vondorothea hahn 06.03.2011

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Der Gefreite Bradley Manning muss seit Mittwoch vergangener Woche nackt in seiner Zelle im Militärgefängnis von Quantico, Virginia, schlafen. Morgens muss er nackt stramm stehen.

Erst danach wird ihm seine Unterwäsche wieder ausgehängt.

David Coombs, Anwalt des 23jährigen, spricht von einer “erniedrigenden Behandlung” und einer “klaren Strafmassnahme”. In seinem Blog-Eintrag vom 5. März schreibt der Anwalt, die Strafmassnahme sei unbefristet.

Ein Sprecher der Marine-Basis von Quantico rechtfertigt den Slip-Entzug “aus der Situation heraus”. Weitere Details  will Sprecher Brian Villiard nicht nennen. Begründung: “das würde die Privatsphäre des Betroffenen verletzen”.

Manning wird verdächtigt, sowohl Militärgeheimnisse zu – darunter das aus einem Apache-Hubschrauber aufgenommene Video “Collateral Murder“, in dem US-Soldaten aus der Luft Menschen auf einer Strasse in Bagdad erschiessen – als auch Hunderttausende von diplomatischen Depeschen an die Organisation “Wikileaks” weiter gegeben zu haben. Im Mai vergangenen Jahres wurde er im Irak verhaftet. Seit Juli sitzt er in Quantico.

Manning muss 23 Stunden am Tag in seiner Zelle verbringen und darf während seines “Ausgangs” eine Stunde lang in einem anderen Raum unter Aufsicht auf und ab gehen.

Vergangenen Mittwoch wurde ein Antrag von Manning auf eine Erleichterung seines Haftregimes abgelehnt. Mit dem Hinweis, das diene seinem eigenen Schutz. Manning entgegnete, wenn er sich wirklich etwas antun wollte, könnte er dazu auch das Gummiband seiner Unterhose oder seine Badelatschen benutzen.

Als Antwort auf diesen Sarkasmus des Gefreiten Manning verhängte Aufseherin Denise Barnes (Chief Warrant Officer) den Slip-Entzug.

Der Mann, der für das grösste Leck von geheimen Daten in der US-Geschichte verantwortlich gemacht wird, soll sich nackt auf sein Verfahren vor einem Militärgericht vorbereiten. Dort drohen ihm Anklagen wegen Diebstahls und illegaler Weitergabe von Informationen und Computerprogrammen, sowie  wegen “Kollaboration mit dem Feind“. Auf Letzteres steht im Höchstfall die Todesstrafe.

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