Im Newsletter von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin (6. Kalenderwoche) vom 4. Februar 2011 konnte man in der Einleitung lesen:
»… nun ist er da – unser Entwurf für Berlin. Wir haben vor fast einem Jahr begonnen miteinander und mit Expertinnen und Experten die unterschiedlichen Themen, die für diese Stadt relevant sind, zu diskutieren. Viele der Anregungen und Beschlüsse sind bei der Erstellung in diesen Entwurf eingeflossen. Am 5./6. März 2011 werden wir auf der Landesdelegiertenkonferenz unser Wahlprogramm beschließen.
Es ist unser gemeinsames Ziel: Eine Stadt für alle. Wir wollen ein Berlin für alle, eine Stadt, die jede und jeden mitnimmt und in der alle gut leben können. Unser Programm soll unsere Leitlinien, Ideen und die Wege zur Umsetzung beinhalten.«
Klingt ja erstmal ganz gut, doch wenn man die Aussagen zum Thema Drogen liest, kommen einem erste Zweifel, und wenn man dann etwas recherchiert, wie die Passage zur Drogenpolitik entstanden ist, dann kommen eine wuchtige Menge an Zweifel hinzu, ob die zukünftigen Spitzenpolitiker von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin (Renate Künast & Co.) eine Verbesserung der Drogenpolitik überhaupt anstreben. Der Abschnitt »Drogen« im Entwurf des Wahlprogramms der Grünen in Berlin Seite 21, Zeilen 586 ff. lautet:
»Wir wollen den Konsum illegaler Drogen, die Abhängigkeit von Alkohol und den Medikamentenmissbrauch eindämmen. Unsere Drogen- und Suchtpolitik setzt auf Prävention und Hilfe statt auf Kriminalisierung. Wir brauchen einen bedarfsgerechten Ausbau der Drogenberatungsstellen, frühzeitige Aufklärung und die Fortsetzung der bewährten Arbeit in der Prävention.«
Die Experten der Grünen, darunter weit über Deutschland hinaus bekannte Experten wie Joachim Eul (Biologe) und Tibor Harrach (Pharmazeut), treffen sich monatlich im Büro von Christian Ströbele als Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (LAG-Drogenpolitik) von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin. In diesem Gremium wurde ein differenziertes Konzept für eine vernünftige Drogen- respektive Suchtpolitik in Berlin ausgearbeitet und beschlossen. Dieses Konzept wurde der Schreibgruppe des Wahlprogramms übermittelt, doch keine der relevanten Anregungen und Beschlüsse sind im Entwurf des Wahlprogramms wieder zu finden. Im Unterschied zum Text im Entwurf des Wahlprogramms ist dieser Text jedoch gehaltvoll an interessanten Anregungen und überzeugenden Feststellungen:
»Für eine menschengerechte Drogenpolitik in Berlin
Drogenpolitik in Berlin besitzt trotz der Vorgaben durch nationales und internationales Drogenrecht zahlreiche Gestaltungsspielräume, die wir konsequent nutzen wollen. Vorrangiges Ziel für uns ist es der Entstehung von Abhängigkeiten und gesundheitlichen Schäden durch Prävention zu begegnen. Insbesondere Kinder- und Jugendliche sind vor den aggressiven Marketingstrategien der Alkohol- und Tabakindustrie und den nicht zu regulierenden Mechanismen des Schwarzmarkts für illegale Drogen zu schützen. Wir wollen auch verhindern, dass die fehlende bzw. nicht erlernte Fähigkeit einiger Menschen, den Konsum von Rauschmitteln oder den Umgang mit Glücksspielen nicht selbstständig kontrollieren zu können, von Industrie und Handel zur Erzielung von Profiten schamlos ausgenutzt wird. Abhängigen Menschen müssen möglichst frühzeitig Hilfeangebote unterbreitet werden. Es hat sich gezeigt, dass die Erreichbarkeit von Konsumentinnen und Konsumenten von illegalen Drogen für Prävention und Hilfeangebote durch die Kriminalisierung erschwert wird.
Suchtprävention stärken
Suchtprävention soll Menschen dabei unterstützen, sich bewusst für oder gegen den Konsum bestimmter Substanzen entscheiden zu können und diesen ggf. selbst bestimmt zu kontrollieren. Wichtige Voraussetzungen dafür sind das Erlernen von Selbstkontrolle und eines eigenverantwortlichen Risikomanagements.
Wir wollen substanzbezogene Safer Use Angebote zur Verringerung von Gesundheitsgefahren beim Drogenkonsum ausbauen. Wir wollen ein Konzept zur Gesundheitsförderung im Nachtleben nach dem Vorbild anderer europäischen Metropolen gemäß den „Safer Nightlife Kriterien“ auflegen. Um Drogengebraucher vor Schäden durch verunreinigte oder überdosierte Drogen zu schützen, werden wir ein Modellprojekt zur chemischen Analyse von auf dem Schwarzmarkt erworbenen Substanzen umsetzen (Drugchecking). Die wissenschaftliche Evaluation anderer europäischer Drugchecking-Programme hat ergeben, dass Drugchecking zur Verringerung der Konsumhäufigkeit und Hinauszögerung des Erstkonsums führt sowie die Reichweite des Hilfesystems erhöht.
Wir wollen die Alkohol- und Tabakwerbung in Berlin einschränken und Werbestrategien, die auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind, gänzlich unterbinden. Den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Passivrauchen werden wir konsequent umsetzen. Eine bessere Vernetzung der Landesstelle für Suchtprävention mit der bezirklichen Suchtprävention und der Drogenhilfe wollen wir fördern.
Drogenhilfe bedarfsgerecht ausbauen
Wir wollen die Qualität der Substitutions-Behandlung z.B. mit Methadon und die damit verbundene psychosoziale Betreuung durch eine bessere Vernetzung zwischen Ärztinnen und Ärzten und dem Drogenhilfesystem erhöhen. Wir werden die landesspezifischen Voraussetzungen für die Originalstoff-Behandlung mit Diamorphin (Heroin) schaffen. Das Angebot von Drogenkonsumräumen wollen wir bedarfsgerecht ausbauen und dafür mit Gesprächsangeboten um Akzeptanz bei der Wohnbevölkerung werben. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Berliner Rechtsverordnung für Drogenkonsumräumen dahingehend geändert wird, dass auch besonders gefährdete Menschen, die zu Beginn oder im Verlauf ihrer Substitutions-Behandlung einen problematischen Beikonsum entwickeln, Zutritt zu Drogenkonsumräumen erhalten.
Drogenhilfe im Strafvollzug verbessern
Die Gesundheitsversorgung von Strafgefangenen soll mit der in Freiheit lebender Personen gleichgestellt sein. Dies muss insbesondere für die große Zahl von drogenabhängigen Häftlingen im Berliner Strafvollzug gelten. Substitutionsprogramme z.B. mit Methadon sind auszuweiten und Spritzenaustauschprogramme sind auch im Strafvollzug zu ermöglichen. Die Originalstoffbehandlung mit Diamorphin (Heroin) für Häftlinge muss zeitgleich mit der für in Freiheit lebende Heroinabhängige ermöglicht werden.
Drogen und Straßenverkehr
Wer durch den Konsum von psychoaktiven Substanzen, egal ob Alkohol, Medikamente oder einer anderen, möglicherweise dem BtMG unterstellten Substanz beim Führen ein Fahrzeugs eingeschränkt ist und trotzdem aktiv am Straßenverkehr teilnimmt und so sich und andere Personen gefährdet, muss mit Sanktionen wie dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen. Andererseits darf Drogenkonsum ohne eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zum Verlust des Führerscheins führen. Nach dem Vorbild der Blutalkohol-Promillegrenze, setzen wir uns bei allen Drogen für Grenzwerte ein, für die wissenschaftlich abgesichert ist, dass unterhalb dieser Blutkonzentrationen keine Beeinträchtigung beim Führen eines Fahrzeugs besteht.
Drogengebrauch entkriminalisieren, den Cannabismarkt sinnvoll regulieren
Den Besitz von illegal erworbenen Betäubungsmitteln wollen wir straffrei stellen, wenn er ausschließlich dem Eigenverbrauch dient. Wir wollen ein Modellprojekt zur Abgabe von Cannabis an Erwachsene in dafür lizensierten Abgabestellen auflegen. Der Anbau von Hanfpflanzen zum Eigengebrauch soll straffrei gestellt werden. Wir werden uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass für die Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit aller Cannabis-Arzneimittel die betäubungmittelrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden und zwar zur Behandlung von Erkrankungen, bei denen die therapeutische Wirksamkeit von Cannabis wissenschaftlich nachgewiesener wurde.«
Für Renate Künast & Co war dieser Text wohl zu progressiv. Bei genauer Analyse zeigt er jedoch sehr realistische Aspekte wie auch umsetzbare Anregungen auf. Er könnte in einer Stadt wie Berlin sicher mehr Leute überzeugen als die Allerweltsformulierungen im Entwurf des Wahlprogramms. Doch offenbar scheuen die in Berlin aktiven grünen Spitzenpolitiker einen offenen Diskurs über Drogenpolitik. So ist die Drogenpolitik der Grünen in Berlin hart am Abgrund kurz vor dem Sturtz in’s Nichts, zumindest wenn im Wahlprogramm das Thema Drogen- und Suchtpolitik weiter nur als Quantité négligeable (Größe, die nicht berücksichtigt zu werden braucht) erscheint. Wahrlich eine Steilvorlage für andere Parteien wie die Piraten.
Die Landesverbände der Grünen von Baden-Württemberg, Hamburg und Rheinland-Pfalz haben sich im Vergleich zu Berlin weitaus deutlicher positioniert, wie man den verschiedenen Wahlprogrammen entnehmen kann.
Wahlprogramm Baden-Württemberg (S. 170 ff.):
»Für eine aufgeklärte Suchtpolitik
Wenn der verantwortungsvolle Umgang mit Suchtmitteln das Ziel ist, dann ist die Kriminalisierung von KonsumentInnen der falsche Weg. Erst wenn Verbote und Strafen nicht mehr im Vordergrund stehen, gibt es Raum und Geld für effektive Hilfe.
Wir brauchen differenzierte Konzepte zur Förderung von Drogenmündigkeit, Suchtprävention und Drogenhilfe. Diese müssen auf Entkriminalisierung, Aufklärung und Prävention sowie auf sozialer und therapeutischer Unterstützung basieren. Für uns GRÜNE ist klar: Menschen, die ein problematisches Konsummuster aufweisen oder abhängig sind, haben das gleiche Recht, sich freiwillig einer medizinischen und psychologischen Behandlung zu unterziehen wie jeder Mensch mit einer anderen Krankheit auch. Ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen lehnen wir ab. Wir setzen stattdessen auf gezielte Präventionsmaßnahmen, Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, eine Stärkung der Vorbildfunktion von Erwachsenen und ein Verbot der Alkoholwerbung.
Um KonsumentInnen „weicher“ Drogen wie Cannabis von Dealern und dem illegalen Drogenmarkt fernzuhalten, wollen wir GRÜNEN unter Berücksichtigung des Jugendschutzes eine legale Abgabe durch öffentlich-rechtliche Stellen ermöglichen und in wissenschaftlich begleiteten Modellversuchen erproben. Ziel dabei ist es, die suchtpräventiven und schadensminimierenden Effekte sowie die sozialen Auswirkungen einer kontrollierten Cannabisabgabe zu untersuchen. Die Regelung zur „geringen Menge“, bei der ein Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden kann, soll sich an den Standards von Berlin und Nordrhein-Westfalen orientieren. Für uns GRÜNE ist und bleibt klar: Niemand darf berauscht am Straßenverkehr teilnehmen! Für Cannabis und anderen Drogen fordern wir analog zum Alkohol gesetzliche (Blutkonzentrations-)Grenzwerte. Der Konsum von Drogen alleine ist kein Grund für führerscheinrechtliche Folgen.
Außer auf Prävention und Suchthilfe setzen wir verstärkt auf Überlebenshilfen. Substitution ist ein eigenständiges Therapiekonzept und eine wirksame Maßnahme, um Opiatabhängigen Wege aus der Beschaffungskriminalität zu ermöglichen.
Substitutionsangebote – einschließlich der dazugehörigen psychosozialen Betreuung – müssen auch im ländlichen Raum und im Strafvollzug sichergestellt sein. Schwerstabhängigen soll auch in Baden-Württemberg eine wohnortnahe Diamorphinabgabe angeboten werden. Wir fordern die Landesregierung auf, sich an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Drogenkonsumräume retten Leben, deshalb muss die Landesregierung die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um Kommunen deren Einrichtung zu ermöglichen. Zur Prävention von Infektionskrankheiten wie HIV fordern wir Spritzenautomaten, auch und gerade im Strafvollzug.
Sowohl von illegalen Drogen wie auch von legalen, über das Internet zu beziehenden Medikamenten geht durch ihre bislang unkontrollierte Zusammensetzung eine beträchtliche Gefahr aus. Mehrere Länder machen es Deutschland vor, wie auch in diesem sensiblen Bereich präventiver Verbraucherschutz niederschwellig praktiziert werden kann. In Anlehnung an solche Modelle fordern wir, auch in Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den Apotheken, den Suchtschwerpunktpraxen und den Verbraucherschutzstellen erschwingliche und vor allem vertrauliche Möglichkeiten zur Analyse dieser Substanzen anzubieten. Dies fördert Gefahrenbewusstsein und -abwehrbereitschaft und nicht den Konsum selbst, wie manchmal angenommen wird.«
Wahlprogramm Hamburg (Drogen und Sucht):
»Drogen und Sucht: Helfen statt kriminalisieren
Legaler und illegaler Drogenkonsum sind gesellschaftliche Realität. Abhängigkeit kann dabei mit Repression nicht wirksam bekämpft werden, daher stellen wir Prävention und Hilfen für Betroffene ins Zentrum unserer Politik. Neue Ansätze gegen die Drogenkriminalität wollen wir unvoreingenommen prüfen, etwa partielle Legalisierung oder staatlich kontrollierte Drogenabgabe. Die kontrollierte Abgabe von Diamorphin an Heroinabhängige in Hamburg wollen wir fortführen. Zudem unterstützen wir das Pilotprojekt „Drugchecking“ für Hamburg, das Konsumenten vor gepanschten Drogen schützt. Wir wollen das Suchthilfesystem kontinuierlich evaluieren und weiterentwickeln, besonders bei Verhaltenssüchten wie etwa der Spielsucht. Es wird angestrebt, für das Glücksspiel eine nachhaltige und Rechtssicherheit bietende Lösung zu schaffen, die das staatliche Glücksspielmonopol im Zentrum hat. Für eine wirksame Prävention ist es unerlässlich, Spielhallen und Spielautomaten stärker zu regulieren. Hier wollen wir landesrechtliche Möglichkeiten für eine sinnvolle Regulierung ausschöpfen und eine Bundesratsinitiative starten.«
Wahlprogramm Rheinland Pfalz (S. 48 f.):
»Für eine neue, aufgeklärte Drogenpolitik
Wir GRÜNE setzen uns für ein grundlegendes Umdenken in der Drogenpolitik ein. Wir setzen hierbei auf den Dreiklang aus Prävention, Entkriminalisierung und Hilfe.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Genuss- und Rauschmitteln setzt eine ganzheitliche und objektive Aufklärung über deren Wirkung und Risiken voraus. Wie gefährlich eine Droge ist, muss anhand ihrer Schädlichkeit gemessen werden. Jährlich sterben durch den Konsum von Alkohol und Nikotin ein Vielfaches mehr an Menschen als am Konsum von illegalen Drogen. Gerade junge Menschen greifen oft ohne das nötige Wissen über die Risiken zu diesen legalen Drogen. Deshalb werden wir die Aufklärung im Schul- und Jugendbereich über alle Drogenrisiken, auch von Tabak und Alkohol, vorantreiben. Wir fordern eine weitere Einschränkung der Werbung für Suchtmittel.
Rheinland-Pfalz ist bei der Verfolgung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf Drogen wie Cannabis eines der restriktivsten Länder. So hat Rheinland-Pfalz 2007 die Obergrenze für Haschisch oder Marihuana zum Eigenverbrauch gesenkt. Wir setzen uns jedoch ein für die Entkriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten und deshalb für die geregelte Legalisierung von Cannabis unter Beachtung des Jugendschutzes. Als ersten Schritt wollen wir die Eigenkonsumgrenze im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben ebenso korrigieren wie die Verfolgung von Cannabisbesitz im Straßenverkehr. Wer nicht berauscht am Straßenverkehr teilnimmt, behält den Führerschein. Wer Cannabis nur zum Eigenverbrauch besitzt, soll nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Differenzierte Hilfen für Abhängige entwickeln
Wir brauchen zukünftig ein komplexes und differenziertes Konzept zum Umgang mit Abhängigkeit, das Aufklärung und Prävention sowie Hilfeangebote mit sozialer und therapeutischer Unterstützung an die erste Stelle setzt. Bei der Drogen- und Abhängigkeitshilfe sollen wirksame Unterstützungssysteme im Vordergrund stehen, wie niedrigschwellige Hilfen, Beratung, Therapie und psychosoziale Begleitung. Positive Erfahrungen aus Modellprojekten zeigen, dass die kontrollierte Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige unter ärztlicher Aufsicht die Gefahr von Überdosierung und Krankheitsübertragung verringert und zu einem Rückgang der Heroin-Toten führt. Die ärztlich verordnete Abgabe von Originalstoffen unter psychosozialer Begleitung verhindert zudem Beschaffungskriminalität und Beschaffungsprostitution und kann Perspektiven für gesellschaftliche Teilhabe eröffnen. Wir setzen uns daher weiterhin für die Schaffung entsprechender rechtlicher Grundlagen und den Aufbau von Spritzentauschprogrammen und von Konsumräumen ein. Zur sozialen und beruflichen Integration von Abhängigen bedarf es eines differenzierten Angebots an Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten. Wir GRÜNE treten dafür an, dass diese Angebote in Rheinland-Pfalz ausgebaut und abgesichert werden.«