vonMathias Broeckers 10.12.2009

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Es war einer der meistgeklickten Artikel seit Bestehen von taz.de – die Nachricht, dass der als Abmahnanwalt bundesweit berüchtige Günther Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betrugs der taz zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Im Frühjahr 2006 hatte Gravenreuth die taz abgemahnt, weil er eine e-Mail für eine Bestellung des taz-Newsletters erhalten hatte. Das sich daran anschließende Gerichtsverfahren um das mittlerweile auch bei Behörden und Gerichten angewandte „double-opt-in“-Verfahren verlor er. Obwohl die taz zuvor die geforderten Abmahnkosten an Gravenreuth bezahlt hatte, versuchte dieser einen Pfändungsbeschluß durchzusetzen und die Webdomaine taz.de zu pfänden. Vor Gericht hatte er behauptet, aufgrund des Chaos in seinem Büro die Zahlung und ein Fax der taz übersehen zu haben – bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei wegen einer Veruntreuung von Mandantengeldern wurde die Belege jedoch abgeheftet gefunden. Daraufhin zeigte taz-Anwalt Jony Eisenberg Gravenreuth wegen Betrugs an, das Landgericht Berlin verurteilte ihn  im September 2008 unter Einbeziehung vorheriger Verurteilungen zu 14 Monaten ohne Bewährung. Die Revision, die Gravenreuth beantragt hatte, wurde im Februar 2009 verworfen. Zur Verwunderung vieler betrieb Gravenreuth seine Anwaltspraxis in München aber auch nach der Verurteilung weiter, seine Zulassung als Anwalt ist ihm bisher nicht entzogen worden. Dies dürfte allerdings nun alsbald der Fall sein, denn nach Recherchen von „Telepolis“ muß der betrügerische Anwalt im kommenden Februar seine Haft antreten.

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