vonhausblog 18.03.2025

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Wie tickt die taz? Das Blog aus der und über die taz mit Einblicken, Kontroversen und aktuellen Entwicklungen.

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Die taz-Berichterstattung löst bisweilen Ärger aus, das soll sie auch. Manchmal ist es auch juristischer Ärger. Und dann kommt es vor, dass die Gegenseite Mittel einsetzt, die – jenseits des presserechtlich Üblichen – erkennbar bloß der Einschüchterung dienen, uns also mundtot machen sollen.

Solche Einschüchterungsklagen nennen sich SLAPP-Klagen: Strategic Lawsuits Against Public Participation, strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung. Betroffen sind neben JournalistInnen natürlich auch zivilgesellschaftliche AkteurInnen, NGOs und Initiativen, die etwas aufgedeckt haben.

Bündnis gegen SLAPP-Klagen

Gegen solche rechtsmissbräuchliche Klagen hat sich nun ein Bündnis zusammengeschlossen, das von den KoalitionärInnen in spe Union und SPD fordert, Schutz vor SLAPP-Klagen gesetzlich festzuschreiben.

Auf EU-Ebene wurden dazu schon Standards gesetzt, die in Deutschland umgesetzt werden müssten – etwa sollen Gerichte die Fälle daraufhin prüfen, ob sie auf SLAPP-Klagen zurückzuführen sind. Die taz ist bei dem Bündnis dabei – so wie auch die Deutsche Journalisten Union in verdi, Reporter ohne Grenzen oder Rettet den Regenwald e.V.

Es geht um den Schutz der Pressefreiheit ebenso wie den Schutz der Zivilgesellschaft, finden wir. Und marschieren zum Beispiel diesen Donnerstag in Berlin zum Landgericht am Tegeler Weg, um uns gegen gewisse Geschäftsleute zu wehren, die wir für SLAPP-Kläger halten.

Die Chefredaktion der taz


Der Aufruf im Wortlaut:

Mehr Schutz vor SLAPPs im Koalitionsvertrag

Gib SLAPPs keine Chance! Mit diesem Appell wendet sich ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen an die zukünftige Bundesregierung. Die Abkürzung SLAPP steht für „strategic lawsuits against public participation“, also für rechtsmissbräuchliche juristische Verfahren, mit denen Journalist*innen und Aktivist*innen mundtot gemacht werden.

Die Betreiberin einer Unterkunft für Geflüchtete versucht zu verhindern, dass die Presse über Missstände in dieser Unterkunft schreibt. Eine Umweltinitiative, die in ihrem Blog über ein umstrittenes Bauvorhaben berichtet, wird mit Unterlassungsforderungen und einer Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung unter Druck gesetzt. Ein gewerkschaftlich Aktiver wird mit Unterlassungsforderungen konfrontiert, nachdem er grobe Missstände in einem Klinikum thematisiert hatte. Drei aktuelle Beispiele, die zeigen: SLAPPs sind auch in Deutschland ein Problem.

„Ein wirksamer Schutz vor Einschüchterungsklagen muss jetzt im Koalitionsvertrag vereinbart werden“, sagt Ilja Braun vom No-SLAPP-Bündnis, dem auch die taz angehört. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, startet das Bündnis am 18. März eine bundesweite No-SLAPP-Kampagne. Im Zentrum steht ein von den Organisationen gemeinsam produzierter Film, der erklärt, warum SLAPPs für eine offene, demokratische Gesellschaft brandgefährlich sind.

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SLAPP-Betroffene erzählen vor der Kamera, warum sie geslappt wurden und welche Folgen das für sie hatte. Expert*innen aus dem juristischen Beirat des No-SLAPP-Bündnisses zeigen den gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf.

Unsere wichtigsten Forderungen:

Gerichte sollten verpflichtet werden, ihnen unterbreitete Fälle proaktiv anhand der zu schaffenden SLAPP-Definition zu überprüfen und ggf. frühzeitig zu beenden (early dismissal). Bei der Umsetzung der Anti-SLAPP-EU-Richtlinie in deutsches Recht sollte ein weiter Anwendungsbereich Rechtsmissbrauch umfassend, nicht nur in grenzüberschreitenden Fällen, verhindern.

Gerichte sollten angehalten werden, bei SLAPP-Verfahren durch die Kostenverteilung den einschüchternden Effekt auf die beklagte Seite abzumildern und von der klagenden Partei eine Sicherheitsleistung zu fordern. Verteidigungskosten von SLAPP-Betroffenen müssen ersetzt werden, auch wenn sie über die Sätze im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hinausgehen. Im Zivilprozessrecht sollte die Möglichkeit einer Missbrauchsgebühr für SLAPP-Klagen geschaffen werden. SLAPP-Kläger sollten zur Veröffentlichung der gegen sie ergangenen Entscheidung verpflichtet sein. Bei haltlosen Anzeigen wegen Verleumdung müssen Gerichte dazu angehalten werden, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Betroffenen eine Entschädigung zuzusprechen.

Staatlicherseits muss für eine umfassende Aufklärung über alle Erscheinungsformen von SLAPPs gesorgt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände, die über entsprechende Expertise verfügen, müssen die Möglichkeit bekommen, Betroffene in SLAPP-Verfahren zu unterstützen, etwa indem sie gegenüber dem Gericht Stellungnahmen abgeben. Für SLAPP-Betroffene muss es eine umfassende psychosoziale und juristische Beratung geben. Ein kontinuierliches Monitoring von SLAPP-Fällen (inklusive Falldokumentation) muss gewährleistet werden.

Für die taz ist klar: Der nächste Koalitionsvertrag muss ein Bekenntnis zu einem wirksamen Schutz vor Einschüchterungsklagen in Deutschland enthalten“, sagt taz-Chefredakteurin Ulrike Winkelmann. „Auch Medien werden in Deutschland zur Zielscheibe von SLAPPs – das gefährdet die Pressefreiheit. Der gesetzgeberische Schutz muss in Deutschland dringend an das europäische Niveau angepasst werden, im Einklang mit den Empfehlungen des Europarats und den Vorgaben der Anti-Slapp-Richtlinie der Europäischen Union.

Für Fragen zum Thema SLAPPs und unseren Forderungen an den Gesetzgeber steht Ihnen Ilja Braun vom No-SLAPP-Bündnis zur Verfügung.


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