vonBen Gerten 10.02.2010

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Der ein oder andere hat es sicher schon registriert: In der Schweiz herrscht ein anderes Rechtsverständnis als in anderen Teilen Europas. Wer seinen Verpflichtungen als Steuerzahler nicht nachkommt, das heimische Finanzamt belügt und sich durch die Republik nassauert, ist aus Schweizer Sicht nicht vor allem Gesetzesbrecher sondern jemand der „sich einer als zu schwer und inquisitorisch empfundenen Steuerlast entzieht“. Eine Unterscheidung zwischen „Hinterziehung und Betrug ist richtig und wichtig“, so das Schweizer Wirtschaftsblatt NZZ auf der Seite 1 – vor allem angesichts der „gigantischen Umverteilungsmaschinerie“, die andere europäische Länder betrieben. Die Schweiz gewähre nur Bürger anderer Staaten mit unversteuertem Geld „Unterschlupf“.

Wer einen  solchen Steuerhinterzieher hingegen auffliegen läßt, ist ein „Denunziant“ und „Datendieb“, so die NZZ am Wochenende. Die Schweiz müsse jetzt Lösungen finden, Amnestien für Steuerhinterzieher erwirken angesichts „der gewaltigen Bestände an schwarzem Vermögen in der Schweiz“. Auf Schweizer Konten ausländischer Bürger lagern laut NZZ rund 2400 Milliarden Franken an, davon zwischen 30 und 50 Prozent Schwarzgeld.

Frau Prokop hätte sich in dem Fall der Einschätzung von Rudolf Walther angeschlossen, der vor einigen Tagen in der taz schrieb, das Schweizer Bankgeheimnis sei ein „immer auch kriminelles Geschäftsmodell“ gewesen.

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