vonHans Cousto 04.06.2018

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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Die Münchner Abendzeitung berichtete am 2. Juni 2018 unter dem Titel „Zu viele Drogentote in München – Trendwende: Jetzt will auch die CSU Fixerstuben einrichten“ mit einem Ton der Begeisterung, dass endlich auch die CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat sich für die Einrichtung einer Fixerstube stark macht. Die Rathaus-CSU beantragt ganz offiziell, in einem Modellversuch einen Drogenkonsumraum – so der offizielle Name von Fixerstuben – einzurichten.

Zuviel Ideologie, zuwenig Kompetenz

Weil in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts in München eine konstruktive Zusammenarbeit von Drogenhilfe, Polizei und Justiz – eine unabdingbare Voraussetzung für eine vernünftige und erfolgreiche Präventionsarbeit zur Förderung der Gesundheit – aus politischen Gründen nicht in Aussicht war, hatte der katholische Caritasverband, der eine Fachambulanz für Suchtkranke in München unterhält, im Herbst 1997 in einem Brief an den früheren Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) gefordert, das Betäubungsmittelgesetz zu ändern und den Betrieb von Fixerstuben von der Strafandrohung auszunehmen. Doch für Horst Seehofer kam die Duldung von Fixerstuben einer Kapitulation vor dem Drogenproblem gleich. Für den ehemaligen Drogenbeauftragten der früheren Bundesregierung unter Helmut Kohl, Eduard Lintner (CSU) wie auch für den damaligen Münchner CSU-Vorsitzenden Peter Gauweiler waren Fixerstuben „makabere Menschenversuche mit absehbar katastrophalem Ausgang.

Anstatt seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Drogenabhängigen und der gesundheitlichen Schadensbegrenzung nachzukommen, erstickte der Drogenbeauftragte a.D. lieber gleich jede konstruktive Diskussion im Keime mit populistischen Sprüchen, wobei er vermeidbar hohe Infektionsraten von Drogenkonsumenten und deren Umfeld (z.B. Freier) billigend in Kauf nahm.

Fremd schien ihm zu sein, dass die Ablehnung von Gesundheitsräumen nicht nur einer unterlassenen Hilfeleistung gleichkam, sondern auch der Verbreitung von Infektionskrankheiten Vorschub leistete.

In München hatte der Plan der rot-grünen Stadtregierung, 1997 Fixerstuben für Drogensüchtige einzurichten eine heftige Kontroverse ausgelöst. Die Befürworter versprachen sich nicht nur eine erhebliche Senkung der Infektionen mit Hepatitis und AIDS, sondern erhofften auch, über kontrollierte Drogenräume Fixer für den Entzug zu gewinnen, bei denen jeder andere Weg gescheitert war. Die Münchner CSU unter ihrem Vorsitzenden Peter Gauweiler sah darin einen großen drogenpolitischen Irrweg. Für Gauweiler sei eine Anti-Suchtarbeit nach Frankfurter Vorbild „der helle Wahnsinn“ und Fixerstuben böten „die Humanität einer Opiumhöhle“.

Dem Wunsch ihres Parteichefs folgend, meidete die CSU konsequent solche Orte mit dem „Geruch von Gewalt und Gesetzlosigkeit“ wie der Teufel das Weihwasser. So boykottierte die CSU im Herbst 1997 die „Propagandareise“ des Gesundheitsausschusses der Stadt München nach Frankfurt am Main, der sich dort vor Ort von der Wirksamkeit des Frankfurter Konzeptes überzeugen wollte.

Seit Einführung der Fixerstuben (1994) in Frankfurt am Main sank die Zahl der sogenannten „Drogentoten“ bis zum Zeitpunkt der Kontroverse (1997) um 64%. Der weltweit erste Drogenkonsumraum entstand nebenbei bemerkt bereits 1986 in der Münstergasse in Bern.

Die Drogen AG, ein Zusammenschluss von etwa 50 Suchthilfeeinrichtungen im Großraum München, beklagte erhebliche Defizite im Drogenhilfesystem und bezeichnete die in Bayern geführte Debatte um die Einrichtung von Fixerstuben als einseitig. Die Kontrahenten führten die Diskussion „ausschließlich aus politischer, teilweise ideologischer Sicht“ erklärte Gerhard Eckstein vom Trägerverein Condrobs. Fachliche Argumente, meinte der Psychologe, kämen zu kurz. Der Streit gehe vielfach an der Realität der Suchtkranken vorbei und zeige oft wenig Verständnis für deren Lage. „Es sei skandalös“, erklärte Wolfgang Rieger von der Fachambulanz für Suchtkranke der Caritas, „dass in München die Drogenhilfe von der Politik an die Wand gedrückt werde.

Ächtung als Leitmotiv der Drogenpolitik

Besonders verfehlt erschien die Tatsache im drogenpolitischen Disput um die Fixerstuben in München, dass Politiker aus den Reihen der CSU (Mehrheitspartei im Bayerischen Landtag) den Frankfurtern, die eine erfolgreiche Drogenpolitik umsetzten mit einer Minderung der Opferzahlen, wie sie sonst in keiner anderen Großstadt in Deutschland zu verzeichnen war, vorwarfen, sie hätten durch die Zulassung von Fixerstuben „makabere Menschenversuche“ ermöglicht. Die Herstellung einer Analogie zwischen den drogenpolitischen Maßnahmen in Frankfurt mit den grausamen Praktiken von Politikern und Ärzten aus dem Dritten Reich war nicht nur diffamierend und jenseits des guten Geschmacks, sondern auch im höchsten Grad verleumderisch, da in keinem Fall bis dato jemand in den Fixerstuben verstorben war und anderseits gerade durch das Betreiben dieser Fixerstuben die Opferzahl deutlich gesenkt werden konnte.

Im Gegensatz dazu wies das Institut für Kriminologie an der Universität in Heidelberg der Justiz in Bayern nach, dass ihre Vorgehensweise den vorzeitigen Tod von Drogenabhängigen mitverschuldet habe. Kranke Menschen seien in Bayern Opfer einer fundamentalistische Ideologie geworden, die Staatsräson höher bewertete als das Wohlergehen des Individuums. Als der damalige Justizminister Hermann Leeb (CSU) am 28. August 1998 in München dies anlässlich einer Pressekonferenz eingestand und feststellte, dass Strafrichter öfters den Drogentod hätten verhindern können, wenn sie mehr von präventiven und therapeutischen Möglichkeiten Gebrauch gemacht hätten, versäumte er die Gelegenheit, sich bei den Angehörigen für diese fatalen Gegebenheiten zu entschuldigen.

Das in Deutschland gültige Strafgesetzbuch schreibt in § 46 (Grundsätze der Strafzumessung) in Abs. 1 dem Strafrichter explizit vor, dass die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten seien, berücksichtigt werden müssen. Diese Maßgabe haben wohl einige Strafrichter im Freistaat nicht hinreichend und genügend beachtet und so gegen die Vorschriften des Strafgesetzbuches verstoßen. Nach Bekanntwerden der Untersuchungsergebnisse hätten umgehend entsprechende Ermittlungen im Einzelfall eingeleitet werden müssen. Da dies jedoch bislang nicht geschah, liegt hier der Verdacht auf einer Strafvereitelung im Amt nahe.

Nach zwanzig Jahren Stillstand in Bayern …

Der damalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) verkündete immer wieder gebetsmühlenartig, dass die Einrichtung von Fixerräumen nach dem Betäubungsmittelgesetz illegal und außerdem politisch indiskutabel sei, weil sie das „Suchtverhalten verlängern“. In dieser Phrase verbirgt sich eine gehörige Portion Scheinheiligkeit, denn er hätte ja Strafanzeige gegen die Betreiber der Fixerstuben in Frankfurt am Man, Hamburg und Hannover erstatten können. Dies unterließ er jedoch tunlichst, weil er genau wusste, dass er damit rechtlich eine Niederlage zu erwarten habe.

Es soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass die Fixerstuben in Frankfurt am Main, Hamburg und Hannover erst nach der Jahrtausendwende durch eine Gesetzesänderung rechtlich abgesichert wurden.

… gibt es Anzeichen von Einsicht bei der CSU in München

Wir können uns nicht wegducken„, sagte CSU-Stadtrat Hans Theiss am 1. Juni 2018 im Gespräch mit der Abendzeitung. Theiss ist Professor für innere Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität in München sowie gesundheits- und finanzpolitischer Sprecher der CSU-Stadtratsfraktion und kandidiert für den Landtag im Stimmkreis München-Mitte. Theiss schlägt nun gemeinsam mit CSU-Fraktionschef Manuel Pretzl vor, einen Drogenkonsumraum als Test für drei Jahre im Bahnhofsviertel einzurichten, in dem der Besitz geringer Mengen Drogen für den Eigenbedarf nicht verfolgt wird.

Der Chef der Lokalredaktion der Münchner Abendzeitung, Felix Müller, gibt jedoch in seinem Artikel zu bedenken: „Eine Mehrheit im Stadtrat für den CSU-Antrag dürfte eigentlich kein Problem sein. Nur: Die Stadt darf es weiter nicht alleine entscheiden. Erlauben müsste den Betrieb die Staatsregierung. Dort dürfte mancher noch auf dem alten Gauweiler-Kurs sein. Doch wenn für Theiss alles nach Plan läuft, kann er sich auch selbst ab Herbst im Maximilianeum für das Thema einsetzen.

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https://blogs.taz.de/drogerie/2018/06/04/die-csu-will-fixerstuben-einrichten/

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