Es ist das juristische Ereignis des Jahres in Deutschland, und für die Demokratische Republik Kongo markiert es einen Wendepunkt: Mit Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, Präsident und 1. Vizepräsident der ruandischen Miliz FDLR, steht erstmals die noch aktive Führung einer kongolesischen Bürgerkriegsarmee vor einem internationalen Gericht. Der Prozeß vor dem Oberlandesgericht Stuttgart begann am 4. Mai und wird jeweils montags und mittwochs fortgesetzt, zunächst bis zum Beginn der Sommerferien in Baden-Württemberg Ende Juli, voraussichtlich auch danach wieder ab September. Der Dritte im Bunde, FDLR-Exekutivsekretär Callixte Mbarushimana, ist derzeit beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag inhaftiert; am 4. Juli soll dort das Vorverfahren gegen ihn beginnen, das vor allem verfahrenstechnische und juristische Fragen ausräumt, bevor es im eigentlichen Prozeß um die Sache geht.
Die Einrichtung des Vorverfahrens gibt es in Deutschland nicht, weswegen der Stuttgarter Prozeß sich zu seinem Auftakt auch vor allem mit verfahrenstechnischen Fragen beschäftigt hat und noch eine Weile weiter beschäftigen dürfte – also die Versuche der Verteidigung, das Verfahren aus technischen und juristischen Gründen aussetzen bzw. einstellen zu lassen, bevor es überhaupt um die Anklagepunkte an sich geht.
Die taz ist vor Ort und verfolgt den Prozeß mit aktuellen Berichten und Hintergründen sowie eigens produzierten Videofilmen aus dem Ostkongo und Ruanda in einem eigenen Online-Schwerpunkt auf taz.de. Hier der direkte Link:
http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-kongo-kriegsverbrecherprozess/
Dort sind derzeit neben den in der taz publizierten Artikeln und einer umfassenden Sammlung auch der älteren taz-Recherchen zum Thema auch zwei Videos zu sehen: aus Luvungi (Kongo), einer der Schauplätze von FDLR-Verbrechen, und aus Mutobo (Ruanda), dem Demobilisierungslager für repatriierte FDLR-Kämpfer.
Besondere Aspekte des Themas werden darüberhinaus möglicherweise auch gelegentlich in diesem Blog thematisiert. Watch this space.