vonSchröder & Kalender 29.12.2006

Schröder & Kalender

Seit 2006 bloggen Schröder und Kalender nach dem Motto: Eine Ansicht, die nicht befremdet, ist falsch.

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Es ist neblig, wir sehen nicht, wie der Bär flattert.

Pressemitteilung vom 19.08.2004: Die VG Wort unterliegt endgültig dem MÄRZ-Verleger und Autor Jörg Schröder

In der Klage der Verwertungsgesellschaft Wort auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen den Autor und MÄRZ-Verleger Jörg Schröder fand am 12. August 2004 die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München statt. Der Senat – besetzt mit dem Vorsitzenden Dr. Streicher und den Richterinnen Dahmen und Nötzel – teilte in vollem Umfang die Auffassung des Landgerichts München, welches gestützt auf das Gutachten des Sachverständigen Professor Wolfgang Raible (Freiburg) die Folgen von ›Schröder erzählt‹ als von der VG Wort zu vergütende Sachbücher bewertet hatte. Der Senat teilte auch die Auffassung des Erstgerichts, daß ›Schröder erzählt‹ in angemessenem Umfang in Bibliotheken (zwölf) eingestellt ist und als Quellenmaterial für zahlreiche Sachbücher und wissenschaftliche Werke diente.

Daraufhin nahm die Klägerin VG Wort – vertreten durch ihren stellvertretenden Geschäftsführer Dr. Frank Thoms – die Berufung zurück. Das Urteil des Landgericht München I vom 3. Juli 2003 hat somit Rechtskraft, eine Revision beim BGH ist nicht möglich.

Mit dieser Entscheidung nimmt ein Prozeß sein Ende, den die VG Wort über fünf Jahre gegen den Autor Jörg Schröder führte. Die Verwertungsgesellschaft ging während des Verfahrens über die rechtlich zulässigen Grenzen hinaus, als sie versuchte, den von ihr beschäftigten Obergutachter Prof. Helmut Koopmann (Augsburg) als gerichtlichen Gutachter zu bestellen.

Fazit dieses Verfahrens ist: Die VG Wort hat jahrzehntelang und zwar bis zur Änderung ihrer Verteilungspläne mit einer ›Lex Schröder‹ (im Jahr 2003) Autobiographien nicht als Sachbücher vergütet, also falsch abgerechnet. Wegen dieser Praxis ist den Autoren von Autobiographien Schaden in Millionenhöhe entstanden. Das Deutsche Patentamt bzw. das Bundesministerium für Justiz als Aufsichtsbehörden der Verwertungsgesellschaft Wort wurden daher aufgefordert, die Ausschüttungspraxis der VG Wort zu prüfen.
Unser Pamphlet zeigt Wirkung

»Während die staatliche Aufsicht gegenüber der VG Wort wegen bisher ungenügender Änderungen des Verteilungsplans weitere Schritte fordert, bleibt sie – trotz gleicher Rechtslage – gegenüber allen anderen Verwertungsgesellschaften auffallend passiv«, schrieb Martin Vogel gestern in der FAZ in seinem Aufsatz »Urheber, wehrt euch!«. Martin Vogel ist Mitglied der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts.

Mit anderen Worten ›Schröder erzählt: Schlafende Hunde‹, der Text, den wir in Fortsetzungen im tazblog veröffentlichten, zeigte Wirkung. In unserer Folge wird über den Prozeß gegen die VG Wort und deren Unsauberkeiten berichtet. (8. November 2006)

(BK /JS)

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https://blogs.taz.de/schroederkalender/2006/12/29/schlafende-hunde-nachschrift-18/

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kommentare

  • Lieber Wolfgang,

    wir haben sämtliche Materialien zum Verfahren der VG Wort ./. Jörg Schröder in das März Archiv des Deutschen Literaturarchivs in Marbach a.N. eingeliefert, darunter auch die Urteilsbegründungen und den Tenor der Entscheidung. Die Materialien können im Deutschen Literaturarchiv eingesehen werden.

    Grüße
    Barbara Kalender und Jörg Schröder

  • Habe ähnliche Probleme mit der VGWORT resp. Frank Thoms. Gibt es irgendwo eine Möglichkeit die Urteilsbegründung zum Fall „Schröder erzählt“?

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