Das Neue Deutschland druckt häufiger Artikel gegen Bezahlung als bisher bekannt. Die Zeitung räumte in einem Artikel ein, bei der von der taz aufgedeckten Praxis handele es sich keinesfalls um eine Ausnahme. Bei Sonderbeilagen, die mit Kofinanzierung von Kooperationspartnern erscheinen, würden „in der Regel Vereinbarungen über Veröffentlichungsplätze und eine Beteiligung bei den Druckkosten getroffen“, schreibt das Neue Deutschland. Die bezahlten Artikel sind nicht als „Anzeige“ gekennzeichnet, wie es das Landespressegesetz Berlin vorschreibt. Die käuflichen Seiten werden in der Zeitung als „ND Extra – Beilage der Tageszeitung Neues Deutschland“ bezeichnet und sind durch ihr Layout nicht von den unkäuflichen Seiten unterscheidbar. „ND Extra“ erscheint unregelmäßig, im Schnitt mehr als einmal pro Monat.
Die taz hatte – vor dem Abdruck der Rechercheergebnisse – bei Jürgen Reents, dem Chefredakteur des Neuen Deutschland angefragt, welcher Einfluss bei „ND Extra“ möglich ist. Reents hatte behauptet: „Auch da kann man bei uns nicht Texte kaufen.“ Davon ist jetzt keine Rede mehr. Stattdessen erklärt der Artikel im Neuen Deutschland, die Sonderbeilagen würden von Kooperationspartnern mitfinanziert. Dabei handele es sich „um nicht-kommerzielle Vereine und Organisationen, etwa in Bereichen der Friedensbewegung, der Globalisierungskritik oder von Wohlfahrts- und humanitären Verbänden“. Verlagsgeschäftsführer Olaf Koppe wird mit dem Satz zitiert: „Ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, das die redaktionelle Unabhängigkeit der Zeitung gefährden könnte, ergibt sich daraus nicht.“
Die Volkssolidarität fordere deshalb höhere Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose und eine Rente nach Mindesteinkommen für Niedrigverdiener sowie einen gemeinwohlorientierten zweiten Arbeitsmarkt als »Brücke in die Rente«. Zugleich warnt der Verband vor einer weiteren Abwertung des realen Rentenniveaus durch die drohende Kopfpauschale und andere Zusatzbelastungen im Gesundheitsbereich.
Gegen die Bewertung des Vorgangs als Schleichwerbung wehrt Gräser sich: Das „dürfte das etwas an der Sache vorbeigehen“, da es sich „bei dem Volkssolidarität Bundesverband e.V. wie auch bei den anderen Teilorganisationen der Volkssolidarität nicht um ein gewerbliches, sondern um ein rein gemeinnütziges Angebot handelt“. Die Pressegesetze der Bundesländer machen allerdings keine Unterscheidung zwischen gemeinnütziger und kommerzieller Schleichwerbung, sondern schreiben vor, dass jede bezahlte Veröffentlichung als Anzeige erkennbar sein muss. Auch das Neue Deutschland macht diese Trennung nicht: Bei der verdeckten taz-Recherche hatte der Verlag sich bereit erklärt, auch Texte von Autoherstellern und Altenheim-Ketten in einem „ND Extra“ gegen Geld abzudrucken.