von 19.07.2013

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Von Bernd Kramer

 

hamburgIn der Oberstufe arbeitet jeder Gymnasiast auf diese eine Zahl hin: Die Durchschnittsnote, die auf dem Abiturzeugnis steht. Nach dieser Zahl fragen Freunde und Verwandte, diese Zahl entscheidet auch über die Zulassung zum Studium. Doch jedes Bundesland berechnet diese Zahl anders. Zwei Schüler, die die gleichen Fächer wählen und in allen Klausuren die gleichen Noten bekommen, können am Ende trotzdem eine unterschiedliche Durchschnittsnote auf dem Zeugnis stehen haben. In der heutigen Ausgabe zeigen wir anhand von Beispielfällen, wie stark die Länder auseinanderklaffen. Ein Schüler, der gut in Deutsch, Mathe und Geschichte ist, aber in Biologie häufiger eine 4 minus bekommt, erhält in Hamburg trotzdem noch ein Zeugnis mit einer 1,9, er bekommt in Thüringen aber nur eine 2,3. Und in Sachsen-Anhalt wird er wegen zu vielen schlechten Noten gar nicht erst zur Abiturprüfung zugelassen – er muss die Schulbank länger drücken oder die Schule ohne Abitur verlassen. Die Berechnung für jedes Bundesland gibt es in dieser PDF-Datei zum Download.

 

thueringenDer Politik scheint die ganze Sache unangenehm zu sein. Es hat sich jedenfalls als ungewöhnlich schwierig erwiesen, herauszufinden, wie die Noten für die Berechnung des Durchschnitts in den einzelnen Bundesländern gewichtet werden. Das Bundesbildungsministerium und das Büro der Kultusministerkonferenz sind nicht zuständig. Ich fragte daher alle 16 Bundesländer einzeln an, legte ihnen die Halbjahresnoten eines fiktiven Schülers vor und wollte wissen: Würde dieser Schüler zum Abitur zugelassen? Und wie wäre sein Notendurchschnitt?

 

sachsen-anhaltFünf der sechzehn Länder haben auch geantwortet, teils nach mehreren Rückfragen und nach Anpassungen des Beispiels. Es waren: NRW, Thüringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein. Chapeau!

 

Die anderen haben den Vergleich abgewehrt. Hessen zum Beispiel hat trotz mehrmaliger Nachfrage zum Schluss gar nicht mehr reagiert. Andere antworteten ausweichend. Der Sprecher des Saarländischen Kultusministeriums schrieb etwa:

 

Die KMK-Vereinbarung „zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“, die immer wieder aktualisiert wird, dient der „Sicherung der Vergleichbarkeit der Abiturergebnisse unter den Ländern und einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der Arbeit in der gymnasialen Oberstufe“. Diese Vereinbarung setzt damit den strukturellen Rahmen für die gymnasiale Oberstufe und lässt gleichzeitig den Ländern in diesem Rahmen noch Gestaltungsspielräume.

 

Die Sprecherin des Ministeriums in Rheinland-Pfalz schrieb:

 

Die KMK-Vereinbarung „zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“, die immer wieder aktualisiert wird, dient der „Sicherung der Vergleichbarkeit der Abiturergebnisse unter den Ländern und einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der Arbeit in der gymnasialen Oberstufe“. Diese Vereinbarung setzt damit den strukturellen Rahmen für die gymnasiale Oberstufe und lässt gleichzeitig den Ländern in diesem Rahmen noch Gestaltungsspielräume.

 

Auch wenn sie es fürs Abitur nicht hinbekommen – beim Geschwafel gibt es offenbar durchaus funktionierende Absprachen zwischen den Ländern.

 

Andere Bundesländer führen relativ seltsame Argumente an, warum sie nicht weiterhelfen können. Zum Beispiel Brandenburg:

 

Ich habe Sie nochmals in unsere Fachebene zur Prüfung vorgelegt. Es bleibt bei der grundsätzlichen Einschätzung, dass eine pauschale Antwort auf Ihr Beispiel zum einen nicht möglich ist – zum anderen der Aufwand für eine Antwort einen enormen Aufwand bedeuten würde, weil die Zulassungsberechnungen nicht im Ministerium, sondern von den Oberstufenkoordinatoren mit einer speziellen Software erstellt wird. Deswegen können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen.

 

Schon interessant: Die Berechnungssoftware für die Abiturnote haben die Schulen. Aber ausgerechnet im Ministerium gibt es sie nicht?

 

Besonders hartnäckig hat sich Sachsen-Anhalt dem Vergleich verweigert. Warum? Vielleicht weil der dortige Ressortchef Stephan Dorgerloh (SPD) derzeit auch der Kultusminister-Konferenz vorsteht und deswegen besonders im Fokus ist? Weil Sachsen-Anhalt ein besonders rigides Abitur hat? Eigentlich liegt der Fall in Sachsen-Anhalt ziemlich klar: Der Beispielschüler – ein Einser-Kandidat in Hamburg – würde hier gar nicht zum Abitur zugelassen. Er hat schlicht zu viele defizitäre Kurse. Man müsste gar nicht groß weiter die Details prüfen.

 

Dennoch verweist das Ministerium zunächst auf diverse fehlende Angaben, ohne die eine Berechnung nicht möglich sei. Die schicken wir ihm. Darauf antwortet der Pressesprecher:

 

Das Grundproblem besteht darin, dass der konstruierte Fall, den Sie hier zugrunde legen, über das Land Sachsen-Anhalt hinaus nicht vergleichbar ist. Das wurde mir auf Rückfrage heute noch einmal bestätigt. Deshalb werden wir hier keine Angaben liefern. Es würde ein völlig schiefes und auch falsches Bild entstehen, wenn das Ergebnis in einem Artikel über die Abtituranforderungen in Deutschland verwendet wird, wie Sie das angekündigt haben.

 

Mit dem Argument, eine Anfrage sei unsinnig und nicht-sachgerecht, kann man natürlich so ziemlich jede Auskunft verweigern. Deswegen verweise ich auf das Landespressegesetz, das Behörden zur Auskunft verpflichtet, und bitte das Ministerium um eine juristische Stellungnahme, warum es keine Auskunft geben will. Die Antwort:

 

Leider haben Sie weder die Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs dargetan noch sind sie sonst ersichtlich. Gegenstand eines Auskunftsanspruches ist eine auf Anfrage zu erteilende Mitteilung über tatsächliche Umstände oder rechtliche Verhältnisse.

 

Kennzeichnend für ein Auskunftsbegehren ist die Benennung eines konkreten Sachkomplexes, hinsichtlich dessen bestimmte Informationen gewünscht werden. Sie bilden vorliegend einen fiktiven Fall und bitten um eine Bewertung dieses Falls. Zum einen sind Fiktionen von Tatsachen zu unterscheiden. Zum anderen sind Aussagen über ein künftiges Verhalten in einem (nochmals: fiktiven) Sachverhalt, namentlich Angaben dazu, wie die Leistungen eines erfundenen Schülers bewertet werden würden, keine Aussagen über Tatsachen. Denn Tatsachen gehören immer der Vergangenheit oder Gegenwart an, niemals der Zukunft.

 

Das mag ein Jurist so sehen. Warum das Ministerium lieber den Hausjuristen ein Rechtsgutachten anfertigen lässt, um eine einfache und klar aus der Oberstufen-Verordnung des Landes abzuleitende Antwort zu geben, ist natürlich eine andere Frage.

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https://blogs.taz.de/hausblog/abiturnoten-koordination-klappt-nur-beim-geschwafel-gegenueber-journalisten/

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kommentare

  • Damit werden nicht nur die Zweifel an der Sinnhaftigkeit von NC bei der Studienzulassung bestätigt, ebenso wird doch mal wieder deutlich, dass Bildung nicht in die Zuständigkeit von Ländern fallen darf. Hier müssen einheitliche bundesweite Regelungen eingeführt werden. Nicht nur, dass Schüler mit unterschiedlichen Voraussetzungen in ihr weiteres Leben starten, ein Schulwechsel zwischen Bundesländern, z.B. aufgrund beruflicher Veränderung der Eltern, ist nahezu ausgeschlossen.

  • Wenn ein Schüler, der in Hamburg lebt,dort eine Abiturnote von 1,9 erhalten würde, also bundesweit studierfähig wäre, vor der Abiturprüfung nach Sachsen Anhalt ziehen würde, dort aber gar keine Abiturzulassung mehr erhält, stellt sich für mich die juristische Frage, sind die länderspezifischen Abitureglungen überhaupt mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung noch im Einklag!
    Eine einzige Klage eines betroffenen Schülers würde genügen und die KMK wäre in der jetzigen Form Geschichte!

  • Lieber Herr Kramer, das ist ein toller, informativer und transparenter Artikel entgegen der üblichen mainstream-Äußerungen und der wiederholten politischen Anläufe der Quadratur des Kreises: alles „noch vergleichbarer zu machen“ Im Zusammenhang mit dem Zentralabitur in NRW wurde von der fb-Gruppe „Protest gegen Mathe Abiturklausur ’13“ eine Fülle von Material gesammelt, das aufzeigt,wie das Matheabi an der Basis abgelaufen ist, wie strukturell unvergleichbar schon innerhalb eines Bundeslandes die Abiturprüfungen laufen und wie die Politik und das Ministerium versuchen die Ungerechtigkeiten zu kaschieren! Wenn Sie interessiert sind, freue ich mich über Kontaktaufnahme und Antwort! Herzliche Grüße aus Bonn

  • Die Berechnungen für das Saarland sind nicht 100% korrekt! Im Saarland gibt es das verplichtende gewertete Seminarfach, bei dem aber alle 4 Noten gestrichen werden können, Informtatik als Seminarfach umzuinterpretieren ist dabei eine Weise entscheidung, da sie eine Vergleichbarkeit etwas ermöglicht, entspricht aber nicht dem Anforderungsprofil. Es wurde ebensowenig auf die Lehrpläne eingegangen, die sich in den Bundesländern stark unterscheiden. Das ist natürlich in diesem Rahmen unmöglich, es ist trotzdem ein sehr lesenswerter Artikel. Danke für die Arbeit!

  • Ein großartiger Beitrag, herzlichen Dank!

    Licht in’s Dunkel bringen, für Transparenz sorgen … das ist auch mein Bestreben. Um Auskunft von den Behörden verlangen zu können, müsste ich mir also einen Journalisten in’s Boot holen, habe ich das richtig verstanden? Wenn dem so ist … und wenn das hier jemand liest, der Journalist ist und zum Thema Schulverweigerung mit mir recherchieren mag … ich freu mich auf Mitstreiter! :-) Ich bin schon recht weit gekommen durch unseren eigenen Fall, aber … da geht noch bedeutend mehr ;-)

    Fröhliche Grüße aus Düsseldorf,
    Ulrike

  • Wenn ich mich richtig erinnere und mir kein Denkfehler unterlaufen ist, wäre man mit den genannten Noten in Nds. ebenfalls nicht zum Abitur zugelassen. Denn dort galt (zumindest 2008), dass in den Grundkursen insgesamt nur vier Unterkurse bestehen durften und in den Schwerpunktkursen insegsamt nur zwei Unterkurse in allen vier Halbjahren (12./13. Jhg.).

  • Ähm, einfach mal Recherche versuchen? Anhand der Unterlagen, die den Schülern zur Verfügung gestellt werden müssen, selbst ausrechnen? Das muss man doch nicht Ministerien rechnen lassen, Kontakte zu Sek.-II-Schülern und ggf. Schulkoordinatoren als Informanten würden völlig reichen, falls sich die Berechnungsgrundlagen der betreffenden Bundesländer nicht ohnehin jeder runterladen kann.

    • Anhand der Unterlagen hat ein pensionierter Gymnasiallehrer die Durchschnittsnoten für alle Bundesländer für uns berechnet. Die Berechnungen sind teilweise recht kompliziert, manchmal sind die Regeln auch nicht völlig eindeutig zu interpretieren. Um beide Seiten zu hören und um sicher zu gehen, dass nichts übersehen wurde, haben wir auch die offiziellen Stellen um die Berechnung gebeten. Nur fünf der 16 Bundesländer waren dazu bereit. In allen dieser fünf Fälle haben die Ministerien die Durchschnittsnote bestätigt. In dem oben verlinkten PDF-Dokument haben wir die Berechnungen für alle 16 Länder aufgeführt. Dabei ist bei jedem Land vermerkt, ob das Ministerium die Berechnung bestätigt hat oder nicht.

  • Das ganze Bildungssystem in Deutschland ist total pervers und krank.
    Umschulungen in Berufe die es nicht gibt. Medien und Werbevorlagenhersteller z.B den Beruf muss man auch in einigen Formularen in denen nach dem Beruf gefragt wird erstmal eintragen können. 2 Jahre nach der Erfindung , gabs den nicht mehr. Menschen wurden verascht und bekamen anschl. keine Arbeit.
    Versuchen sie mal OTA zu lernen Operations Technische Assistentin. In einigen Bundesländern nicht anerkannt. In anderen bekommt man Ausbildungsvergütung wie Krankenschwester in anderen muss man die Schule sogar selber zahlen.Und wovon noch leben ohne reiche Eltern weisst auch keiner.
    Wirklich dummer Beruf Kosmetikerin in Österreich z.B normale Lehre mit 15 Jahren 3 Jahre, davon 1 Jahr medizinische Fußpflege gerade für Migranten und Problem Mädchen die z.B gesundheitlich keine schwere Arbeit leisten können nach der Hauptschule. Handwerkslammer Abschluss.

    In Deutschland neuerdings Lehre , gibts aber keine Ausbildungsbetriebe also Staatliche Schule selber zahlen um die 10.000 euro im 2 Lehrjahr zahlt man für das Praktikum. Wer das Geld nicht hat 1 Jährige mit zu wenig Praxis. Alles übrigens vom Jobcenter verboten auch wenn die Oma das finanziert. einige LERNEN HEIMLICH UND SCHWARZ lassen sich so lange krankschreiben. Dann geht man nach Österreich arbeiten und erfährt das man viel Geld bezahlt hat aber nichts gelernt hat , keine med. Fußpflege z.B. übrigens Zukunftsberuf- Senioren e.tc.
    Ach und die Arbeitgeber verlangen natürlich obwohl nicht pflicht Staatlich anerkannte Schulen bilden aber niemanden aus. Wozu die anderen wenn nicht gebraucht überhaupt existieren keine Ahnung. dann geht die Schule Pleite. Man braucht im Ausland einen Nachweis für Weiterbildung wieviele Stunden die Ausbildung gedauert hat. 50 Schul und verwandte Behörden angerufen , niemand ist zuständig.
    Und dann arbeitet man als Deutsche mit scheiss Ausbildung für die Hälfte und muss die Klappe halten schon bei solchen dämlichen Berufen in Deutschland ist man dann Hartz 4, mit weiterbildungsverbot nur dämliche 1 Eurojobs sind erlaubt. Krankes dummes Land.

  • Mich würde interessieren, was die Bayern dazu gesagt hätten. Angeblich ist das Abitur hier auch besonders schwer. Grundsätzlich wäre es vermutlich einfacher gewesen, für die Ergebnisse bei den Schulen direkt anzufragen und schließlich die Kultusministerien um Rechenschaft zu bitten. Wobei man sich bei Sachsen-Anhalt so oder so die Zähne ausgebissen hätte… So blöde und wirre Sätze zu schreiben ist ja schon eine Kunst für sich.

  • In vielen Bundesländern sind allerdings die Leistungskurse inzwischen abgeschafft und durch vierstündige Fächer mit erhöhten Anforderungen (Abkürzung in Niedersachsen: eN4) ersetzt worden. Dafür werden jetzt drei statt zwei Fächer gewählt, die auf erhöhtem Niveau unterrichtet werden.

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