vonMartin Kaul 11.04.2018

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Der frühere taz­-Redakteur Sebastian Heiser wird inzwischen per Haftbefehl gesucht. Weil er die Geldstrafe in Höhe von 6.400 Euro nicht bezahlte, sei ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen worden, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, auf taz­-Anfrage.

Heiser war im Februar 2015 in der Redaktion dabei erwischt worden, wie er einen Keylogger von einem Rechner abzog, mit dem er im Zeitraum von über einem Jahr KollegInnen ausspioniert hatte. Anfang 2017 wurde er deshalb zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Weil er nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen war, verhängte das Gericht einen Strafbefehl, gegen den er keinen Einspruch erhob. Der 39-­Jährige ist seitdem rechtskräftig verurteilt und vorbestraft. Sollte er verhaftet werden, muss er 160 Tage ins Gefängnis.

Er könnte das aber immer noch abwenden, wenn er die ausstehende Summe bezahlt. Nach seinem Auffliegen hatte Heiser sich nach Südostasien abgesetzt. Dort ließ er sich nach taz­-Recherchen einen neuen Reisepass ausstellen, der über die maximal siebeneinhalbjährige Verjährungsfrist hinaus gültig ist.

Heisers Anwalt Carsten Hoenig wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Heiser selbst ist für die taz und Personen aus seinem persönlichen Umfeld seit Jahren nicht zu erreichen. Lange nutzte er einen anonymen Twitter­ Account, mit dem er regelmäßig vor allem Medienberichte kritisch kommentierte. Seit mehr als einem Jahr ist dort keine Aktivität mehr zu verzeichnen.

Sebastian Erb, taz am Wochenende  |  Martin Kaul, taz-Reporter

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