vonsaveourseeds 28.05.2009

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Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat heute das Verbot des Gentechnik-Mais Mon810 nicht aufgehoben und damit das Begehren von Monsanto, das Verbot im Eilverfahren wieder aufzuheben endgültig abgewiesen. Zur Begründung meinten die Richter, dass auch die Aussichten des Unternehmens, im Hauptverfahren zu gewinnen, gering seien. Das Hauptverfahren wird vermutlich zur diesjährigen Maisernte im Herbst beginnen. Für dieses Jahr ist nun also endgültig Ruhe an der Mon810-Front.

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