Dass die Formel von „Recht und Gesetz“ mit Gerechtigkeit wenig im Sinne hat, ist für viele Beobachter ohne vom Jurastudium getrübten Blick längst Gewissheit. Objektivität hat ihren Preis und der Versuch der Differenzierung ist ja auch wichtig.
Aber was will man (auch den Fall eines schwäbischen Antifaschisten, dessen durchgestrichene Hakenkreuz die Polizei kassierte, im Hinterkopf) sagen, angesichts der Entscheidung der Münchner Staatsanwaltschaft, einen LKW-Fahrer trotz Zeigen des Hitlergrußes nicht weiter zu belangen – weil er den deutschen Gruß im Hof des Bayrischen Roten Kreuzes aufzeigte, die Staatsanwaltschaft aber trotz reichlich Publikumsverkehr diesen als nicht-öffentlichen Platz versteht und somit von einer rechtsgültigen Anzeige absieht, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Mag man noch auf den Anstand des LKW-Unternehmens hoffen, den Betroffenen mit internen Disziplinrmaßnahmen zu maßregeln? Auf ein soziales Umfeld, dass so anständig ist und den Hitlergrüßenden gleichwohl straft als auch mahnt? Oder bleibt doch nur, sich mit pubertären Wortspielen abzulenken und verbittert vom „Rechsstaat, mit s-s“ und vom „Bundesfaschoschutz“ zu sprechen?