vonBlogwart 23.11.2009

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Am 7.11. hatten wir hier berichtet, dass „Bild“ einen Text von „Lettre International“ – das berüchtigte Interview mit Thilo Sarrazin – unerlaubt veröffentlicht und Neu-Blogger Kai Diekmann in seinem Blog dann fälschlich behauptet hatte, eine Erlaubnis eingeholt zu haben:  Klauen und Lügen. Um den Abdruck der Gegendarstellung in Kai Diekmanns Blog vermeiden hatte der Springer-Verlag Lettre daraufhin einen Vergleich angeboten – gegen Zahlung von 30.000 EU sollte „Lettre“ auf diese Gegendarstellungen und weitere Schadensersatzforderungen verzichten.

Nachdem wir auf taz.de über dieses Angebot berichtet hatten, zog Springer den Vergleich zurück und die Springer-Anwälte forderten von der taz nun unter anderem eine Gegendarstellung. Wir haben unserem Artikel eine Berichtigung hinzugefügt.

Lettre hat den Springer-Verlag  indessen aufgefordert, bis zum 24.11.2009 Schadensersatz und Nutzungsentschädigung zu zahlen, die die vergleichsweise angebotene Summe übersteigt und angekündigt, Klage zu erheben, wenn die Zahlung nicht fristgemäß erfolgt.

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https://blogs.taz.de/klauen_und_luegen_ii/

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