Mitte Juli 2020 wurden die Jahresberichte von Safer Party in Zürich betreffend Dosierungen und Reinheitsgehalte der am häufigsten konsumierten Partydrogen (Ecstasy, Kokain, Amphetamin und LSD) für das Jahr 2019 veröffentlicht. Die Berichte liefern umfangreiches Zahlenmaterial zur Entwicklung der Qualitäten von in der Schweiz auf dem Schwarzmarkt erhältlichen Drogen in Form von Zeitreihen. Sowohl die Reinheitsgehalte als auch die Dosierungen waren bei allen vier untersuchten Drogenarten im Schnitt höher als im Vorjahr. Diese Veröffentlichungen wie auch die wöchentlich erscheinenden Warnungen leisten einen Beitrag für den Gesundheitsschutz der Konsumenten von Partydrogen, da sie aufgrund dieser Angaben ein effizienteres Risikomanagement betreiben können. Drug-Checking – die qualitative und quantitative Analyse von auf dem Schwarzmarkt erhältlichen Drogen und Veröffentlichung der Testresultate – ist eine Interventionsstrategie zur Schadensminderung.
Hinweis: Erwerb und Besitz der hier beschriebenen Substanzen sind in Deutschland ohne Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM ) verboten. Im Gegensatz zur Schweiz ist in Deutschland der Konsum der hier beschriebenen Substanzen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verboten.
Ecstasy
2019 wurden im Drogeninformationszentrum (DIZ) in Zürich 154 Ecstasy-Tabletten und 154 kristalline (pulverförmige) MDMA-Proben zur Analyse abgegeben. Bei den zehn mobilen Drug-Checkings, welche 2019 in der Stadt Zürich an verschiedenen Partys durchgeführt wurden, sind 89 Ecstasy-Tabletten und 53 MDMA-Proben in kristalliner Form abgegeben und analysiert worden.
Neben den MDMA-typischen Nebenwirkungen besteht beim Konsum von Ecstasy-Tabletten das Risiko der Einnahme von Falschdeklarationen (Falsifikate), pharmakologisch wirksamer Streckmittel und übermäßig hochdosierter Tabletten. Auch Ecstasy-Tabletten mit gleichem Logo oder Aussehen können sich bezüglich der Zusammensetzung stark unterscheiden. Bei 81,9 Prozent der analysierten Ecstasy-Tabletten wurde 2019 aufgrund eines hohen MDMA*HCl-Gehaltes (mehr als 120 mg MDMA*HCl) gewarnt. Dies sind 9,3 Prozent mehr als im Vorjahr. 28,1 Prozent der Tabletten waren extrem hoch dosiert und enthielten 2019 über 200 mg MDMA*HCl (MDMA*HCl = 3,4-Methylendioxy-N-methylamphetamin-hydrochlorid). Solch hohe Dosen können zu gesundheitlichen Problemen führen.
Durchschnittlich enthielten die im DIZ und bei den mobilen Drug-Checkings analysierten kristallinen MDMA-Proben 87,9 Prozent MDMA*HCl. Der MDMA-Gehalt variierte bei einzelnen Proben stark und reichte von 36,7 Prozent bis 100 Prozent MDMA*HCI. Seit 2007 ist der durchschnittliche MDMA-Gehalt kristallinen Proben jedoch ziemlich konstant geblieben.
Als Dosierungsrichtlinie gilt: maximal 1,5 mg MDMA*HCl pro Kilogramm Körpergewicht für Männer (z.B. 1,5 x 80 kg = maximal 120 mg MDMA*HCl) und für Frauen maximal 1,3 mg MDMA*HCl pro Kilogramm Körpergewicht (z.B. 1,3 x 60 kg = maximal 80 mg MDMA*HCl). Weitere Hinweise zum nichtmedizinischen Gebrauch von Ecstasy sind in der Fachinformation: Ecstasy – Mischkonsum auf der Website der freien Arbeitsgemeinschaft DrogenGenussKultur zu finden.
Untenstehende Grafik zeigt die Entwicklung des MDMA*HCl-Gehaltes seit 2007 auf. Für die genauere Betrachtung auf die Grafik klicken.
2019 enthielten 16,0 Prozent der analysierten Ecstasy-Tabletten neben oder anstelle von MDMA mindestens eine weitere (manchmal auch unerwartete) pharmakologisch wirksame Substanz. Etwas mehr als die Hälfte davon enthielt den Wirkstoff 2C-B (4-Brom-2,5-dimethoxyphenylethylamin), durchschnittlich waren 13,3 mg 2C-B in den Tabletten enthalten (2,7 mg mehr als im Vorjahr).
Die meisten 2C-B Tabletten wurden als 2C-B deklariert zur Analyse abgegeben. Da jedoch oftmals die gleichen Logos wie bei Ecstasy-Tabletten mit MDMA*HCl verwendet werden, besteht ein Risiko für Verwechslungen. Deshalb wurden alle 2C-B Tabletten in die MDMA-Auswertung miteinbezogen.
2C-B
In Dosierungen unter 20 mg steigert 2C-B das sexuelle Verlangen und die Potenz. Es wirkt leicht stimulierend, führt zu einer leichten Euphorie, die einhergeht mit einer Verstärkung des Körperbewusstseins und der Emfänglichkeit für visuelle, akustische und sensorische Reize.
Bei höheren Dosierungen von 25 mg und mehr, werden nicht selten sehr intensive, lebhafte, jedoch oft auch erschreckende Halluzinationen beobachtet. Die halluzinogenen Erlebnisse werden individuell oft so stark empfunden, dass sie ungeübte Personen völlig überfordern. Ein langsames, behutsames Antasten der Dosis in Schritten à 5 mg ist verträglicher.
Die Wirkung tritt bei bis zu 20 mg innerhalb 20 bis 30 Minuten nach der oralen Einnahme des etwas bitteren Hydrochlorids auf. Schon sehr bald zeigen sich typische Rauschsymptome, gelegentlich auch Schwindel und Blutdruckerhöhung. In seltenen Fällen kann es nach etwa einer Stunde zu Koordinationsschwierigkeiten kommen, da der Seh- und der Gehörsinn zuweilen zu verschmelzen scheinen. Es kann zu stark psychedelisch ausgeprägten Auflösungserscheinungen im Rausch der Töne, Farben und Gefühle kommen. Die ersten zwei bis vier Stunden sind meist von einem starken Antrieb und sexueller Lust gekennzeichnet, später tritt meist eine ruhigere Phase ein, in der aber die Halluzinationen anhaltend stark und farbenprächtig bleiben. Bei höheren Dosierungen verlängert sich die Wirkung deutlich, doch die negativen Nebeneffekte nehmen bei höheren Dosierungen auch beträchtlich zu.
Folgende Dosierungseffekte werden von Nutzer/innen dieser Substanz übermittelt: Als Aphrodisiakum bei Frigidität und Impotenz und zur Steigerung der Libido: Anfangsdosis 5 mg, nach Bedarf Erhöhung der Dosis um 5 mg. Für alle anderen Anwendungsgebiete (therapeutische Sitzungen, schamanische Rituale, spirituelle Übungen, Trance- und Cyberrealitätsreisen) genügt bei psychisch und physisch gesunden Personen im allgemeinen eine Dosis von 10 mg bis 20 mg. Es sollten – auch von erfahrenen Psychonauten – nicht mehr als 25 mg eingenommen werden, da in höheren Dosierungen mit zum Teil äußerst unangenehmen Nebenwirkungen gerechnet werden muss.
Kokain
2019 wurden im Drogeninformationszentrum (DIZ) in Zürich 889 als Kokain deklarierte Proben zur Analyse abgegeben. Bei den zehn mobilen Drug-Checkings, welche 2019 in der Stadt Zürich an verschiedenen Partys durchgeführt wurden, sind 109 als Kokain deklarierte Proben abgegeben und analysiert worden.
2019 betrug der durchschnittliche Kokaingehalt der im DIZ und bei den mobilen Drug-Checkings analysierten Proben 80,2 Prozent Kokain*HCl. Kokain liegt in Pulverform ausschließlich als Salz (HCl = Hydrochlorid) vor. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Zunahme des durchschnittlichen Wirkstoffgehaltes von 2,4 Prozent festzustellen. Der Kokaingehalt der untersuchten Proben variierte stark und lag zwischen 0,3 Prozent und 100 Prozent. Hinweise zum nichtmedizinischen Gebrauch von Kokain sind in der Fachinformation: Kokain – Mischkonsum auf der Website der freien Arbeitsgemeinschaft DrogenGenussKultur zu finden.
2019 waren 31,5 Prozent aller Kokainproben, welche im DIZ und bei den mobilen Drug-Checkings zur Analyse abgegeben wurden, mit mindestens einer pharmakologisch wirksamen Substanz gestreckt. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der Kokainproben, die pharmakologisch wirksame Streckmittel enthielten um 4,2 Prozent zurückgegangen. Am häufigsten wurde auch in diesem Jahr Levamisol (bei 24,1 Prozent der Proben) beigemischt. Weitere Streckmittel waren Phenacetin (4,4 Prozent), Lokalanästhetika wie Lidocain, Benzocain, Procain und Tetracain (4,9 Prozent) und Coffein (5,1 Prozent). Coffein ist nebenbei bemerkt weltweit die mit Abstand am häufigsten konsumierte pharmakologisch aktive Substanz.
Speed – Amphetamin
2019 wurden im Drogeninformationszentrum (DIZ) in Zürich 265 als Amphetamin deklarierte Proben zur Analyse abgegeben. Bei den zehn mobilen Drug-Checkings, welche 2019 in der Stadt Zürich an verschiedenen Partys durchgeführt wurden, sind 32 Amphetamin Proben abgegeben und analysiert worden.
2019 betrug der durchschnittliche Amphetamingehalt der im DIZ und bei den mobilen DrugCheckings analysierten Proben 65,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Gehalt um 8,4 Prozent gestiegen. Der Amphetamingehalt der untersuchten Proben variierte stark und lag zwischen 1,7 Prozent und 100 Prozent.
Amphetamin wird meist als Sulfat gehandelt. Daher wurde der Amphetamingehalt in der Auswertung 2019 erstmals als Sulfat angegeben. Bis zum Jahr 2018 wurde der Amphetamingehalt in den Auswertungen jeweils als Hydrochlorid (HCl) angegeben. Alle Zahlen wurden rückwirkend seit 2007 in Sulfat umgerechnet. Die Differenz zwischen Amphetamingehalt in Hydrochlorid (HCl) und Sulfat bedeutet eine sehr geringe prozentuale Veränderung. Der Umrechnungsfaktor von Hydrochlorid zu Sulfat beträgt 1,0733.
Hinweis für Einwohner in Deutschland: Der Amphetamingehalt von analysierten Speedproben ist in der Schweiz um ein Vielfaches höher als in Deutschland, wo er im Jahr 2018 (neuere Daten sind nicht verfügbar) bei 13,9 Prozent lag. Für den gleichen Effekt muss in der Schweiz zumeist eine wesentlich kleinere Linie geschnupft werden als in Deutschland. Das gleiche gilt auch für die Niederlanden, auch dort ist der Amphetamingehalt in den analysierten Speedproben um ein Vielfaches höher als in Deutschland. Hinweise zum nichtmedizinischen Gebrauch von Amphetamin sind in der Fachinformation: Speed – Amphetamin, Methamphetamin – Mischkonsum auf der Website der freien Arbeitsgemeinschaft DrogenGenussKultur zu finden.
Bei dem im DIZ und den mobilen Drug-Checkings analysierten Amphetamin handelte es sich meistens um ein Gemisch aus dem Wirkstoff Amphetamin und einem oder mehreren Streckmitteln. Ein Teil dieser Streckmittel ist pharmakologisch nicht wirksam (z.B. Laktose, Stärke, Zellulose). Diese haben keine zusätzlichen psychischen und/oder physischen Auswirkungen beim Konsum und werden einzig zur Gewinnmaximierung beigemischt.
2019 enthielten 64,3 Prozent (8,4 Prozent weniger als im Vorjahr) der abgegebenen Amphetaminproben mindestens ein pharmakologisch wirksames Streckmittel, Syntheseverunreinigungen oder Kontaminationen, insbesondere Schmierkontamination von in bereits mit anderen Substanzen verwendeten Minigrips (Druckverschlussbeutel aus Kunststoff).
Coffein wurde im Jahr 2019 in 49,5 Prozent der Amphetaminproben analysiert, Syntheseverunreinigungen in 24,2 Prozent der Amphetaminproben und in 5,4 Prozent der analysierten Amphetaminproben wurden jeweils geringe Mengen Ketamin, Kokain, Kreatin, Phenylaceton, Phenibut, 2C-B, 4-Methylamphetamin und 4-Fluoramphetamin analysiert. Dies ist vermutlich auf Verwechslungen oder Verunreinigungen (Schmierkontamination im Minigrip) zurückzuführen.
LSD
2019 wurden im Drogeninformationszentrum (DIZ) in Zürich 125 als LSD deklarierte Filze (Papiertrips, Pappen) zur Analyse abgegeben. Bei den zehn mobilen Drug-Checkings, welche 2019 in der Stadt Zürich an verschiedenen Partys durchgeführt wurden, sind 5 als LSD deklarierte Filze abgegeben und analysiert worden.
2019 enthielten die im DIZ und bei den mobilen Drug-Checkings analysierten LSD-Filze durchschnittlich 98,2 µg LSD (µg = Mikrogramm = 1/1000 Milligramm). Das sind 15,5 µg mehr als im Vorjahr. Die Spannweite reichte von 3,2 µg bis 361,3 µg LSD pro Filz. 60,0 Prozent der LSD-Filze enthielten weniger als 100 µg LSD und 25,0 Prozent enthielten zwischen 100 und 150 µg. Bei 15,0 Prozent der Filze wurde eine Warnung erstellt, da diese mehr als 150 µg LSD enthielten (6,0 Prozent mehr als im Vorjahr).
Der LSD-Gehalt wurde in der Auswertung 2019 erstmals als LSD-Tartrat angegeben. In den früheren Auswertungen, bis 2018, wurde der LSD-Wert jeweils als freie Base angegeben. Alle Zahlen wurden rückwirkend seit 2010 in LSD Tartrat umgerechnet. Der Umrechnungsfaktor von freier Base zu Tartrat beträgt 1,232 (z.B. 100 µg LSD als freie Base = 123,2 LSD µg Tartrat).
Hinweise zum nichtmedizinischen Gebrauch von LSD sind in der Fachinformation: Psychedelika (LSD und Zauberpilze) – Mischkonsum auf der Website der freien Arbeitsgemeinschaft DrogenGenussKultur zu finden.
2019 enthielten 14,6 Prozent der Proben unerwartete, potentiell pharmakologisch wirksame Substanzen. Dabei handelte es sich um Falschdeklarationen (Falsifikate) oder um nicht beabsichtigte Verunreinigungen (Schmierkontamination in bereits mit anderen Substanzen verwendeten Minigrips). Bei 2,4 Prozent der Proben (= 3 Filze) handelte es sich um Falschdeklarationen; davon enthielt je ein Filz eine NBOMe-Verbindung, ALD-52 und 1A-AL-LAD. 2019 enthielten 39,2 Prozent der analysierten LSD-Filze auch das nicht psychoaktive iso-LSD.
2019 wurde bei 39,2 Prozent der analysierten LSD-Filze iso-LSD analysiert; durchschnittlich enthielten die LSD-Filze 43,0 µg iso-LSD. Das nicht psychoaktive iso-LSD entsteht bei der Herstellung von LSD und/oder bei längerer Lagerung unter ungünstigen Bedingungen (Licht- und Sauerstoffausschluss); jeweils durch sogenannte Isomerisierung. Die Anwesenheit von iso-LSD in einer Probe kann also von der ungenügenden Abtrennung bei der Herstellung des LSD oder auch durch längeres Lagern stammen.
Trotz Coronapandemie bessere Kokainqualität
Wegen der Coronapandemie wurden weltweit die Kontrollen seitens der Zollbeamten an den Landesgrenzen verschärft. Dennoch lag im 2. Quartal 2020 der Reinheitsgehalt der untersuchten Kokainproben höher als 2019. Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt der im DIZ getesteten Kokainproben betrug im zweiten Quartal 2020 im Schnitt 83,3 Prozent Kokain*HCl. Auch wurden weniger häufig andere pharmakologisch wirksame Substanzen gefunden. Im zweiten Quartal 2020 waren 27,0 Prozent aller Kokainproben, welche im DIZ zur Analyse abgegeben wurden, mit mindestens einer pharmakologisch wirksamen Substanz gestreckt. Am Häufigsten wurde Levamisol (25,2 Prozent der Proben) analysiert. Vergleichsweise selten wurden Lokalanästhetika (3,5 Prozent) und Coffein (1,7 Prozent) analysiert. Phenacetin wurde im 2. Quartal 2020 keines analysiert. Datenquelle: Safer Party: Kokain Auswertung 2020 (2. Quartal)
Drug-Checking in Deutschland
Im Jahr 1995 begann in Berlin der Verein zur Förderung der Party- und Technokultur und zur Minderung der Drogenproblematik, Eve & Rave, ein eigenes Drug-Checking-Programm zu installieren. Im Gegensatz zum niederländischen Modell veröffentlichte Eve & Rave regelmäßig die Ergebnisse der Analysen in Listen und machte so die Informationen öffentlich zugänglich.
Gut drei Monate nach dem Start des Drug-Checking-Programms wurde von Amtes wegen im Mai 1995 Strafanzeige gegen Unbekannt in Sachen Drug-Checking erstattet und Ermittlungen gegen verschiedene Mitglieder des Vereins Eve & Rave e.V. Berlin seitens des Landeskriminalamtes(LKA) eingeleitet. Über 20 Monate ermittelte das LKA gegen mehrere Mitglieder des Vereins. Im Januar 1997 waren dann die Ermittlungen abgeschlossen. Erst zehn Monate nach dem Abschluss der Ermittlungen beim LKA erhob dann die Staatsanwaltschaft I bei dem Landgericht Berlin im November 1997 Anklage gegen drei beschuldigte Mitglieder des Vereins Eve & Rave. Vier Monate später, im März 1998, wurde den drei Angeschuldigten dann die Anklageschrift durch das Amtsgericht Tiergarten mitgeteilt. Zwischen dem Zeitpunkt der Strafanzeige und dem Zeitpunkt der Mitteilung der Anschuldigungen lagen somit fast drei Jahre. Nach einem weiteren Jahr, im März 1999 wussten dann die drei Angeschuldigten durch Beschluss des Landgerichtes Berlin, dass sie sich im Rahmen ihrer Tätigkeit bei dem Drug-Checking-Programm nicht strafbar gemacht hatten und nicht gegen geltendes Recht verstoßen hatten. (Quelle: Das Drug-Checking-Programm von Eve & Rave e.V. Berlin Chronologie des Programms und der staatlichen Repressionsmaßnahmen gegen das Drug-Checking-Programm von Eve & Rave)
Seit 1996 gibt es in Deutschland kein allgemein zugängliches Drug-Checking-Programm. Inzwischen gibt es in mehr als zwei Duzend Ländern in Europa Drug-Checking-Programme, nur leider zählt Deutschland nicht dazu.
Vor mehr als anderthalb Jahren konnte man zwar lesen, dass das Modellprojekt Drug-Checking in Berlin gestartet habe, jetzt heißt es wohl erst in 2020 oder 2021. Am 1. November 2018 berichtete zwar die Pharmazeutische Zeitung unter dem Titel Berlin – Modellprojekt zum Drug Checking gestartet, dass in Berlin ein solches Projekt gestartet habe. Wörtlich heißt es in dem Artikel: „Nach jahrelangen Überlegungen will Berlin Testmöglichkeiten für Drogen wie Ecstasy-Pillen schaffen. Ein Modellprojekt zum sogenannten Drug Checking starte am Donnerstag, teilte ein Sprecher der Gesundheitsverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.“ Diese Meldung aus der Gesundheitsverwaltung vom November 2018 muss man wohl als Fake News klassifizieren.
Vergleiche hierzu in diesem Blog
[06.12.2019] Drug-Checking
[13.12.2019] Immer mehr Wirkstoff in Ecstasytabletten
[14.12.2019] Stabile Kokainpreise
[18.12.2019] Speed ist die dreckigste Droge
Gleicher Effekt wie bei der Alkoholprohibition in den USA. Bier und Wein gabs kaum. Dafür jede Menge Hochprozentiges. Möglichst viel Wirkstoff auf möglichst wenig Raum. Das Problem ist, das viele glauben ein Verbot würde die Probleme lösen. Aber passieren tut genau das Gegenteil. Das ist glaube ich, ist vielen die in den dem Thema nicht drin sind nicht klar. Meine Lieblingsfrage ist derzeit immer noch: Welche Erfolge hat das Verbot denn vorzuweisen? Wenn es keine gibt, warum haben wir es dann noch?
Danach herrscht meistens Stille. Oder es kommen die Hardliner die „Dann muss man höärter Durchgreifen. So wie der Duderte auf den Philippinen“ oder „Dann können wir Mord ja auch legalisieren“, etc…
Das eine entkräftet man mit Hinweis auf Ländern die ihre Gesetze liberalisiert haben und das andere mit der Tatsache dass das Strafrecht dazu da ist *andere* vor Schaden zu bewahren und Selbstverletzungen nun mal kein Straftatbestand sind.
An der Stelle kommt dann gerne „Ja aber die zugedröhnten Autofahrer….“
Nun: Ich fahre schon mal nicht bedröhnt Auto und tue auch sonst keinem was. Abgesehen davon dürfen bspw. Cannabispatienten sehr wohl Auto fahren.
Oft folgt dann noch ein „Ja also wer sich absichtlich die Gesundheit ruiniert soll selber zahlen.“
Nun – dann muss das auch für Risikosportarten gelten. Oder Ski fahren. Bein gebrochen? Dann zahl mal schön selber. Hat ja keiner gesagt dass du das machen sollst…
usw….