind auch bei allen folgenden Abbildungen zu berücksichtigen. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Tatverdächtige im Zeitvergleich

Bis 1966 lag die Zahl der jährlich erfassten Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich West-Berlin) deutlich unter Eintausend. Erst 1967, dem Jahr in dem die Studentenrevolte sich bundesweit auszubreiten begann und der Student Benno Ohnesorg bei einer Demonstration gegen den Besuch des Schahs von Persien von der Polizei erschossen wurde, registrierten die Behörden über 1.000 Tatverdächtige. Vier Jahre später registrierten die Behörden bereits über 20.000 Tatverdächtige.

Ein Tatverdächtiger, für den im Berichtszeitraum mehrere Fälle der gleichen Straftat in einem Bundesland festgestellt wurden, wird nur einmal gezählt. Vor 1983 waren Personen, gegen die im Berichtsjahr mehrfach ermittelt wurde, immer wieder erneut gezählt worden. Wegen Ablösung dieser Mehrfachzählung, die zu stark überhöhten und strukturell verzerrten Tatverdächtigenzahlen führte, durch die jetzige „echte“ Zählung, ist ein Vergleich zu früheren Jahren nur eingeschränkt möglich.

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts verdoppelte sich die Zahl der Tatverdächtigen und erreichte in der Folge im Jahr 2004 mit 232.502 einen absoluten Spitzenwert. Danach sank die Zahl kontinuierlich bis 2010 und danach stieg sie wieder kontinuierlich an und überflügelte 2016 erstmals die Anzahl von 2004 und erreichte den historischen Spitzenwert mit 245.731 Tatverdächtigen. Im Vergleich zum Vorjahr war hier eine Steigerung um 6,0% zu beobachten, im Vergleich zu 2010 betrug die Steigerung 28,4%.

Die Abbildung zeigt die Zeitreihe der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das BtMG von 1960 bis 2016. Datenquelle: BKA, Wiesbaden

Abbildung 2 zeigt die Zeitreihe der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das BtMG von 1960 bis 2016. Wegen Änderung der Zählweise gibt es für 1983 keine Daten. Wegen der Änderung des staatlichen Bereiches sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen bis 1990 beinhalten die Tatverdächtigen der alten Bundesländer einschließlich West-Berlin, die Zahlen der Jahre 1991 und 1992 beinhalten die Tatverdächtigen der alten Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin, in den Zahlen ab 1993 sind die Tatverdächtigen aller Bundesländer enthalten. Diese Angaben sind auch bei allen folgenden Abbildungen zu berücksichtigen. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Jugendliche Tatverdächtige im Zeitvergleich

In den Jahren von 1932 bis 1939 lag die Zahl der jährlich erfassten Rauschgiftvergehen im Deutschen Reich insgesamt durchschnittlich bei 1.200 und es wurden durchschnittlich knapp 1.000 Tatverdächtige ermittelt. Der Anteil der Jugendlichen lag dabei zumeist deutlich unter 1% (1936: 0%; 1937: 0,2%). Zwischen 1956 und 1966 lag die Zahl der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz stets unter 1.000 und der Anteil der Minderjährigen (unter 18 Jahren) schwankte zwischen 0,3% und 1,7%. Durch die Instrumentalisierung des Opiumgesetzes zur Repression gegen die revoltierenden Studenten und Hippies im Jahr 1967 stieg der Anteil der minderjährigen Tatverdächtigen (unter 18-jährige) auf 29,4% an. Nach der Einführung des neuen Betäubungsmittelgesetzes im Winter 1971/72 sank der Anteil jugendlicher Tatverdächtiger wieder.

Noch deutlicher wird die Entwicklung bei der Einbeziehung der heranwachsenden Tatverdächtigen. Waren im Jahr 1966 nur knapp 10% aller Tatverdächtigen unter 21 Jahre alt, so stieg dieser Anteil bis 1971 auf knapp 70% an. Nach der Einführung des neuen Betäubungsmittelgesetzes ist der Anteil junger Tatverdächtiger bis 1988 kontinuierlich zurückgegangen. Bei den unter 18-Jährigen lag er 1988 bei 4,8%. Nur 24,4% der Tatverdächtigen waren unter 21 Jahren alt.

In den 90er Jahren wurde das Betäubungsmittelgesetz, wenn auch nicht ganz so intensiv wie Ende der 60er, erneut instrumentalisiert, um eine aufkommende Jugendkultur in Schach zu halten und die an dieser Kultur partizipierenden Menschen einem intensiven Kontrollsystem zu unterwerfen. Im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends sanken die Anteile der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen dann wieder um danach wieder anzusteigen. In den letzten drei Jahren blieben diese Werte fast konstant. Die Anteile der unter 18-Jährigen schwankten in den letzten vier Jahren zwischen 13,0% und 13,5%, der Anteil der unter 21-Jährigen lag stets bei 30,0% respektive bei 30,6% im Jahr 2016.

Die Abbildung zeigt die Anteile in Prozent der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen als Zeitreihe von 1966 bis 2016. Datenquelle: BKA, Wiesbaden.

Abbildung 3 zeigt die Anteile in Prozent der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen als Zeitreihe von 1966 bis 2016. Datenquelle: BKA Wiesbaden.

Allgemeine Verstöße im Zeitvergleich

Als im Winter 1971/72 das neue Betäubungsmittelgesetz in Kraft trat, verkündete die Bundesregierung, dass mit dem Gesetz in erster Linie die Verfolgung der Drogenhändler und Drogenschmuggler beabsichtigt sei und erleichtert werden solle. Die Höchststrafe wurde zur Abschreckung von drei auf zehn Jahre heraufgesetzt. Am 1. Januar 1982 wurde nach einer Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes die Höchststrafe von zehn auf 15 Jahre angehoben.

Obwohl mit dem BtMG in erster Linie Händler und Schmuggler verfolgt werden sollten, lag der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße gemäß §29 BtMG) nie unterhalb von 60 Prozent. Bis kurz nach der Jahrtausendwende schwankte der besagte Anteil stets zwischen 60 Prozent und 70 Prozent (einzige Ausnahme 1972), um dann im Jahr 2004 seit Jahrzehnten wieder die 70 Prozent Marke zu überschreiten. Im Jahr 2016 erreichte dieser Anteil einen neuen historischen Höchstwert von 76,6 Prozent. Die Repression gegen die Drogenkonsumenten hat im letzten Jahr ein Rekordniveau erreicht.

Die Abbildung zeigt in Prozentwerten die Relation der allgemeinen Verstöße zu allen BtMG-Delikten als Zeitreihe von 1971 bis 2016. Datenquelle: BKA , Wiesbaden.

Abbildung 4 zeigt in Prozentwerten die Relation der allgemeinen Verstöße zu allen BtMG-Delikten als Zeitreihe von 1971 bis 2016. Datenquelle: BKA Wiesbaden.

Anteil der Cannabisdelikte im Zeitvergleich

In den 80er Jahre des letzten Jahrhunderts stieg der Anteil der Cannabisdelikte in Bezug auf alle BtM-Delikte nahezu stetig bis 1986 auf 66,6% um danach aufgrund der Legalisierungsdebatte rapide zu sinken. Der tiefste Anteil (39,3%) in der folge wurde sechs Jahre später (1992) registriert. Im Jahre 1992 legte Richter Wolfgang Neskovic vom Landgericht Lübeck dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage zur Entscheidung vor, ob das Cannabisverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Jz. – 713 Js 16817/90 StA Lübeck – 2 Ns (Kl. 167/90)). Das BVerfG entschied darüber im Jahr 1994 (BVerfGE 90, 145 – Cannabis).

In der Folge stieg dieser Anteil nahezu stetig bis zum Jahr 2004 auf 62,5%. In den Jahren danach pendelte der Anteil dann zwischen 57% und 61% und lag 2016 bei 60,3%. Die derzeitige Legalisierungsdebatte hat nicht zu einer Reduktion des Anteils der registrierten Cannabisdelikte geführt wie Ende der 80er und zu Beginn der 90er Jahre. Ganz im Gegenteil, die Repression gegen Cannabiskonsumenten hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Die Abbildung zeigt den Anteil der Cannabisdelikte in Relation zu allen BtM-Delikten als Zeitreihe von 1982 bis 2016. Datenquelle: BKA , Wiesbaden.

Abbildung 5 zeigt den Anteil der Cannabisdelikte in Relation zu allen BtM-Delikten als Zeitreihe von 1982 bis 2016. Datenquelle: BKA Wiesbaden.

Repression gegen Cannabiskonsumenten im Zeitvergleich

Um das Ausmaß der Repression gegen Cannabiskonsumenten zu veranschaulichen, ist es sinnvoll, die Zahl der erfassten Delikte in Relation zur Bevölkerung zu setzen. In der Kriminalistik spricht man hier von Häufigkeitszahlen, Experten im Fachbereich Drogenpolitik nennen diese Zahlen auch Repressionskoeffizienten, da die Zahlen vor allem die Kontrollintensität seitens der Polizei widerspiegeln.

Ein Jahr nachdem der Richter Wolfgang Neskovic vom Landgericht Lübeck dem Bundesverfassungsgericht seine Frage zur Verfassungsmäßigkeit des BtMG vorlegte, sank die Zahl der auf den Konsum bezogenen Cannabisdelikte auf 42 pro 100.000 Einwohner, die entsprechende Zahl in Bezug auf Handel und Schmuggel sank auf 16 pro 100.000 Einwohner. In der Folge stiegen diese Repressionskoeffizienten bis 2004 nahezu kontinuierlich an und die Häufigkeitszahl bei den auf den Konsum von Cannabis bezogenen Delikte erreichte den Wert von 160, bei den auf Handel mit und Schmuggel von Cannabis bezogenen Delikte stieg der Wert auf 49. In den folgenden Jahren sanken diese Werte wieder um dann wenige Jahre später wieder anzusteigen.

Im letzten Jahr lag der Repressionskoeffizient bei den auf Cannabiskonsum bezogenen Delikte auf dem Rekordwert von 178 Delikte pro 100.000 Einwohner, was einer Zunahme von 11,2% gegenüber dem Wert von 2004 entspricht. Bei den auf Handel und Schmuggel bezogenen Delikte lag die Zahl der Delikte mit Bezug zu Cannabis im Jahr 2016 bei 38 pro 100.000 Einwohner, was 22,4% weniger sind als 2004. Im Vergleich zum Zeitpunkt vor zwölf Jahren, als die Repressionskoeffizienten einen neuen Höchstand erreichten, hat die Repression gegen Cannabiskonsumenten deutlich zugenommen, beim Handel und Schmuggel ist dies jedoch nicht der Fall.

Die Abbildung zeigt die Repressionskoeffizienten für diverse Delikte mit Bezug zu Cannabis als Zeitreihe von 1987 bis 2016. Datenquelle: BKA, Wiesbaden

Abbildung 6 zeigt die Repressionskoeffizienten für diverse Delikte mit Bezug zu Cannabis als Zeitreihe von 1987 bis 2016. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Die rote Linie zeigt die auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße), die gelbe Linie die Delikte in Bezug auf Handel und Schmuggel, die grüne Linie die Delikte in Bezug auf die Einfuhr nicht geringer Mengen und die blaue Linie zeigt die Entwicklung bezüglich des illegalisierten Anbaus von Hanf.

Anteile der diversen Cannabisdelikte im Zeitvergleich

In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts lag der Anteil der allgemeinen Verstöße bei den Cannabisdelikten bei 65% und der Anteil bezüglich Handel und Schmuggel bei etwas über 30%. In der Folge stieg der Anteil der allgemeinen Verstöße nahezu kontinuierlich und der Anteil bezüglich Handel und Schmugel sank hingegen nahezu kontinuierlich. Im letzten Jahr erreichte der Anteil der allgemeinen Verstöße einen neuen Spitzenwert mit 80,0% und der Anteil bezüglich Handel und Schmuggel den tiefsten Wert aller Zeiten mit 17,2%.

Die Abbildung zeigt die Anteile der diversen Cannabisdelikte als Zeitreihe von 1987 bis 2016. Datenquelle: BKA, Wiesbaden

Abbildung 7 zeigt die Anteile der diversen Cannabisdelikte als Zeitreihe von 1987 bis 2016. Der illegale Anbau erreichte 2016 einen Anteil von 2,5% und die illegale Einfuhr in nicht geringen Mengen einen Anteil von 0,3%. Datenquelle: BKA Wiesbaden.

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https://blogs.taz.de/drogerie/2017/04/26/kifferjagd-auf-rekordniveau/

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kommentare

  • Nicht nur das Herr Koch.

    Mann kann das Wort “Jugendschutz” nicht in zusammenhang mit einem gut funktionierenden Schwarzmarkt gebrauchen.

    Habe meine persönlichen Erfahrungen gemacht was den Verkauf von Drogen an Minderjährige anbelangt.

    Im Grunde geht’s am Ende nur um das Liebe Geld. Also werden auch 11 Jährige weiterhin an ihr Cannabis kommen solange man die Augen davor brav verschließt und sich weiter einbildet, dass VERBOTE tatsächlich etwas bewirken; außer der Neugierde die dadurch erst geweckt wird. 🙂

    Eine Legalisierung sollte schon lange keine reine Diskussion sein. Man müsse sich auch mal die steuerlichen Einnahmen betrachten; Cannabis als solches kann und ist im Grunde genommen ein ganzer Wirtschaftszweig der Arbeitsplätze schaffen würde. Die Forschung in Bezug auf Krebs könnte deutlich schneller und intensiver vorangehen.

    Aber solange wir noch solche Holzköpfe von Politikern in den oberen reihen sitzen haben, wird sich mal so rein gar nichts ändern. 🙂

    Hautta rein 🙂

    EhDoppelDYpsilon

  • Recht auf Rausch!!! Wie oft, wie häufig muss mal wieder daraufhin gewiesen werden, auf das dazu gehörige Bundesverfassungsgericht von März 1994 – auf Vorlagebschluss durch Wolfgang Neskowic!!!

  • Boah, jetzt legalisiert den Scheiß doch endlich. Ist ja nicht mehr auszuhalten!

    Wir reden hier schließlich nur von “Kiffern“, nicht von Mördern oder Vergewaltigern, noch nicht einmal von Alkoholikern, obwohl Alkohol im Gegensatz zu Cannabis tagtäglich Menschen umbringt, Familien und Beziehungen zerbrechen lässt und erwiesenermaßen weitaus gravierendere Langzeitschäden hat.

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