vonHans Cousto 01.02.2020

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) gibt jährlich Statistiken heraus über die THC-Gehalte diverser Cannabisprodukte. In der Schweiz ist der THC-Gehalt von Haschischproben seit Jahren höher als jener von den Blüten. Der THC-Gehalt von Haschischproben stieg im letzten Jahrzehnt massiv von 10,8 auf 21,0 Prozent, jener der Blüten hingegen nur leicht von 9,9 auf 11,5 Prozent.

THC-Gehalte von Cannabisblüten und von Haschisch in der Schweiz. Zeitreihe 2005 bis 2018 – Mittelwerte, Angaben in Prozent. Datenquelle SGRM.

Die Situation im Kanton Waadt

Gemäß Mitteilung vom 23. Januar 2020 von Sucht Schweiz untersuchte ein interdisziplinäres Team von Forschenden von Sucht Schweiz, dem Institut für Kriminologie der Universität Lausanne und Unisanté (Universitätszentrum für Allgemeinmedizin und Volksgesundheit der Universität Lausanne) den Betäubungsmittelmarkt im Kanton Waadt. Die Studie (Le marché des stupéfiants dans le canton de Vaud. Partie 3 – Les cannabinoïdes 2020) wurde vom Waadtländer Fonds für Suchtprävention und -bekämpfung (Fonds vaudois pour la prévention et la lutte contre les addictions) mitfinanziert. Die konsumierten Cannabisprodukte stammen gemäß dieser Studie aus unterschiedlichen Quellen und weisen einen großen Import-Anteil aus, wobei der einheimische Kleinanbau eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt. Auf dem Markt finden sich neu auch Mischungen von illegalem und legalem (CBD-)Cannabis. Mehr als die Hälfte des konsumierten Cannabis geht auf stark Konsumierende zurück, die weniger als 10 Prozent der Benutzerinnen und Benutzer ausmachen.

Bis Mitte der 1990er Jahre lag Cannabis hauptsächlich in Form von importiertem Haschisch vor, das später von lokal angebautem Gras (Marihuana) mit teils hohem THC-Gehalt abgelöst wurde. Heute schlägt das Pendel gewissermaßen zurück. Aufgrund der Datenlage ist anzunehmen, dass die Importe (Harz und Gras) heute volumenmäßig der lokalen Produktion von Gras entsprechen und dass dem Haschisch wieder eine nicht zu unterschätzende Marktstellung zukommt (Größenordnung 30 Prozent Marktanteil). Dies insbesondere darum, weil es von den stark Konsumierenden genutzt wird und der THC-Gehalt angestiegen ist (durchschnittlich 28 Prozent in beschlagnahmten Stichproben im Kanton Waadt was wesentlich mehr ist als im schweizerischen Durchschnitt, der bei 21 Prozent liegt). Der lokale Kleinanbau von Gras (Eigenanbau) dürfte etwa ein Zehntel des Gesamtmarkts ausmachen.

Die Analyse von Beschlagnahmungen kleiner Mengen zeigt, dass sich auf dem Markt heute auch Mischungen von illegalisierten Cannabissorten mit viel THC und legalem CBD-Cannabis mit weniger als 1 Prozent THC finden. Ein Grund dafür sind bestimmt die Überproduktion und die sinkenden Preise auf dem legalen Cannabismarkt. Auf dem illegalisierten Markt (Schwarzmarkt) im Kanton Waadt kostet im Schnitt ein Gramm Marihuana mit einem durchschnittlichen THC-Gehalt von 13 Prozent 10,00 Franken (etwa 9,40 Euro), Haschisch mit durchschnittlich 28 Prozent THC 13,00 Franken (etwa 12,20 Euro).

Insgesamt wurden für diese Studie 186 Proben untersucht. Die 85 untersuchten Haschischproben hatten einen durchschnittlichen Gehalt von rund 28% THC und 2% CBD. Die 67 Proben von Blüten hatten einem durchschnittlichen THC-Gehalt von rund 13% und fast keinem CBD
(0,03%). Die 21 untersuchten Proben von legalem Cannabis hatten THC-Gehalte unter 1% (durchschnittlich 0,5%) und einen durchschnittlichen CBD-Gehalt von ungefähr 10%. Dann gab es noch 13 Proben, die eine Mischung aus legalem und illegalisiertem Gras (Marihuana) bestanden und etwa 5% THC und 6% CBD enthielten.

In der Tabelle sind die CBD- und THC-Anteile in Prozent angegeben für den Duchschnitt (Mittelwert) und Median (Hälfte der proben über und Hälfte der Proben unter diesem Wert) für diverse Cannabisprodukte. Datenquelle: Le marché des stupéfiants dans le canton de Vaud. Partie 3 – Les cannabinoïdes 2020.

Repression im Kanton Waadt

Mit dem Inkrafttreten der Revision des BetmG per 1. Oktober 2013 sollte diese uneinheitliche Handhabung von einer nationalen Regelung abgelöst werden. Durch die Einführung einer Ordnungsbuße von 100 Franken (derzeit ca. 94 Euro) für das Kiffen sollte eine Grundlage für die Gleichbehandlung aller Cannabiskonsumenten in der Schweiz entstehen.

In allen Kantonen wurden fortan Kiffer, die beim Kiffen von der Polizei erwischt wurden, mit 100 Franken gebüßt, wobei hier anzumerken ist, dass Kiffen eine Ordnungswidrigkeit ist und die Polizei nach dem Opportunitätsprinzip auch die kiffenden Kiffer übersehen darf. In den allermeisten Kantonen wurden Personen, die nicht direkt beim Kiffen, jedoch mit bis zu zehn Gramm Cannabis erwischt wurden, ebenfalls gebüßt. Dies war illegal, da es im Gesetz heißt, dass der Besitz bis zu 10 Gramm Cannabis straffrei sei (Artikel 19b BtmG). Dies stellte das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne am 6. September 2017 in einem Urteil fest. Die Anzahl ausgestellter Ordnungsbußen wegen Besitz und Konsum von Cannabis sind in der Folge schweizweit von 2017 auf 2018 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen, im Kanton Waadt sogar um mehr als 90 Prozent. Im Jahr 2017 wurden im Kanton Waadt fast doppelt so viele Bußgelder in Sachen Cannabis registriert wie schweizerischen Durchschnitt, im Jahr 2018 waren es weniger als halb so viele.

Auch die Zahl der Beschlagnahmungen von Marihuana im Kanton Waadt ging von 2017 auf 2018 massiv zurück, von 3.293 auf 1.616, was einer Minderung um mehr als 50 Prozent entspricht. Bei Haschisch wurde jedoch eine Zunahme der Fälle von Beschlagnahmungen registriert, von 677 auf 742 Fälle, was einer Zunahme von 9,6 Prozent entspricht. Dies ist ein Indiz für ethnic profiling der Waadtländer Polizei, das heißt Menschen nordafrikanischer Abstammung werden häufiger kontrolliert als Personen, die wie alteingesessene Bürger aussehen. Vor allem Marokkaner rauchen eben traditionell zumeist Haschisch und kein Marihuana.

Der Kanton Waadt hat gut 800.000 Einwohner, davon sind 266.000 Ausländer (33 Prozent). Von den 534.000 Schweizern, die im Kanton leben, haben über 100.000 die Schweizer Staatsbürgerschaft nach 1960 angenommen. Somit haben gut 366.000 der Einwohner (45 Prozent) ausländische familiäre und kulturelle Wurzeln. Zum Vergleich: Im Kanton Genf sind 40 Prozent der Bevölkerung Ausländer, in der Schweiz insgesamt jedoch nur 25 Prozent (Datenquellen: Statista, Staatssekretariat für Migration). Die Gesellschaft in den Kantonen Waadt und Genf ist wesentlich stärker multikulturell geprägt als in den meisten anderen Gegenden in der Schweiz. Diese multikulturelle Prägung hat sich bereits in den Jahren zwischen 1954 und 1962, während der Zeit des Algerienkrieges, als viele Flüchtlinge aus Algerien Schutz in der Schweiz suchten, verfestigt. Da die Flüchtlinge aus Algerien meistens über gute Französischkenntnisse verfügten, bevorzugten sie vorzugsweise die welche Schweiz als neuen Lebensraum. Zahlreiche Familien im Kanton Waadt haben heute noch enge familiäre und kulturelle Verbindungen zu Nordafrika. Auf Grund dieser Gegebenheiten lassen sich die Ergebnisse der Studie aus dem Kanton Waadt nicht analog auf die gesamte Schweiz hochrechnen.

CBD-Gras in der Schweiz und in Deutschland

Bezüglich des legalen Handels und Konsums mit respektive von CBD-Gras in der Schweiz heißt es im Merkblatt des Bundesamtes für Gesundheit (Stand 05.07.2019):

Cannabis mit einem Gesamt-THC-Gehalt von unter 1,0% gilt gemäß Verzeichnis d der BetmVV-EDI nicht als Betäubungsmittel, weshalb Ausnahmebewilligungen gemäss Artikel 8 Absatz 5 BetmG keine Anwendung finden. Der Umgang mit Cannabis mit einem Gesamt-THC-Gehalt von <1,0% THC untersteht demnach nicht der Bewilligungspflicht des BAG. Davon ausgenommen ist der Cannabisharz (Haschisch), welcher gemäß BetmVV-EDI unabhängig vom THC-Gehalt eine verbotene Substanz darstellt und deshalb für den Umgang einer Ausnahmebewilligung des BAG bedarf.

In der Schweiz ist der Konsum von THC-Gras mit mehr als 1,0% THC nach wie vor eine Ordnungswidrigkeit, die mit 100,00 Franken gebüßt wird. Vor diesem Hintergrund liefern Erhebungen in der Bevölkerung, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) durchgeführt wurden, Hinweise auf die Akzeptanz dieser Regulierung. 2018 befürworteten in der Schweiz 46% der Bevölkerung ab 15 Jahren eine Legalisierung von Cannabis, 7% eine Entkriminalisierung des Konsums und des Besitzes von Cannabis und 39% die Beibehaltung des Status quo oder eine Verschärfung der Gesetzgebung. Eine Mehrheit sprach sich somit für die Abschaffung des Konsumverbotes aus. Dies taten übrigens auch schon mehrfach Eidgenössische Komissionen für Drogenfragen. Weitere Angaben zum Umgang mit Cannabisprodukten in der Schweiz findet man auf den Webseiten des Bundesamtes für Gesundheit.

In Deutschland herrscht bezüglich CBD-haltigen Hanftee und CBD-Gras Rechtsunsicherheit. Verkauft werden solche Produkte bundesweit in vielen Teeläden, Reformhäusern, Bioläden und Drogerien. In Darmstadt gibt es beispielsweise jetzt einen Automaten im Darmstädter Südbahnhof für Hanfprodukte. In dem Automaten befinden sich Blüten, Extrakte oder Schokoriegel – Hanfprodukte mit und ohne Cannabidiol. Laut Polizeipräsidium Südhessen besteht kein Grund, den Cannamat (Cannabisautomaten) am Südbahnhof zu konfiszieren, wie ein Sprecher der Frankfurter Rundschau sagte. Es gebe derzeit keine Reglung, dass der Verkauf strafbar sei. Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig sieht das ganz anders, wie man im Prozess gegen die Betreiber der Hanfbar erfahren konnte.

Der Hanfbarprozess

Die Braunschweiger Zeitung berichtete am 28. Januar 2020, dass das Urteil gegen die Betreiber der Braunschweiger Hanfbar jetzt vorliege: Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte sie wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln. Marcel Kaine (28) erhielt eine Haftstrafe von neun Monaten, sein Geschäftspartner Bardia Hatefi (36) eine Haftstrafe von sieben Monaten. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafen von drei und zweieinhalb Jahren, die Verteidigung einen Freispruch.

Der Vorsitzende Richter Bohle Behrendt erklärte in der Urteilsbegründung, dass der Verkauf der unverarbeiteten Hanfblüten und -blätter an Endverbraucher gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoße. Dies gelte unabhängig vom THC-Gehalt, weil ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden könne. Gutachter hätten dargelegt, dass zum Beispiel bei der Verarbeitung der Hanfblüten in Keksen ein Rausch möglich sei.

Nach dem Prozess vermeldeten die Betreiber der Hanfbar u.a. auf Instagram:

Das Urteil ist gesprochen. Doch das schockiert uns gar nicht so sehr, denn wir haben natürlich mit einer Verurteilung gerechnet. Zumindest in der ersten Instanz. Uns schockiert folgende Situation noch viel mehr. Wir haben in unserem letzten Wort unzählige Kundenberichte im Umgang mit CBD und Schicksale von Menschen mit verschiedenen Krankheiten vorgetragen. Dabei hat sich die Staatsanwältin das Lachen nicht verkneifen können uns sich ganz offen über diese Geschichten belustigt. Wir hoffen, dass die breite Öffentlichkeit erfährt, wie die hiesigen Justizbehören mit den Schicksalen von Menschen umgehen. Der größere Skandal waren damit nicht die 7 und 9 Monate auf Bewährung, die wir per Revision in jedem Fall vor dem Bundesgerichtshof anfechten werden, sondern die Art und Weise, wie sich über eure Schicksale amüsiert wurde. Denn trotz mildem Urteil, die Staatsanwaltschaft forderte 2,5 und 3 Jahre ohne Bewährung, sind wir noch lange nicht am Ende unseres Weges. Wir kämpfen bis zur letzten Instanz, um unverarbeitete Pflanzenteile von THC-armen und CBD-reichen Cannabispflanzen für jeden zugänglich zu machen. Bis dahin wird das Urteil auch nicht rechtskräftig sein. In jedem Fall sind weiterhin alle Hanfbar Geschäfte geöffnet und bleiben es auch. Ganz viel Liebe an euch. Bardia & Marcel

Die Betreiber der Hanfbar genießen in Braunschweig große Sympathie, wie man auf dem Video vom 8. September 2019, das während der Razzia aufgenommen wurde, sehen kann.

Razzia beim früheren Drogenbeauftragten

Für den ehemaligen Drogenbeauftragten der früheren Bundesregierung unter Helmut Kohl, Eduard Lintner (CSU) wie auch für den Münchner CSU-Vorsitzenden Peter Gauweiler waren Fixerstuben „makabere Menschenversuche mit absehbar katastrophalem Ausgang.“ Anstatt seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Drogenabhängigen und der gesundheitlichen Schadensbegrenzung nachzukommen, erstickte der Drogenbeauftragte a.D. lieber gleich jede konstruktive Diskussion im Keime mit populistischen Sprüchen, wobei er vermeidbar hohe Infektionsraten von Drogenkonsumenten und deren Umfeld (z.B. Freier) billigend in Kauf nahm. Quelle: Süddeutsche Zeitung Nr. 227 vom 2./3. Oktober 1997, S. 49 f.

Am 31. Januar 2020 vermeldete die Bildzeitung unter dem Titel „Razzia bei CDU-Abgeordneter und Ex-Drogenbeauftragten der Bundesregierung – Schmiergeld-Krimi um deutsche Abgeordnete – Es geht um 4 Millionen Euro“, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main und das Bundeskriminalamt am 30. Januar 2020 in Deutschland und Belgien großflächig 16 Büros, Wohnungen, Geschäftsräume und Anwaltspraxen durchsucht habe. Der Verdacht: Abgeordnetenbestechung in Deutschland und Belgien sowie Geldwäsche. Lintner war von 1991 bis 1998 parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium und von 1992 bis 1998 Drogenbeauftragter der Bundesregierung.

Lintner soll, so die Staatsanwaltschaft, zwischen 2008 und 2016 insgesamt 4 Millionen Euro Schmiergeld über britische Briefkastenfirmen und baltische Konten aus Aserbaidschan erhalten haben. Zweck: Bestechung von Abgeordneten der parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE). PACE soll eigentlich über Menschenrechtsverstöße in den Mitgliedstaaten wachen. Doch im Fall Aserbaidschan waren kritische Berichte zu dem Autokraten-Staat verhindert oder abgeschwächt worden. Lintner wurde von Anti-Korruptions-Organisation „Transparency International“ angezeigt.

Bereits am 24. April 2018 vermeldete der Tagesspiegel, dass mehrere Verwaltungsmitarbeiter zu Protokoll gaben, es habe in der Parlamentarischen Versammlung ein „System zur Verteilung von Geld“ gegeben. Ein Lobbyist im Dienste Aserbaidschans soll 500-Euro-Scheine ausgehändigt, ein anderer „Briefumschläge mit Geld“ innerhalb der EVP-Fraktion verteilt haben. Ein früherer aserbaidschanischer Botschafter sagte aus, für das „schmutzige Lobbying“ seines Landes hätten 30 Millionen Euro zur Verfügung gestanden.

Am 30. Januar 2020 vermeldete der Tagesspiegel, dass die Ermittler Lintner vorwerfen, von 2008 bis 2016 insgesamt rund vier Millionen Euro aus Aserbaidschan erhalten zu haben, und zwar über Konten, die britische Briefkastenfirmen bei Banken in den baltischen Staaten führten. Ziel sei es gewesen, das Geld „nach Abzug einer eigenen Vergütung“ an Abgeordnete der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) weiterzuleiten. „Diese Abgeordneten sollten sich im Gegenzug in den Medien positiv über Wahlen in Aserbaidschan geäußert und sich bewusst gegen die Freilassung politischer Gefangener in Aserbaidschan ausgesprochen haben, obwohl sich die PACE insbesondere dem Schutz der Menschenrechte verschrieben hat“, erklärte die Frankfurter Oberstaatsanwältin Nadja Niesen.

Es ist erschreckend und gruselig zu erfahren, was für Charaktere in der Drogenpolitik in Deutschland die Weichen stellten. Auf wen trifft die Formulierung „makabere Menschenversuche mit absehbar katastrophalem Ausgang“ eher zu, auf die Betreiber der Fixerstuben oder auf den früheren Drogenbeauftragten?

Vergleiche hierzu in diesem Blog

[20.01.2020] Hart, aber nicht fair – Infos zum Hanfbarprozess
[17.12.2019] Haschisch und Marihuana im Vergleich
[05.04.2019] Deutlich weniger Bußen verhängt

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https://blogs.taz.de/drogerie/2020/02/01/hohe-thc-werte-von-haschisch-in-der-schweiz/

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