Was passiert hinter der vorgehaltenen Hand? (c) dpa Man kann CSU-Innenminister Joachim Herrmann vieles vorwerfen, aber nicht Inkonsistenz. Gewissermaßen von Tag 1 des Verbots der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht forderte er die erneute gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. In den kommenden Monaten kam es praktisch zu keinem politischen Ereignis, dass Herrn Herrmann nicht dazu bewogen hätte, die Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Laut dem bayerischen Innenminister kann man damit Morde verhindern, Terroristen identifizieren und verschollene Bergsteiger retten. Das erinnert etwas an den Zehnjährigen, der sich zu seinem Geburtstag einen Tampon wünscht. „Warum?“, fragt sein Kumpel. „Was is das denn?“
„Ich weiß auch nicht“, sagt der Zehnjährige. „Aber damit soll man reiten, schwimmen und Auto fahren können.“
Aber die Tatsache, dass der geknackte Trojaner offensichtlich in der Verantwortung von Herrn Herrmann eingesetzt wurde, wirft ein besonderes Licht auf die unablässige Forderung des Innenministers. Das erinnert schon an den gewohnheitsmäßigen Ladendieb, der sich dafür einsetzt, doch bitte den Eigentumsbegriff nicht ganz so engstirnig zu betrachten.
Es ist wohl davon auszugehen, dass man sich in Bayern lieber noch ein Kerbholz besorgt, als mit lieb gewordenen Gewohnheiten zu brechen. Wälder hat es ja genug.