Hurra, der Rechtsstaats-Mechanismus kommt! Sogar das Europaparlament feiert den vom deutschen EU-Vorsitz ausgehandelten Kompromiss als Erfolg. Dabei macht er den “RoL”-Plan (“Rule of Law”) zur Mogelpackung.
Man müsse die illiberalen Potentaten da packen, wo es am meisten weh tut – beim Portemonnaie: So warben die Protagonisten jahrelang für den Mechanismus, der Zahlungen aus dem EU-Budget an das RoL bindet.
Doch mit dem nun vorliegenden Kompromiß wird das nicht gelingen. Demnach wird die Kürzung oder Streichung von EU-Geldern nicht wirksam, solange bei einer Klage gegen diese noch kein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorliegt.
Solche Verfahren dauern in der Regel ein bis anderthalb Jahre. Vorher passiert gar nichts.
Zudem soll die EU-Kommission keine derartige Entscheidung fällen, bevor sie nicht Leitlinien zur Umsetzung verabschiedet hat. Dies dürfte noch mehrere Monate dauern.
Im Ergebnis wird der Mechanismus also nicht – wie geplant – am 1.1.2021 wirksam werden, sondern erst Monate, wenn nicht Jahre später. Und selbst dann gibt es noch einige Fußangeln:
Juristisch: Schon jetzt streiten Juristen darüber, welchen rechtlichen Wert die geplante Erklärung des EU-Gipfels hat. Einige halten sie für völlig unverbindlich, andere für rechtswidrig.
Einen guten Überblick gibt der Jurist A. Alemanno (siehe Tweet unten). Natürlich gibt es dazu – wie in jedem ordentlichen Rechtsstreit – auch diverse Gegenmeinungen.
Bemerkenswert ist, dass selbst die ehemalige deutsche Justizministerin K. Barley noch Zweifel hat – und vorschlägt, dass das Europaparlament selbst vor den Europäischen Gerichtshof zieht, um diese ausräumen zu lassen…
Hungary/Poland lift their veto on EU budget, after being reassured that new #RuleOfLaw mechanism won’t be applied to them until a judgment of ECJ will define ‘methodology’ to be applied.
This is not only unprecedented, but also LEGALLY questionable THREAD #EUCO 1/ pic.twitter.com/DqN7iuhIxB
— Alberto Alemanno (@alemannoEU) December 9, 2020
Finanziell: Der neue Mechanismus bezieht sich nicht auf vergangene Rechtsstaats-Verstöße, sondern nur auf künftige. Doch selbst dann soll die einfache Feststellung eines Verstoßes nicht ausreichen, wie es in dem Entwurf heißt:
„The mere finding that a breach of rule of law hat taken place does not suffice to trigger the mechanism“.
Zählen sollen nur solche Verstöße, die direkte Auswirkungen auf das Budget haben. Bei einer Einschränkung der Pressefreiheit wie in Ungarn wäre dies wohl kaum der Fall.
Und selbst wenn es zu Kürzungen kommen sollte, so würden sie den gesamten Staat treffen, nicht die politische Klasse. Städte und Regionen in Ungarn würden bestraft, nicht aber Verantwortliche wie der ungarische Regierungschef Orban.
Politisch: Von dem Kompromiss geht die fatale politische Botschaft aus, dass alles nicht so ernst gemeint war und auch gar nicht eilig ist. Der Deal wurde hinter verschlossenen Türen ausgehandelt – mit den Rechtsstaats-Sündern, nicht gegen sie.
Anwenden soll ihn eine EU-Kommission, die seit Jahren bewiesen hat, dass sie nicht rechtzeitig und wirksam gegen Rechtsstaats-Verstöße vorgeht.
Unter von der Leyen ist es sogar noch schlimmer geworden – sie hat bisher noch gar nicht durchgegriffen!
Insgesamt erinnert das Ganze an den Stabilitätspakt für den Euro. Auch da gab es ein jahrelanges Gezerre um Defizit-Kriterien, die sich hinterher als unrealistisch und nicht anwendbar erwiesen.
Und Deutschland gehörte zu den Ersten, die den Pakt brachen…
Wer sagt denn eigentlich, dass der Rechtsstaat nur in Ungarn und Polen mit Füssen getreten wird?
Siehe auch “Die Rechtsstaats-Debatte, die keiner führt”. Lesenswert auch ein Beitrag auf “Visegrad insight”: “The danger of a budget compromise“