vonsaveourseeds 28.04.2009

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Jetzt hat sie sich aber auch mal was für die Freunde der Gentechnik und Forschung getraut: „Nach genauer Prüfung vorliegender Fachinformationen und Gesprächen mit Wissenschaft und Wirtschaft habe ich heute der Freisetzung der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte „Amflora“ zugestimmt.“, verlautbarte Ilse Aigner, heute. Ihre Zustimmung zu dem Freisetzungsversuch war allerdings gar nicht gefragt; denn sie ist längst erteilt.

Seit dem Jahr 2003 finden regelmässig Freisetzungen mit der bisher für den kommerziellen Anbau von der EU nicht zugelassenen Stärke-Kartoffel “Amflora” von BASF statt. Die dafür vorliegende Genehmigung aus heiterem Himmel zu versagen, hätte einer mindestens so grossen Kraftanstrengung bedurft wie das Verbot von Mon810, das die Ministerin kürzlich aussprach.

Pikant ist allerdings, dass der geplante Anbau in dem vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz geführten Standort-Register nicht verzeichnet ist. Dort sind lediglich 6 kleinere Versuche aufgelistet.

Beschrieben wird der eigentliche BASF-Anbau im mecklenburgischen Bütow allerdings in der Datenbank zu Freisetzungsexperimenten in der EU. Dort ist auch nachzulesen, dass das Ziel des Unternehmens nicht etwa die Forschung ist (etwa über die Auswirkungen der Antibiotika-Resistenz-Gene der Amflora), sondern ausschließlich die Vorbereitung des gewerblichen Anbaus:
“Die Freisetzung soll dazu dienen, Pflanzkartoffeln für den Vertragsanbau von Stärkekartoffeln in den Folgejahren zu produzieren. Kartoffeln aus der Freisetzung, die nicht als Pflanzkartoffeln in den Folgejahren eingesetzt werden, sollen ggf. (nach Erhalt einer Genehmigung für das Inverkehrbringen gemäß Teil C der Richtlinie 2001/18/EG) der Stärkeproduktion für die Erzeugung von Kartoffelstärke für industrielle Zwecke zugeführt werden. Die Verwendung als Pflanzkartoffeln zur Stärkekartoffelproduktion kann, ebenso wie die Verwendung der Kartoffeln für die Stärkeproduktion, erst nach dem Erhalt der Genehmigung für das Inverkehrbringen gemäß Teil C der Richtlinie 2001/18/EG erfolgen.

Tja, so ist das mit Signalen in aufgeregten Zeiten.

Dass die Genehmigung aus Brüssel in nächster Zeit erteilt wird, ist nicht abzusehen. BASF hat die EU-Kommission deshalb schon vor einem Jahr verklagt.

Am Mittwoch bereits soll sich übrigens das Verwaltungsgericht Braunschweig zu der Klage von Monsanto gegen das Anbauverbot von Mon810 äussern. Das wird dann tatsächlich spannend.

Und was hat bitteschön das Pilz- und Spargelbild mit der Kartoffel  zu tun? Es ist eben nicht alles das was es zu sein scheint. Auflösung hier

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