Es waren doch nicht allein die Marienkäfer. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) führt (wenn auch wider Willen und auf Anordnung des Ministeriums) eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Studien zu den möglichen Gefahren, die von dem Gentechnikmais „Mon 810“ für die Umwelt entstehen, auf und komt zu dem Schluss: „Es besteht ein berechtigter Grund zu der Annahme, dass durch den weiteren Anbau von MON810 schädliche Auswirkungen der oben geschilderten Art eintreten werden. Schäden an einzelnen Komponenten des ökologischen Gleichgewichts können gravierende und irreversible Langzeitfolgen haben.“
Auch Schmetterlinge, Boden- und Wasserorganismen könnten betroffen sein, heisst es in dem Bescheid. Diese neuen und zusätzlichen Informationen, die Auswirkungen auf die Risikobewertung haben bzw. diese Neubewertung der vorliegenden Informationen auf Grundlage neuer oder zusätzlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse, geben berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Anbau von MON810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt. Daher wird durch diese Anordnung auch nur der Teil der Inverkehrbringensgenehmigung vom 3. August 1998 ruhend gestellt, der den Anbau einschließlich der Aussaat in die Umwelt betrifft.“
Denn Schäden an einzelnen Komponenten des ökologischen Gleichgewichts können gravierende und irreversible Langzeitfolgen haben. Umweltschäden betreffen im Gegensatz zu den Folgen dieser Anordnung die Allgemeinheit und nicht eine begrenzte Personengruppe. Daher genießt auch der Schutz der Umwelt gerade im Gentechnikrecht eine herausragende Stellung„.
Für eine Anhörung sei keine Zeit mehr gewesen: Die Aussaat ist wegen der sehr warmen Witterung in der ersten Hälfte des Monats April in Kürze möglich. Die Aussaat von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON810 steht daher unmittelbar bevor. Eine Anhörung hätte aber dazu geführt, dass das Ruhen der Genehmigung nicht mehr vor dem Anbau hätte erklärt werden können und damit eine Gefährdung der Umwelt eingetreten wäre. Eine sofortige Entscheidung war daher im öffentlichen Interesse notwendig.
Das BVL geht davon aus, „dass im Ergebnis für das Jahr 2009 ein Anbau von Mais der Sorte MON810 auf einer Fläche von ca. 2700 ha zu erwarten gewesen wäre. (…) Die durch das Ruhen der Genehmigungverursachten Nachteile sind daher sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Anzahl der Betroffenen als gering einzustufen.“