Kokablätter, die seit 1961 auf der Liste der verbotenen Betäubungsmittel der Uno stehen, werden von vielen Bolivianern gekaut, um Höhenkrankheit oder Hunger einzudämmen. Zudem werden Kokabkätter seit alters her für kultische und medizinische Zwecke genutzt. Boliviens Präsident Evo Morales versucht seit 2006, die Pflanze zu legalisieren, da das Kauen von Kokablättern eine indigene Tradition ist. Im Sommer 2009 stellte Bolivien einen offiziellen Antrag, die Single Convention zu ändern. Die 18-monatige Peroide, um auf Boliviens Antrag für Änderungen einzugehen, endete am 31. Januar 2011. Deutschland hat wenige Tage vor Ablauf dieser Frist nach den USA, Schweden und Großbritannien Einspruch gegen den Antrag Boliviens bei den Vereiten Nationen eingereicht, obwohl das »Kriminalisieren des Kokablatt-Kauens als ein rassistischer Akt« zu werten ist.
Der Mitarbeiter der europäischen Koalition für eine gerechte und effektive Drogenpolitik [European Coalition for Just and Effective Drug Policies (ENCOD)], Martin Steldinger, wollte wissen, weshalb Deutschland die UN Erklärung zu den Rechten indigener Menschen von 2007 in dieser Angelegenheit nicht prioritär behandelt. Sein Anschreiben an die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans und die Antwort aus ihrem Büro sind hier wiedergegeben.
Anfrage an die Drogenbeauftragte
Von: Martin Steldinger
Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2011 03:57
An: Drogenbeauftragte BMG
Betreff: Kokablatt-Kauen in der Single Convention
Werte Frau Dyckmans, werte Büromitarbeiter der Drogenbeauftragten,
2009 verlangte der Präsident von Bolivien, Evo Morales, von den Vereinten Nationen, dass sie die 1961er UN Single Convention ändern. Die vorgeschlagene Änderung sollte die Diskriminierung und das wissenchaftlich unhaltbare Verbot des Cocablatt-Kauens aufheben, während das globale Kontrollsystem für Cocakultivierung und Kokain erhalten bliebe. Die 18-monatige Peroide um auf Boliviens Antrag für Änderungen einzugehen, endet am 31. Januar 2011.
Den Zusammenfassungen von Diskussionen der »Horizontalen Gruppe Drogen« zufolge haben die USA eine Gruppe »Freunde der Konvention« vorbereitet, um der Abschaffung des Cocablatt-Kauverbotes entgegenzuwirken.
Die Ergebnisse des UN 1950 Kommission zur Nachfrage des Kokablattes Berichts haben die Rechtfertigungen für das Verbot des Kokablattkauens in der Single Convention gerechtfertigt. Analysten haben den Bericht als willkürlich, unpräzise, rassistisch und kulturell unsensibel kritisiert. 50 Jahre später haben die Vereinten Nationen löblicherweise den viel stärkeren Schutz der indigenen Rechte vereinbart.
Die UN Erklärung zu den Rechten indigener Menschen von 2007 sagt, dass »indigene Menschen dass Recht haben, ihr kulturelles Erbe, ihr traditionelles Wissen und traditionellen kulturellen Ausdruck aufrecht zu erhalten, zu kontrollieren, zu beschützen und zu entwickeln. […]
Der Änderungsvorschlag der Bolivianer/innen Entstand aus der Anerkennung des Kokablattes als Teil von Boliviens kulturellen Erbe in der Verfassung des Landes von 2009. In der Madrider Vereinbarung der Europäischen Union – Lateinamerika und der Karibik, am 18. Mai 2010, erkannten die europäischen Länder das kulturuelle Erbe der indigenen Bevölkerung an.«
Meines Wissens nach hat Deutschland damit das Recht der indigenen Bevölkerung, ihr kulturelles Erbe zu schützen und zu bewahren, anerkannt. Nun heisst es, dass unter anderem Deutschland erwäge, Einspruch bei den Vereinten Nationen einzulegen.
Meine Frage ist dazu, in so einer Zeit, in der Drogenverbote das Erstarken und das Bereichern von kriminellen Kartellen zu so einem Maß ausgedehnt hat, dass sie Teile von Staaten wie Mexiko oder Guatemala versuchen zu besetzen, versucht die USA mit beträchtlichem Aufwand, das legitime und demokratische Recht der Bolivianischen Regierung, eine harmlose indigene Praktik zu beschützen und zu erhalten, auszuhebeln – wird Deutschland Einspruch bei den Vereinten Nationen einlegen, und damit den ignoranten Versuch der USA unterstützen, den bolivianischen Indigenen Vorschriften zu machen?
mfg, Martin Steldinger
Antwort aus dem Büro der Drogenbeauftragten
Betreff: WG: Kokablatt-Kauen in der Single Convention
Datum: Thu, 24 Feb 2011 09:27:08 +0100
Von: [NN]-AS2 BMG
Sehr geehrter Herr Steldinger,
vielen Dank für Ihr Schreiben an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.
Die UN Single Convention von 1961 sah hinsichtlich der Erlaubnis des Kokablatt-Kauens für Bolivien nur eine Übergangsfrist vor, die 2009 ausgelaufen ist. Daher hat Bolivien mit Verweis auf die Erklärung der UN zu den Rechten indigener Menschen beantragt, das Kauen von Coca-Blättern aus der Strafbarkeit der Convention herauszunehmen. Dies ist jedoch nach Auffassung der Bundesregierung und vieler Unterzeichnerstaaten dazu geeignet, die bindende Wirkung der in den Vereinten Nationen über Jahrzehnte entwickelten rechtlichen Instrumente zur Bekämpfung der Drogenproblematik zu beschädigen.
Im Zuge der für diesen Entschluß maßgeblichen Ressortabstimmung wurden auch entwicklungs-, gesundheits- und drogenpolitische Aspekte diskutiert. Die Bedeutung des Kokablattkauens für die indigene Bevölkerungsmehrheit in Bezug auf traditionelle, kulturelle und indigene Rechte und Praktiken wird nicht verkannt. Dem Anliegen wird grundsätzlich Verständnis entgegengebracht. Daher wurde der von einigen Staaten und der Bundesregierung eingelegte Widerspruch mit einem umfassenden Gesprächs- und Kooperationsangebot an die bolivianische Regierung verknüpft. Ziel ist es dabei, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, die illegale Drogenökonomie wirksam zurückzudrängen und gleichzeitig dabei bolivianische Belange zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sollen auch andere Partner z.B. innerhalb der EU (EU-LAC-Dialog) aufgefordert werden, diesen Dialog mitzutragen. Hierfür wurde seitens einiger EU-Partner bereits Interesse und Unterstützung bekundet. Zudem wird die Bundesregierung die mögliche Einberufung einer Staatenkonferenz zur umfassenden Diskussion des bolivianischen Anliegens wohlwollend prüfen.
Andere Partner mit gleichgelagerten Interessen im Bereich der Drogenbekämpfung, darunter auch viele europäische Partner, haben ebenfalls Widerspruch eingelegt. Die Bundesregierung unterstreicht ihre Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit Bolivien in der entwicklungsorientierten Drogenpolitik und der Drogenbekämpfung fortzusetzen und gegebenenfalls zu intensivieren. Dies schließt die bilaterale und multilaterale Projektkooperation ein (Antwort des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer, auf eine entsprechende schriftliche Frage des Abgeordneten Klaus Barthel vom Januar 2011).
Gegen den Antrag von Bolivien haben von den EU-Staaten Deutschland, Dänemark, Frankreich, Estland, Großbritannien, Italien, Lettland, Slowakei, Malta und Schweden Widerspruch eingelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
N.N.
Fazit
Die Antwort bedeutet, dass die Bundesregierung fast 18 Monate verstreichen ließ, um den Antrag von Bolivien zu bearbeiten. Erst im Windschatten der USA traute sie sich dann, einen Einspruch zu übermitteln. Nach 18 Monaten des Schweigens und Hinausschiebens einer Stellungnahme heißt es dann sinngemäß lapidar »wir wollen ja reden« …