vonHans Cousto 03.07.2017

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Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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Die Liste des immateriellen Kulturerbes der Schweiz wurde überarbeitet. Gemäß Pressemitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern vom 29. Juni 2017, die unter dem Titel „Immaterielles Kulturerbe der Schweiz: Liste der lebendigen Traditionen ist aktualisiert“ erschien, hat der Kanton Zürich die „Zürcher Technokultur“ und die Schweizerische Eidgenossenschaft (der Bund) die „Open Air-Festival-Kultur“ auf die Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz eintragen lassen. Mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes verpflichtete sich die Schweiz, ein Inventar des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zu erarbeiten ─ und dieses periodisch zu aktualisieren. Eine erste Fassung des Inventars wurde 2012 unter dem Titel „Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz“ publiziert. Diese Liste ist erstmals im Jahr 2017 aktualisiert worden – u.a. mit den zwei oben aufgeführten Eintragungen.

Wie bei der ersten Inventarisierung arbeiteten bei der Aktualisierung der Liste Bund und Kantone zusammen. Der Bund koordinierte das Gesamtvorhaben mit fachlicher Unterstützung der Hochschule Luzern. Die Kantone identifizierten ihre lebendigen Traditionen und machten knapp 90 Vorschläge für die nationale Liste. Dabei griffen die Kantone auch Vorschläge aus der Bevölkerung auf. Eine Steuergruppe diskutierte diese Vorschläge und traf eine Auswahl. Der Steuergruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Kantone, der Städte, der Schweizerischen UNESCO-Kommission, der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia sowie wissenschaftliche Fachpersonen an. Die Steuergruppe griff neben städtischen Traditionen insbesondere Vorschläge auf, die auf der vorhandenen Liste bislang nicht vertretene Aspekte und Themen aufweisen.

Abbildung 1 zeigt einen Musikwagen mit tanzenden Menschen auf der Street Parade 2004 in Zürich. Bild: SaMsX, gemeinfrei.

Abbildung 1 zeigt einen Musikwagen mit tanzenden Menschen auf der Street Parade 2004 in Zürich. Bild: SaMsX, gemeinfrei.

Die Limmattaler Zeitung schrieb am 1. Juli 2017 unter dem Titel „Bumm, bumm, bumm – Techno ist jetzt offiziell ein Kulturgut“, dass bei den Neueinträgen der Akzent auf lebendigen Traditionen im städtischen Kontext gelegen habe. Madeleine Herzog, Leiterin Fachstelle Kultur des Kantons Zürich, freute sich, dass Zürich nun mit moderneren Traditionen auf der Liste berücksichtigt worden sei. Walter Leimgruber, Professor für Kulturwissenschaft der Universität Basel und Mitglied der Steuergruppe, erklärte, dass die Technoszene als moderne Massenkultur nun als immaterielles Kulturgut anerkannt wurde, weil sie das Image der Limmatstadt über die Landesgrenzen hinaus geprägt hat. „Die Entwicklung der Technokultur in Zürich mit der Street Parade und einer sehr ausgeprägten Clubszene verleiht Zürich ein jugendliches, offenes, hedonistisches und internationales Ansehen„, so Leimgruber.

Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Laut dem UNESCO-Übereinkommen zählen zum immateriellen Kulturerbe „Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähigkeiten – sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume –, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen als Be­standteil ihres Kulturerbes ansehen.

In dem Übereinkommen heißt es: „Dieses immaterielle Kulturerbe, das von einer Generation an die nächste weitergegeben wird, wird von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt, ihrer Interaktion mit der Natur und ihrer Geschichte fortwährend neu geschaffen und vermit­telt ihnen ein Gefühl von Identität und Kontinuität. Auf diese Weise trägt es zur Förderung des Res­pekts vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität bei.

Abbildung 2 zeigt eine typische Deko einer Outdoor-Goa-Party. Bild: Mike Lehmann, Multi-license with GFDL and Creative Commons CC-BY-SA-2.5.

Abbildung 2 zeigt eine typische Deko einer Outdoor-Goa-Party. Bild: Mike Lehmann, Multi-license with GFDL and Creative Commons CC-BY-SA-2.5.

Das Feiern an Open Airs – insbesonderen an Goa- und Psytrance-Festivals – und der Gebrauch psychotrop wirkender Substanzen findet im allgemeinen gemeinschaftlich in speziellen Kulturräumen statt und wird von den praktizierenden Psychonautikern als festen Bestandteil ihrer Lebenskultur respektive ihres Kulturerbes angesehen. Die Kunst des Feierns und  der Psychonautik wie auch die dazu­gehörigen Einweihungsriten werden bis heute von einer Generation an die nächste weitergegeben. Die Riten werden von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt, ihrer Inter­aktion mit der Natur und ihrer Geschichte fortwährend neu geschaffen und vermitteln den daran teil­habenden Menschen ein Gefühl von Identität und Kontinuität. Auf diese Weise tragen auch die unterschied­lichen Riten für den Gebrauch unterschiedlich wirkender Substanzen im Bereich der Psychonautik zur Förderung des Respekts vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität bei. Gemäß Definition im UNESCO-Übereinkommen gehören somit die Riten aus dem Bereich des Feierns und der Psychonautik eindeutig zum Weltkulturerbe und gehören somit auch in den Schutzbereich des UNESCO-Überein­kommens.

Die Art des Feierns ist anerkanntes Kulturerbe

Open Air-Festivals sind in der Schweiz nun annerkanntes Kulturerbe, die Würze – die bei der Entfaltung dieser Kultur eine zentrale Rolle spielte – die Psychonatik, ist explizit noch nicht als kulturelles Erbe offiziell anerkannt worden. Diese Forderung bleibt somit noch bestehen. So schreibt Hans Cousto in „Das Weltkulturerbe Psychonautik – Ein drogenpolitisches Manifest“ wörtlich: „Die Riten der Psychonautik sind ein immaterielles Kulturerbe. Die Lebensfähigkeit dieser Riten kann nur gewährleistet werden, wenn es für die Zelebrierung dieser Riten geschützte Räume gibt. Diese Gewährleistung ist heute nicht gegeben, da in den allermeisten Staaten dieser Welt der Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen strafrechtlich verfolgt wird und Orte, wo diese Riten zelebriert werden, nicht selten von der Polizei heimgesucht werden. Ursache hierfür ist die Tatsache, dass die Naturwissenschaft, insbesondere die Medizin, derzeit bewusstseinserweiternde Erfahrungen als rein subjektive Erfahrungen einstuft. Bewusstseinserweiternde Erfahrungen sind noch nicht einer allge­mein anerkannten wissenschaftlichen Untersuchung zugänglich und über ihren Erlebniswert hinaus haben sie für Schulmediziner keine objektiv diskutierbare Bedeutung. Das Persistieren bewusstseins­erweiterter Zustände wird aus medizinischer Sicht manchmal auch als krankhaft betrachtet. […]

Seit geraumer Zeit werden psychonautische Riten nicht selten im Rahmen von Partys zelebriert. Dies war bei den Festlichkeiten auf dem Monte Verità über Ascona am Lago Maggiore im Kanton Tessin in den ersten beiden Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts ebenso der Fall wie bei den von den Hippies ver­anstalteten Partys in den 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts wie auch bei den derzeit im Umfeld der Techno- und Trance-Bewegung organisierten Partys. Die Partys bilden einen Rahmen für eine Erhöhung der Lebensfreude durch Tanz, Ekstase und andere Lustbarkeiten. Diese Kunst des Feierns mit dem Aspekt der Erreichung außergewöhnlicher Bewusstseinszustände wird von einer Generation an die nächste weitergegeben und wird von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt, ihrer Interaktion mit der Natur und ihrer Geschichte ständig neu geschaffen.

Goa-Partys beispielsweise vermitteln den Teilnehmenden ein Gefühl von Zugehörigkeit und Kontinuität und tragen zur Förderung des Respekts vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität bei.

Abbildung 3 zeigt das Cover des Buches „Das Weltkulturerbe Psychonautik – Ein drogenpolitisches Manifest“, Nachtschatten Verlag, Solothurn 2017 (ISBN: 978-3-03788-525-3, 64 Seiten, Format A6 (Smartbook), Broschur: 9.90 Euro, eBook: 4,99 Euro).

 

Abbildung 3 zeigt das Cover des Buches „Das Weltkulturerbe Psychonautik – Ein drogenpolitisches Manifest“, Nachtschatten Verlag, Solothurn 2017 (ISBN: 978-3-03788-525-3, 64 Seiten, Format A6 (Smartbook), Broschur: 9.90 Euro, eBook: 4,99 Euro).

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