vonSigrid Deitelhoff 22.05.2008

Prinzenbad-Blog

Freibad-Wetter, gefühlte Wassertemperatur, Gespräche und Gedanken unter der Dusche – der Blog über Deutschlands berühmteste Badeanstalt.

Mehr über diesen Blog

Braunschweig (dpa/lni) – Die Gegner eines in Braunschweig
geplanten 25 Millionen Euro teuren Erlebnisbades haben am Mittwoch
eine juristische Niederlage erlitten. Das Braunschweiger
Verwaltungsgericht erklärte ein Bürgerbegehren gegen das Vorhaben für
unzulässig. In dem Begehren hatte eine Initiative gefordert, auf das
Spaßbad zu verzichten. Stattdessen sollten vier von Schließungen
bedrohte ältere Hallenbäder saniert und ein zusätzliches kleineres
Bad gebaut werden. Das dafür von den Klägern vorgelegte
Finanzierungskonzept sei aber nicht ausreichend, befanden die
Richter. Damit bestätigten sie die Auffassung des städtischen
Verwaltungsausschusses.

Für ihre Forderungen hatten die Initiatoren mehr als 31 000
Unterschriften gesammelt. Dennoch erfülle das Bürgerbegehren die von
der Niedersächsischen Gemeindeordnung vorgeschriebenen Bedingungen
nicht, erklärte Gerichtspräsident Christian Büschen.

Die Kläger könnten Revision beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg
einlegen. „Darüber, ob wir das tun, müssen wir aber erst noch in Ruhe
beraten“, erklärte der Sprecher der Initiative, Hansi Volkmann, nach
der Urteilsverkündung. Braunschweig Erster Stadtrat begrüßte die
Entscheidung und kündigte aber an, die Planungen für das Erlebnisbad
ruhen zu lassen, bis das Urteil rechtskräftig sei.

Anzeige

Wenn dir der Artikel gefallen hat, dann teile ihn über Facebook oder Twitter. Falls du was zu sagen hast, freuen wir uns über Kommentare

https://blogs.taz.de/prinzenbad/2008/05/22/gericht-weist-klage-von-spassbad-gegnern-ab/

aktuell auf taz.de

kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert