Monsanto’s Mon810 bleibt verboten, teilte das Verwaltungsgericht Braunschweig heute mit. Dem Eilantrag von Monsanto sei nicht stattgegegeben worden; denn es „bestehe eine Gefahrenlage, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlange“. Die Behörde habe „die Risiken ausreichend ermittelt und willkürfrei bewertet“.
Für das Verbot „müssten keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, aus denen zweifelsfrei Gefahren für die Umwelt herzuleiten sind. Es genüge, wenn sich aus neuen oder zusätzlichen Informationen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden können.“
Solche neue Erkenntnisse lägen vor. Zudem müsse eine weitere Verbreitung der Gentechnikpollen als bisher angenommen unterstellt werden, heißt es in der Presseerklärung des Gerichts.
Der Beschluss bezieht sich zunächst nur auf den Eilantrag von Monsanto, das Verbot sofort ausser Kraft zu setzen. Wann die Hauptverhandlung angesetzt wird, in der das Gericht dann in die Tiefe der Problematik einsteigen will, sei noch nicht abzusehen. Monsanto prüft eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht, kann aber damit das Wetter kaum aufhalten, das die Bauern zur Aussaat drängt.
Damit ist der Anbau von Mon810 für dieses Jahr in Deutschland jedenfalls endgültig gestoppt. Frau Aigner, ihre Behörde und die Marienkäfer können aufatmen. Wir gratulieren.