von 19.09.2011

taz Blogs


Willkommen auf der Blogplattform der taz-Community!

Mehr über diesen Blog

Manche Dinge weiß man, ohne eine Ahnung davon zu haben. Zum Beispiel, wie man sich vor freien Radikalen schützen kann. Doch nur wenige wissen, was denn freie Radikale genau sind.
Man weiß, dass es für Bier ein deutsches Reinheitsgebot gibt. Vielleicht weiß man auch, dass dieses Gebot ursprünglich ein bayerisches war und dass es als das älteste Lebensmittelgesetz der Welt gilt.
Aber warum genau wurde dieses Gebot eigentlich erlassen? Was hat die Obrigkeit im Mittelalter dazu getrieben, auf Reinheit zu pochen? Was war alles in dem Bier, was nicht drin sein sollte?  Der Deutsche Brauer-Bund e.V. weiß darauf eine Antwort:
„Mit dieser Vorschrift wurde Verfälschungen vorgebeugt, vor allem aber chemische oder andere Zusätze ausgeschlossen.“
Chemische Zusätze? Zum Beispiel Antioxidantien (helfen die nicht gegen freie Radikale?) zur Konservierung? Carrageen zur Schaumstabilisierung? Künstliche Farbstoffe? Im Jahre 1516? Als man noch nicht um die Bedeutung der Hefe beim Brauen wusste? Wohl kaum.
Es geht wohl mehr um die anderen Zusätze; es wurden  unterschiedliche Gewürze wie Kümmel, Koriander, Lorbeer oder Wacholder zur Aromatisierung verwendet, doch es wurden auch psychoaktive Pflanzen zugefügt. Belegt sind der Gebrauch von  Schlafmohn, Tollkirsche, Muskatnuß, Wermut und Bilsenkraut.
Das Pilsner aus Pilsen soll laut Christian Rätsch und Martin Hürlimann seinen Namen dem Bilsenkraut verdanken.
Das älteste Lebensmittelgesetz der Welt, ist also eigentlich das erste Betäubungsmittelgesetz, der Grundstein zu allen späteren Prohibitionen. Die Dämonisierung aller anderen Drogen außer Alkohol hat eine lange Tradition, das zeigt uns das Reinheitsgebot.

Anzeige

Wenn dir der Artikel gefallen hat, dann teile ihn über Facebook oder Twitter. Falls du was zu sagen hast, freuen wir uns über Kommentare

https://blogs.taz.de/reinheitsgebot/

aktuell auf taz.de

kommentare