vonHans Cousto 09.03.2010

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Die Vorratsdatenspeicherung, die mit der Entscheidung vom 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, hatte das Verhalten vieler Menschen massiv beeinflusst. Gemäß einer Umfrage vom 27. bis 28. Mai 2008 der Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen (forsa), die im Auftrag vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft, dem Deutschen Fachjournalisten-Verband und der JonDos GmbH durchgeführt wurde, würden, wenn sie den Rat einer Eheberatungsstelle, eines Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle benötigten, 46 Prozent der Bundesbürger Kontakt über Telefon, Handy oder per E-Mail aufnehmen. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger (52 Prozent) hingegen würde dies wegen der Verbindungsdatenspeicherung lieber unterlassen und stattdessen zum Beispiel dort persönlich vorsprechen oder gar auf die Beratung verzichten.

Für die Prävention hatte das fatale Folgen, weil viele Menschen sich nicht mehr trauten, im entscheidenden Moment telefonisch oder per E-Mail Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hilfe bedeutet oft auch Gefahrenabwehr für die betroffenen Personen. Durch diese Tatsache zeigt sich, dass die Vorratsdatenspeicherung ein Hindernis für die präventive Gefahrenabwehr darstellte. Dieses Hindernis wurde durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorerst einmal aus dem Wege geräumt. Bei der Online-Beratung gilt seit dem 2. März 2010 wieder das Prinzip von Vertraulichkeit und für Drogenberater und Seelsorger ist durch die höchstrichterliche Entscheidung die Rechtssicherheit wieder hergestellt.

Die Vorratsdatenspeicherung stellte ein Sicherheitsrisiko für Hilfe-Suchende dar, weile viele von ihnen einfach Angst hatten, Hilfe zur Abwehr einer Gefahr in Anspruch zu nehmen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) scheint diese Erkenntniss zu ignorieren und beschwört, das Vakuum (durch die Unterbindung der Vorratsdatenspeicherung) bei der Kriminalitätsbekämpfung im Internet sei ein Hochrisiko für die Sicherheit der Bürger. In einem offenen Brief vom 7. März 2010 an die Bundeskanzlerin stellt der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, in vorwurfsvoller Weise folgendes fest:

»Ernüchternd ist die Erkenntnis aus dem Urteil, dass im Wesentlichen die Durchführungsbestimmungen die Reaktion des BVerfG herausgefordert haben – und man muss hierbei die Berechtigung der Kritik ausdrücklich einräumen. Hier hat die Bundesnetzagentur die Handlungsbedarfe jahrelang verschlafen!«

und weiter:

»Als Gesellschaft befinden wir uns in einer problematischen Gemengelage, in der weder Politik noch Justiz die Herausforderungen verstehen, ohne in fast schon verantwortungsloser Weise abhängig zu sein von Lobbyisten aus dem Bereich der IT–Industrie (Politik) oder sich ausgesprochen einseitig vor der Urteilsfindung durch den Chaos Computer Club (CCC) beraten zu lassen (BVerfG). […] Aus vielen Gesprächen des BDK mit der sog. Netzkultur wurde deutlich, welche Wirklichkeitsverzerrungen und zum Teil naive Vorstellungen dort dazu vorherrschen, was Kriminalpolizei tut oder darf.«

Hierzu stellt Felix Neumann in seinem Blog am 9. März 2010 unter dem Titel »Und der BDK weinte bitterlich« in treffender Weise fest:

»Bemerkenswert an der jüngsten BDK-Pressemitteilung ist die ehrliche Furcht ihres Autors, dass sich etwas ändert in Sachen Grundrechte, dass man der Polizei eben nicht mehr jeglichen erdenklichen Kredit schenkt. Der BDK ist wirklich konsterniert. […] Weinerlich legt der große Vorsitzende dar, dass der Untergang des Abendlandes droht. (Man möchte ihn in den Arm nehmen und ihm zum Trost Georg Kreisler vorsingen.) Immerhin: Das Pressemeldungsstimmungsbarometer, das ansonsten nur »mit Entsetzen/Enttäuschung/großer Betroffenheit« u.ä. kennt, wurde erweitert um »konsterniert nehmen wir zur Kenntnis«, dass nämlich, ja dass es eine Konsequenz hat, wenn Gesetze verfassungswidrig sind.«

Seelsorger und Drogenberater – sowie vor allem die Hilfesuchenden – können vorerst aufatmen und im gegebenen Rahmen des Grundgesetzes wieder frei und unbeobachtet miteinander kommunizieren. Damit hat das BVerfG durch seine Entscheidung einen wesentlichen Beitrag für die Prävention, Hilfe und Gefahrenabwehr geleistet.

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