vonMartin Kaul 15.08.2011

taz Hausblog

Wie tickt die taz? Das Blog aus der und über die taz mit Einblicken, Kontroversen und aktuellen Entwicklungen.

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Persönlichkeitsrechte sind ein hohes Gut. Das betont die taz in ihrer Berichterstattung konsequent – zuletzt etwa im Zusammenhang mit der Handydatenaffäre von Dresden. Geht es um die Verwendung sensibler Informationen, müssen Journalisten abwägen, ob und inwiefern ein öffentliches Interesse Eingriffe in diese Rechte rechtfertigt. Ein Burschenschaftler will der taz nun verbieten lassen, aus Mails zu zitieren, die er geschrieben hat. Am Mittwoch wird dies vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt. Der Fall ist relevant, weil es um die Frage geht: Wo hört Pressefreiheit auf, wo fängt Persönlichkeitsschutz an?

Im Juli berichtete die taz, dass rechte und erzkonservative Burschenschaften per Mail einen Putsch in der „Deutschen Burschenschaft“ (DB) planten. Hintergrund war ein teils völkisch und rassistisch geprägter Streit darüber, ob ein Mann nicht-deutscher Herkunft Mitglied der DB sein könne. Die DB ist mit 120 Mitgliedsburschenschaften, rund 1.300 Aktiven und 10.000 sogenannten „Alten Herren“ der größte deutsche Dachverband von Burschenschaften. Ein mächtiger „Alter Herr“, der in der DB die Strategiekommission leitet, will diese Berichterstattung unterbinden.

Im konkreten Fall hatte die taz aus einer Mailkommunikation unter erzkonserativen Mitgliedern zitiert, in der der jetzige Kläger sein Bestreben dokumentierte, mit einer „klaren Strategie“ und einer „monatsgenauen Roadmap“ die Macht im Verband zu „übernehmen“. Die „Liberalinskis“ im Verband sollten davon nicht erfahren, schrieb er darin. Die Echtheit der Mails bestreitet der Kläger nicht.

Der Mann, der der „Karlsruher Burschenschaft Tuiskonia“ angehört und in der taz nur anonymisiert genannt wurde, will, dass aus seinen Mails nicht zitiert werden darf, weil das seine Persönlichkeitsrechte verletze. Er argumentiert: In den Mails sei betont worden, dass die Gedanken nicht für Außenstehende bestimmt seien. Die taz sagt: Gerade der exklusive Verschwörungsgehalt, mit dem bewusst eine Übernahme des Verbands durch rechte Gruppen geplant werden sollte, unterstreicht die Relevanz. In der vordemokratischen, Jahrhunderte alten Burschenschaftskultur, die in vielen Studentenstädten zum Alltag gehört, wird bis heute häufig völkisches Denken gepflegt. Viele Burschenschaftler bekleiden relevante gesellschaftliche Positionen.

Die Frage, wie weit Medien aus Emails zitieren dürfen, hat auch in der Vergangenheit Gerichte beschäftigt: Das Landgericht Hamburg hatte im Jahre 2008 dem Spiegel erlaubt, aus Emails des NPD-Vorsitzenden Udo Voigt zu zitieren. In Berlin ist dagegen kürzlich der Bild-Zeitung untersagt worden, aus Emails von einem geklauten Laptop des früheren brandenburgischen Innenministers Rainer Speer zu zitiere. Die Mails betrafen dessen Privatsphäre. Im Fall des Burschenschaftlers hat dieser die Mails, die ausschließlich den DB betreffen, allerdings an eine Vielzahl von Empfängern versendet. Die taz verteidigt daher ihr Recht, aus solchen Vorgängen die die Sozialsphäre betreffen, zitieren zu dürfen.

Der Kläger kam bei uns anonymisiert, aber direkt zu Wort, obwohl er es nicht wollte. Wir meinen: Das muss – in jedem Einzelfall gut begründet – möglich bleiben, wenn Medien auch künftig bedenkliche Entwicklungen beleuchten sollen, die im Verborgenen spielen.

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https://blogs.taz.de/hausblog/warum_wir_auch_weiterhin_zitieren_duerfen_muessen/

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kommentare

  • Sowohl der Dachverband als auch die einzelnen Burschenschaften sind gesellschaftlich, weil steuerlich, unterstützt. Wer steuerlich gefördert wird, muss sich erweiterten Transparenzrichtlinien unterwerfen.

  • Das Problem ist nicht neu, und wird innerhalb der DB auch erkannt.

    Es gibt durchaus noch Hoffnung, dass die DB das intern regeln kann, und etliche Verbindungen, die auch zusammen daran arbeiten — nur sind einige der „toleranteren“ Burschenschaften mittlerweile ausgetreten und haben die „Neue deutsche Burschenschaft“ gegründet.

  • Ich unterstütze die taz in der Sache völlig, aber eine Formulierung missfällt mir doch: das Verbindungsgedöns ist ganz gewiss kein Alltag in den Studentenstädten! Im Gegensatz, Burschenschaftler werden von den meisten Studenten ablehnend bis kritisch beäugt und sehen sich ihrerseits auch als Mitglied einer Minderheit (die sie als Elite deuten).

  • @lichtgestalt: im Gegensatz zu plagiierten Doktorarbeiten hat Wikipedia mittlerweile bei vielen Artikeln schon saubere Quellenangaben. Go figure.

    @Roland Richter: so die offizielle Geschichtsschreibung der Burschenschaften. Ausgeblendet wird dabei der strukturelle Antisemitismus, der quasi von Anfang an vorherrschte (und Burschenschafter) haben dann noch dazu oftmals die Chuzpe, Theodor Herzl als Burschenschafter aufzuführen), das Führen von „Todeslisten“ von politischen Gegnern und die Sympathien vieler Burschenschafter während des 3. Reiches zu eben diesem Regime.

  • @Roland Richter
    Das ist zwar im Großen und Ganzen korrekt. Trotzdem gibt es leider etliche Burschenschaften, die reaktionäres und völkisches Gedankengut verbreiten. Manche sind auch ganz offen rechtsnational ausgerichtet.

    Schadet auch nicht, die Wikipediaseite zu konsultieren, damit man weiß, was eine Burschenschaft überhaupt ist.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Burschenschaft

  • Burschenschaften sind nicht „vordemokratisch“. Richtig ist, daß es sie knapp 200 Jahre schon gibt. Sie sind immer basisdemokratisch verfasst gewesen. Ihre politischen Forderungen und Werte gingen über die Paulskirche in das Grundgesetz ein. Nicht ohne Grund führt unser Land heute die Farben der Burschenschaft – nicht umgekehrt. Auch hat es seinen Grund, daß sie von allen möglichen Despoten von Metternich über Hitler bis hin zum SED-Regime verboten wurden.

  • Ich sehe das ungefähr genauso, sprich man muss das von Fall zu Fall entscheiden und es muss dann gut begründet sein. Ein guter Grund ist hierbei dann immer, dass der Inhalt der Mail auf einen Gesetzesverstoß hindeutet, sodass es für die Öffentlichkeit erfahrenswert ist. (Hier speziell bei diesem Fall, weiß ich nicht wie die Rechtslage bei Burschenschaften ist ;) ). Notwendige Bedingung sollte außerdem sein, dass man nicht durch gesetzeswidrige Handlungen an die Mail gekommen ist, wie z.B. durch den Klau eines Laptops.

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