vonannette hauschild 21.07.2010

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Helmut Lorscheid berichtet aus Düsseldorf:

In Düsseldorf war am Dienstag (20.7.2010) nochmal jener Verfassungsschutz-Beamte aus  Bayern zu Gast, der bereits am 22.6. über die Erkundungsreise des Aufklärungstrupps der südlichen Freistaatler ins ferne Ruhrgebiet erzählte, aber nicht wirklich viel Konkretes zur Aufklärung beitragen konnte. Richter Breidling kündigte an, die weiterhin eher beschränkte Aussagegenehmigung des Bayerischen Beamten „sehr genau anschauen zu wollen“. In welcher Sprache der Angeklagte I. als „Führungskadro“ bezeichnet wurde, durfte der Bayer auch weiterhin nicht sagen, weil dies von der Aussagegenehmigung des Bayerischen Landesamtes für Verfasungsschutz nicht gedeckt ist. Auch die richterliche Frage, wer alles in die Ausweispapiere eines „Metin“ Einblick nehmen konnte, blieb mangels Aussageerlaubnis unbeantwortet. Bei Metin soll es sich um den Angeklagten Ahmet I handeln. Doch gibt die Verteidigung zu bedenken, dass dieser in den – für den Prozess so zentralen Unterlagen aus den Niederlanden – mit einem anderen Aliasnamen geführt wird, nämlich als Erem oder Eren  (phon.). Ob nun Erem/Eren  Metin ist, und Metin der Angeklagte I. – wer weiß…
 

Immerhin war dieses Mal zu erfahren, dass es von der Veranstaltung in Rotterdam keine Fotos gibt. (siehe Blogeintrag vom 22.6.2010 http://blogs.taz.de/terrorismusblog/2010/06/22/zeugen_vom_lesen-sagen/

Den weiteren Verhandlungstag verbrachte das Gericht mit der Verlesung des 300 Seiten langen Urteils aus Stuttgart-Stammheim gegen Ilhan D., der in Düsseldorf als Zeuge aussagen muß. Nicht nur den Dienstag sondern auch den folgenden Mittwoch, den vor der Sommerpause letzten Verhandlungstag will Richter Breidling damit zubringen. Eine Alternative zu dem zeitraubenden und ermüdenden Vorlesen wäre die Einführung des Urteils zum „Selber lesen“ durch die Prozessbeteiligten gewesen. Dieser Beschluss hätte vielleicht fünf Minuten beansprucht. Aber Richter Breidling mag es härter und länger. So hat er in einem früheren Al Qaida Verfahren schon mal – dem Vernehmen nach – 40 Tage lang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungen vorlesen lassen, bei denen drei Angeklagte Lebensversicherungen abgeschlossen hatten, um Versicherungsbetrug zugunsten der Al Qaida zu begehen.

http://www.pnn.de/dritte-seite/271486/

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https://blogs.taz.de/nichts_neues_vom_bayern-vs/

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