vonannette hauschild 24.11.2010

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Ilhan D wurde vom OLG Stuttgart verurteilt, weil er im Auftrag der DHKP-C Fahrzeuge besorgt hatte, die über Verstecke für Waffen verfügten, und auch Feuerwaffen beschafft hatte. Er muß seine Reststrafe aber nicht absitzen, sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann ist in der Untersuchungshaft psychisch erkrankt und nimmt starke Medikamente. Sein Bruder Mehmet, der im Zuschauerraum saß, erklärte, dass Ilhan bei ihm wohne, dass man ihn nicht alleine rauslassen könne, dass er unter Angstzuständen leide. Auch habe die Polizei ständig sein Haus beobachtet.
Ilhan D war schon im Verfahren gegen Nurhan E, Ahmet I und Cengiz O. als Zeuge geladen, und hatte dort nur schwerfällige, ausweichende Antworten gegeben. (Siehe den Beitrag „im Zweifel wird der Zeuge zum Angeklagten“). Richter Breidling hatte ihm damals mit Beugehaft gedroht.
Nun war er wieder Zeuge, diesmal im Prozess gegen Faruk E., den Mann, den er 11 Jahre lang in der Illegalität in Deutschland betreut hatte. Auch der Gutachter Dr Seiffert war wieder anwesend. Diesmal zitterte Ilhan D. nicht so stark wie beim letzten Mal. So saß er also wieder im Zeugenstuhl mit seinem Rechtsbeistand Dündar Kelloglu aus Hannover, und es geschah fast das Gleiche wie beim letzten Mal. Richter Berthold Klein sinnierte laut über „Beugemittel“, Kelloglu sprang immer wieder seinem Mandanten bei und meinte, diesem stehe eín umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu.

Forts. folgt

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https://blogs.taz.de/ilhan_d_bleibt_auch_bei_faruks_prozess_vage/

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