Verpachtungen / Privatisierungen / Sanierungen
Seit Anfang November 2008 suchen die Berliner Bäderbetriebe (BBB) für sieben Freibäder an den Berliner Seen und Flüssen (einschließlich der dazugehörigen Gastronomie) neue, möglichst private Betreiber. Zu den Freibädern gehören Jungfernheide, Plötzensee, Lübars, Tegeler See, Wendenschloß, Günau und Friedrichshagen. Angesichts mangelnder Besucherzahlen sieht Sportsenator Körting (SPD) ansonsten keine Zukunft für diese Freibäder.
Das Strandbad Wannsee soll weiterhin vom Land Berlin betrieben werden und das Vergabeverfahren für das Freibad Friedrichshagen am Müggelsee entschieden der Pächter in Kooperation mit dem Köpenicker Schwimmsportverein Neptun Berlin 1889 e.V. für sich. So werden ab dem 1. Mai 2009 in dem Freibad sowohl öffentliches Schwimmen wie ein Vereinsbetrieb möglich sein. Als Gegenleistung für Trainingsmöglichkeiten und Räumlichkeiten leistet der Verein dann teilweise Wasseraufsicht, hilft bei Renovierungsarbeiten und organisiert gemeinsame Sportveranstaltungen mit dem Pächter.
Die vor zwei Jahren begonnene Sanierung der 37 Berliner Hallenbäder wird voraussichtlich Ende 2011 abgeschlossen. Auch viele der 20 Frei- und Sommerbäder sollen bis dahin in Konstruktion und Technik modernisiert sein. Dafür werden insgesamt 62 Millionen Euro bereitgestellt. 50 Millionen Euro kommen aus dem Bädersanierungsprogramm des Landes, der Rest aus Bundes- und EU-Mitteln.
Schwerpunkte der Arbeiten sind die Instandsetzung von Dächern, Becken, Fassaden und Technik. Investiert wird auch in die energetische Sanierung von Gebäuden, darunter Solardächer. Ziel ist es, ein „Maximum an Betriebskosten zu sparen“, sagte Körting Anfang des Jahres.
Freispruch für Ex-Vorstände der Bäderbetriebe
Im Dezember 2008 begann der Prozess gegen zwei ehemalige Chefs der Berliner Bäder-Betriebe wegen Untreue und Betrug vor dem Berliner Landgericht. Im März 2009 wurden die beiden Ex-Vorstände freigesprochen.
In dem Verfahren vor einer Wirtschaftsstrafkammer mussten sich der frühere Vorstandsvorsitzende und der damalige Vorstand Service des Unternehmens verantworten.
Den Männern war zur Last gelegt worden, 1996 über Scheinaufträge die Rückzahlung von umgerechnet 6,65 Millionen Euro nicht verbrauchter Haushaltsmittel an das Land verhindert und damit Landesvermögen veruntreut zu haben. Laut Anklage wurden Firmen sofort bezahlt, obwohl die Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten erst später erbracht wurden. Darüber hinaus sollten die Angeklagten weitere 8,7 Millionen Euro unter dem Vorwand einer drohenden Insolvenz vom Land zu unrecht kassiert haben.
Das Gericht war überzeugt, dass dem Land durch das Handeln der Angeklagten kein finanzieller Schaden entstanden sei und die Gelder ausschließlich der „Sicherstellung“ des Unternehmens dienten. Es seien ordentliche und seriöse Firmen gewesen, die ihre Leistungen auch erbracht hätten, betonte der Richter. Eine vorzeitige Bezahlung führe nicht automatisch zu einer Vermögensgefährdung. Außerdem sei die Auszahlung der Gelder mit dem „Willen“ der damaligen Schulsenatorin und Aufsichtsratsvorsitzenden Ingrid Stahmer (SPD) erfolgt.
Freibad-Mitarbeiter zu Geldstrafe verurteilt
Nach dem tödlichen Sturz eines 14-Jährigen von einer Wasserrutsche hat das Amtsgericht Emden im April 2009 zwei Mitarbeiter eines Freibads wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen verurteilt. Der 65 Jahre alte technische Leiter des Bades muss 3000 Euro und ein 29-jähriger Bademeister 1500 Euro zahlen.
Bei dem Unfall im Mai 2008 war der 14-Jährige von der Rutsche ins Wasser getaucht und mit dem Kopf auf den Boden geschlagen. Zuvor hatten die Verantwortlichen den Wasserstand für Reparaturen gesenkt aber die Rutsche nicht gesperrt.