Das Landgericht Berlin hat die Klage der Haasenburg gegen die taz wegen verschiedener Äußerungen in dem Artikel „Horror am Waldrand“ vom 15. Juni 2013 abgewiesen. Mit diesem Artikel hat die taz seinerzeit die strafrechtlichen Ermitltungen, die Untersuchungen der Haasenburg-Heime durch eine unabhängige Kommission, die anschließende Belegungsverbote der Brandenburgischen Landesregierung und das Betriebsverbot gegen die Haasenburg Heim ausgelöst. Die Haasenburg ist gegen verschiedene angeblich falsche Darstellungen in diesem Artikel vorgegangen und hat umfangreiche Unterlassungsansprüche angemeldet, weil sie durch diese Äußerungen ihr Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt sah. Die taz hat argumentiert, sie habe sorgfältig recherchiert, Urkunden aus der Haasenburg selbst zitiert, Kinder, die in der Haasenburg untergebracht waren, gehört und ehemalige Mitarbeiter, und sie habe stets versucht, die Haasenburg dazu ebenfalls zu hören. Ihr, der taz sein kein journalistischer Sorgfaltspflichtverstoß vorzuwerfen, die Veröffentlichung sei insgesamt gerechtfertigt gewesen. Das Gericht hat in der mündlichen Erörterung der Sache am 6. März 2014 zu erkennen gegeben, daß es schon an einer Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Haasenburg fehlen könnte: Schließlich habe die Landesregierung ein Betriebsverbot ausgesprochen, und das VG Cottbus dieses Betriebsverbot wegen Kindeswohlgefährdung bestätigt.
Siehe auch: Kaija Kutter ist Lokaljournalistin des Jahres