vonHans Cousto 05.04.2019

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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In der Schweiz ist der Konsum von Cannabis – anders als in Deutschland – verboten. Da der Konsum von Cannabis in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich geahndet wurde, änderte die Regierung das Betäubungsmittelgesetz (BetmG). Mit dem Inkrafttreten der Revision des BetmG per 1. Oktober 2013 sollte diese uneinheitliche Handhabung von einer nationalen Regelung abgelöst werden. Durch die Einführung einer Ordnungsbuße von 100 Franken (derzeit ca. 89 Euro) für das Kiffen sollte eine Grundlage für die Gleichbehandlung aller Cannabiskonsumenten in der Schweiz entstehen. Eine Auswertung der in der Kriminalstatistiken für die Jahre 2017 und 2018 aufgeführten Daten zeigt jedoch, dass nach wie vor der Konsum von Cannabis in den einzelnen Kantonen signifikant unterschiedlich verfolgt und geahndet wird.

In allen Kantonen wurden fortan Kiffer, die beim Kiffen von der Polizei erwischt wurden, mit 100 Franken gebüßt, wobei hier anzumerken ist, dass Kiffen eine Ordnungswidrigkeit ist und die Polizei nach dem Opportunitätsprinzip auch die kiffenden Kiffer übersehen darf. In den allermeisten Kantonen wurden Personen, die nicht direkt beim Kiffen, jedoch mit bis zu zehn Gramm Cannabis erwischt wurden, ebenfalls gebüßt, obwohl es in Artikel 19b BetmG heißt:

1) Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar.

2) 10 Gramm eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis gelten als geringfügige Menge.

Diese Praxis war jedoch rechtswidrig. Dies stellte das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne am 6. September 2017 in einem Urteil fest. Geklagt hatte eine Person gegen die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt. Der Kläger hatte in Basel-Stadt am 11. Dezember 2015 bei einer Personenkontrolle 0.5 Gramm Marihuana und 0.1 Gramm Haschisch mit sich geführt und sollte in der Folge unter Verweis auf Art. 426 Abs. 2 StPO die „Verfahrenskosten“ von Fr. 105,30 sowie eine „Verfahrensgebühr“ von Fr. 200,00 zahlen. Das Bundesgericht entschied jedoch zu Gunsten des Klägers aufgrund Artikel 19b BetmG. Im vorliegenden Fall stand nie der Konsum von Betäubungsmitteln im Raum. Dem Betroffenen wurde von Anfang an ausschließlich die Vorbereitung des Konsums vorgeworfen, weshalb sein Fall klarerweise unter Art. 19b BetmG fällt, womit eine straflose Vorbereitungshandlung vorliegt.

Das Urteil des Bundesgerichtes hatte eine enorme Auswirkung. Die Zahl der Bußgeldbescheide ging von 2017 auf 2018 von 18.146 auf 7.153 zurück. Dies entspricht einer Abnahme um mehr als 60 Prozent. Bemerkenswert ist hierbei, dass das rechtswidrige Verhalten seitens vieler (nicht aller!) Kantonspolizeien für die sogenannten Ordnungshüter keine Konsequenzen nach sich zog.

Anzahl ausgestellter Bußen

Die Anzahl ausgestellter Ordnungsbußen wegen Besitz und Konsum von Cannabis sind schweizweit von 2017 auf 2018 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen. In den Jahren 2015 bis 2017 wurden eben auch Bußen wegen Besitz von Cannabis verhängt, was jedoch rechtswidrig war. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Bußgeldbescheide betreffend Cannabis in der Schweiz als Zeitreihe von 2015 bis 2018.

Entwicklung der Bußgeldbescheide betreffend Cannabis in der Schweiz als Zeitreihe von 2015 bis 2018. Datenquelle: Bundesamt für Statistik
Entwicklung der Bußgeldbescheide betreffend Cannabis in der Schweiz als Zeitreihe von 2015 bis 2018. Datenquelle: Bundesamt für Statistik

Bußgeldbescheide in den Kantonen

Im Jahr 2018 wurden etwas mehr als 7.000 Kiffer wegen Kiffens in der Schweiz gebüßt. Die polizeiliche Jagd auf Kiffer ist in den Kantonen recht unterschiedlich ausgeprägt. Bezogen respektive hochgerechnet auf 100.000 Einwohner wurden im Kanton Zug über 300 Kiffer gebüßt (380 Bußen bei 125.000 Einwohner), im Kanton Glarus ist die Wahrscheinlichkeit 60 mal kleiner, wegen Kiffens eine Buße zahlen zu müssen. Der Kanton Glarus hat etwas mehr als 40.000 Einwohner und im ganzen Jahr 2018 wurden 2 Bußen gegen Kiffer verfügt – macht hochgerechnet 5 Bußen pro 100.000 Einwohner.

Bußen wegen Cannabiskonsum in den Kantonen in der Schweiz im Jahr 2018, Angaben in Relation zu 100.000 Einwohner. Datenquelle: Bundesamt für Statistik
Bußen wegen Cannabiskonsum in den Kantonen in der Schweiz im Jahr 2018, Angaben in Relation zu 100.000 Einwohner. Datenquelle: Bundesamt für Statistik

Im Jahr 2017 wurden in fast allen Kantonen nicht nur der Konsum, sondern auch der Besitz von geringen Mengen (weniger als 10 Gramm) gebüßt. Dies geschah, wie das Bundesgericht festgestellt hat, in rechtswidriger Weise. Die Kantone Basel-Landschaft und Bern haben sich bereits 2017 und auch in den Vorjahren gesetzeskonform verhalten und nur den Konsum gebüßt. Auch im Jahr 2017 belegte der Kanton Zug – international als günstiger Firmensitz bekannt – den Spitzenplatz betreffend Bußen wegen Konsum und Besitz von Cannabis mit 526 Bußgeldbescheide pro 100.000 Einwohner.

Bußen wegen Cannabiskonsum und Cannabisbesitz in den Kantonen in der Schweiz im Jahr 2017, Angaben in Relation zu 100.000 Einwohner. Datenquelle: Bundesamt für Statistik
Bußen wegen Cannabiskonsum und Cannabisbesitz in den Kantonen in der Schweiz im Jahr 2017, Angaben in Relation zu 100.000 Einwohner. Datenquelle: Bundesamt für Statistik

Vergleiche hierzu auch in diesem Blog

[26.03.2015] Kiffen in der Schweiz: Buße oder Strafe?

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