Die ernsthafteste, professionellste und (damit zwangsläufig) vernichtendste Auseinandersetzung mit den irreführend Internet-Manifest genannten 17 Thesen von 15 Bloggern stammt von Ulf J. Froitzheim und ist dankenswerterweise nicht im Kommentarsumpf des Manifests selber platziert, sondern dort nur verlinkt. Meine Lieblingsstelle beschäftigt sich mit der 13. These:
Im Internet wird das Urheberrecht zur Bürgerpflicht.
Das Urheberrecht ist ein zentraler Eckpfeiler der Informationsordnung im Internet. Das Recht der Urheber, über Art und Umfang der Verbreitung ihrer Inhalte zu entscheiden, gilt auch im Netz. Dabei darf das Urheberrecht aber nicht als Hebel missbraucht werden, überholte Distributionsmechanismen abzusichern und sich neuen Vertriebs- und Lizenzmodellen zu verschließen. Eigentum verpflichtet.
Froitzheims Antwort:
Tja, wenn der ECKpfeiler mitten im Zentrum steht, ist es meist eine wacklige Angelegenheit – erst recht, wenn man ihn dann auch noch als Hebel zweckentfremdet. Ich würde ja vier Stück nehmen und sie an die Ecken setzen: Urheberrecht vorne links, das Verantwortungsbewusstsein vorne rechts, Freiheit von zensurähnlichen staatlichen Eingriffen hinten rechts und das Bewusstsein der Nutzer, dass ihnen guter Stoff – Text, Musik, Bild, Video – nicht pirativ ummasonst zusteht, hinten links.
Pirativ ist dabei eine durchaus chancenreiche Neubildung. Man kann sich pirativ verhalten oder eine pirative Videothek haben, man kann neuerdings sogar pirative Politik machen. Ob man pirativ auch Inhalte oder gar Sinn erzeugen kann, muss sich allerdings erst noch zeigen.