Update, 22.08.24
Die Thüringer AfD versuchte der taz und weitere Medien den Zutritt zu ihrer Wahlparty in Erfurt zu verweigern. Dadurch wären es der taz, dem Spiegel, der Welt und der Bild nicht möglich gewesen, Bericht davon zu erstatten. Andere Medien sollten Akkreditierungen erhalten. Die Betroffenen hatten gemeinsam einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die AfD Thüringen gestellt.
Nun gab das Landgericht Erfurt am Donnerstag bekannt, dass die taz und weitere Medien zur Wahlveranstaltung der Thüringer AfD am 01.09. zugelassen werden müssen.
Die AfD hatte ursprünglich argumentiert, die „Kapazitäten des Veranstaltungslokals“ seien begrenzt. 50 andere Medienvertreter*innen seien bereits akkreditiert. Wenn mehr Journalist*innen zugelassen werden müssen, hätte die Veranstaltung eventuell abgesagt werden müssen.
Das Landgericht Erfurt hat anerkannt, dass die Berichterstattung von Wahlparty der Parteien von hohem öffentlichen Interesse ist. Auf den dortigen Bühnen werden programmatische Ziele vorgestellt, Statements gegeben und Zwischentöne bemerkbar. Die AfD hat die Möglichkeit, innerhalb der nächsten sechs Monate Widerspruch einzulegen.
Kritischer Journalismus wird von der AfD seit langem regelmäßig behindert. Mit unserem gemeinsamen Antrag wollen wir die Rechtslage für künftige Fälle klären lassen und gegen diese Form der Einschränkung der Pressefreiheit vorgehen.
Viele Ostdeutsche haben leider nun mal einen fast schon psychotischen Komplex, indem sie aus purem Trotz gegen die “Wessis” die Rattenfänger von AfD, BSW und Putin mehr oder weniger offen unterstützen und so Gefahr laufen, eine neue deutsche Diktatur zu schaffen. Damit dies nicht geschieht, muss JETZT gegenüber unseren ostdeutschen MitbürgerInnen Tacheles geredet werden, damit “eben nicht die unseligen Demokratie-Feinde wie AfD, BSW und Putin” in Ostdeutschland die Oberhand gewinnen.
Ich betone deswegen: Ostdeutschland, besinne dich und wähle im September keinesfalls eine neue deutsche Diktatur !