vonericbonse 06.07.2018

Lost in EUrope

Eric Bonse, EU-Korrespondent der taz in Brüssel, schreibt hier all das über Europa und seine Krise(n), was die EU gerne verdrängen würde | Bild: dpa

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Das Europaparlament spricht deutsch – Konservative, Sozialdemokraten, Grüne und Linke haben deutsche Fraktionschefs. Nun soll auch noch das Wahlrecht deutsch werden – pünktlich zur Europawahl 2019 wird die Auswahl beschnitten.

Das Europaparlament billigte eine von der Bundesregierung forcierte Änderung des Wahlgesetzes. Demnach muss in größeren EU-Ländern eine Mindesthürde zwischen zwei und fünf Prozent der Stimmen eingeführt werden.

Schon bei einer Zwei-Prozent-Hürde hätten es 2014 sieben deutsche Parteien nicht ins Europaparlament geschafft. Unter anderem wäre DIE PARTEI nicht eingezogen, auch die Piraten hätten es nicht geschafft.

Die neue Regel soll spätestens 2024 in Kraft treten. Damit hält sich Deutschland eine Hintertür offen, um die kleinen Parteien schon 2019 auszuschließen. Die kündigten prompt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

„Alle Befürchtungen, dass eine Europawahl ohne Sperrklausel das EU-Parlament zersplittern könnte, haben sich in Luft aufgelöst”, kommentiert Ulrike Müller, Europaabgeordnete der “Freien Wähler”.

Weder sei das prognostizierte Chaos eingetreten noch sei die Funktionsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigt. Diese Einschätzung teile ich. Es geht einzig und allein darum, die Vormacht der GroKo zu sichern.

Dieselbe GroKo hatte schon verhindert, dass europaweite Listen eingeführt werden, wie sie Frankreichs Macron fordert. Wenn es um die deutsche Vormacht geht, sind sich unsere Volksvertreter für nichts zu schade…

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kommentare

  • Die Beschränkung ist schade! Es wird den Charakter des EP nachhaltig verändern, wenn nicht mehr eine so große Bandbreite an Strömungen vorhanden sein wird. An der tatsächlichen Politik wird sich wohl wenig ändern, auch nicht an den Diskussionen, oder welche positiven Beiträge sind etwa von DER PARTEI ausgegangen?

    In Deutschland ist die Hürde für ein Parlament wie dem EP, das keine Regierung direkt wählt, bereits klar als verfassungswidrig festgestellt. Spannend bleibt also die immer noch ungeklärte Frage, was eigentlich passiert, wenn die deutsche Regierung etwas nach Europarecht tun muss, was ihr die Verfassung verbietet. Es ist schlimm, dass diese Frage nicht geklärt ist und auch nie vom Bundestag angegangen wurde.

    Klar, dass sich die großen Fraktionen eine Sicherung ihrer Macht von den Hürden erhoffen.
    Was aber genau hat das mit einer deutschen Vormachtstellung zu tun?
    Das behält der Autor des Artikels für sich.
    Im EP sitzen immer genau 99 deutsche Abgeordnete, egal ob sie zum Teil aus Kleinstparteien stammen oder nicht. Das sind im Verhältnis zur Bevölkerung übrigens deutlich zu wenige. Deutschland ist also im EP chronisch unterrepräsentiert. Auch das gehört zum Demokratiedefizit der EU.

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