vonannette hauschild 08.12.2009

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Gestern gab es beim Prozess gegen Ömer Ö. und Sermet I. am OLG Koblenz zwei Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen die Vorsitzende Plettner und Beisitzerin Hardt. Der gleiche Senat hatte vor einem halben Jahr in dem Vorgängerverfahren Aleem N. zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Die Befangenheitsanträge begründen sich auf Passagen in der  schriftlichen Urteilsbegründung, in denen Aussagen zu einer möglichen Tatbeteiligung der beiden jetzt Angeklagten getroffen wurden. Da das Urteil mindestens mit 2:1 Stimmen gefällt worden sei, sei nicht auszuschließen, dass mindestens eine der beiden Richterinnen für die Haftstrafe gewesen sei und daher gegen die Angeklagten befangen sei aufgrund richterlicher Vorbefassung.

Nun, dieser Antrag war zu erwarten. Der Senat entscheidet am Donnerstag, den 10. 12. über die  Prüfung der Befangenheit. Bis dahin geht die Beweisaufnahme weiter. Dann sehen wir, ob der Prozess platzt.

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