vonBlogwart 19.11.2009

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Lernfähigkeit ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg im therapeutischen Prozess und deshalb ist es erfreulich, dass unsere gestrige Analyse des „Penispatienten auf der Blogcouch“ umgehend dazu geführt hat, dass dieser  vor lauter Freude gleich ein Bildchen von Sigmund Freud in sein Blog gesetzt hat. Dass er sich dann einen weiteren „großartigen und klugen“ Patienten,  den islamophoben Paranoiker H.M.Broder herbeizitiert, um das Kunstwerk an der taz-Wand zu erklären, macht Sinn.  Dem  „Stinkbomber der Nation“, der nicht  „Pornoverfasser“ genannt werden möchte,  hatte das Berliner Landgericht unlängst attestiert, dass er  „eine besondere Vorliebe für eine Ausdrucksweise mit sexuell drastischen und dem Genitalbereich entstammenden Begriffen hat, die er auch benutzt, wenn es gar nicht um sexuelle oder verwandte Themen geht, so dass auch politische und andere Diskussionen immer wieder mit sexuellen Konnotationen aufgeladen werden.“

Ein Diekmann-Bruder im Geiste also – als Dreckschleuder hyperaktiv, aber wenn jemand einen kleinen Witz macht gleich zum Gericht rennen und Schmerzensgeld verlangen. Doch auf unsere Juristen ist ja (meistens) noch Verlaß  – wie das Urteil gegen Diekmann im historischen „Penis-Prozeß“ zeigt, das wir immer wieder gerne zitieren:

„In der Bild-Zeitung werden – wie der Kammer aus ihrer täglichen Arbeit bekannt ist – häufig persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge veröffentlicht. Oftmals verletzen die Beiträge sogar die Intimsphäre der Betroffenen. Der Kläger ist hierfür in äußerungsrechtlicher Hinsicht verantwortlich. Als Chefredakteur hätte er ohne weiteres die Möglichkeit, diese Rechtsverletzungen zu unterbinden; eine Rechtsabteilung sowie äußerungsrechtlich versierte Rechtsanwälte stehen ihm – was der Kammer aus ihrer täglichen Arbeit ebenfalls bekannt ist – laufend beratend zur Verfügung. In manchen Fällen wird der Kläger sogar Initiator der Rechtsverletzungen sein. Durch sein Unterlassen bzw. sein aktives Tun befördert er so nicht nur den Umsatz und die Einnahmen des Verlages der Bild-Zeitung, sondern auch seine persönlichen Einkünfte. Denn diese werden – zumindest auf mittlere Sicht – davon abhängig sein, welche Einnahmen der von ihm geführte Verlag erzielt. Es kann im Übrigen auch kein Zweifel daran bestehen, dass dem Kläger diese Zusammenhänge bewusst sind.  Die Kammer hält dafür, dass derjenige, der – wie der Kläger – bewusst seinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung anderer sucht, weniger schwer durch die Verletzung seines eigenen Persönlichkeitsrechtes belastet wird. Denn er hat sich mit Wissen und Wollen in das Geschäft der Persönlichkeitsrechtsverletzungen begeben und wird daher – nach allgemeinen Regeln menschlichen Zusammenlebens – davon ausgehen, dass diejenigen Maßstäbe, die er anderen gegenüber anlegt, auch für ihn selbst von Belang sind. Dies gilt vor allem dann, wenn wie vorliegend, der Angriff auf ihn durch die eigene Rechtsverletzung motiviert ist. So knüpft der angegriffene Artikel an den persönlichkeitsrechtsverletzenden Journalismus des Klägers an (erster und vorletzter Absatz des Artikels) und nimmt genau diesen Journalismus kritisch aufs Korn. Zum Teil zitiert der Artikel sogar Formulierungen aus Beiträgen in der Bild-Zeitung und wendet genau diese gegen den Kläger. Dass der Artikel darüber hinaus oder sogar in erster Linie der Unterhaltung der Leserschaft der taz dient, ändert hieran nichts.“

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